Tale · 20.02.2015 Rede zu Protokoll: Meeresverschmutzung durch Paraffin und andere Ladungsrückstände und Bericht zum Meeresschutz

Im Rahmen von Europa 2020 wurde die Wachstumsstrategie der EU festgelegt. Dabei legt die EU den Focus auch auf die maritime Wirtschaft. Die Küsten und Häfen sind seit jeher Impulsgeber für die Wirtschaft. Die Meere bergen enormes wirtschaftliches Potential. In Anbetracht der technologischen Fortschritte im maritimen Sektor, werden insbesondere den Anrainern hohe wirtschaftliche Möglichkeiten ermöglicht. Die moderne Technik lässt es zu, dass in immer tiefere Gewässer vorgedrungen werden kann, um sie zu erschließen. Dies zeigt sich beispielsweise für den Bereich der Offshore-Windenergie. 

Die Meere sind als wirtschaftliche Grundlage aber nur so gut, wie ihr Umweltzustand es zulässt. Daher gehen wir mit den Entwicklungsmöglichkeiten auch eine Verpflichtung für unsere Meeresumwelt ein. Mit der wirtschaftlichen Nutzbarkeit der Meere übernehmen wir Verantwortung für ein empfindliches Ökosystem. Daher sind der sorgsame und nachhaltige Umgang mit den Meeren absolut geboten. 

Der Umweltaspekt, der integrierte europäischen Meerespolitik, ist umfasst in der Meeresstrategie-<wbr />Rahmenrichtlinie (MSRL). Diese Richtlinie wurde bereits im Jahr 2008 von der EU verabschiedet. Soll heißen: Die Verschmutzung und der schlechte Umweltzustand der Meere sind seit längerem bekannt. Das europäische Regelwerk hat als übergeordnetes Ziel den „guten Umweltzustand“ in den europäischen Meeren bis zum Jahr 2020 zu erreichen. 

Damit die Richtlinie so effektiv wie möglich umgesetzt werden kann, ist es notwendig, dass sie Einklang und Berücksichtigung findet in allen relevanten Richtlinien und Übereinkommen, die Bezug zum Meer haben. 

Die Umsetzung der Richtlinie geschieht in mehreren Schritten. Der Aktionsplan für die Mitgliedsstaaten sieht vor bis 2012 eine Zustandsbewertung der Meeresgewässer und eine Beschreibung des guten Umweltzustandes zu erstellen sowie Umweltziele festzulegen. In 2014 Monitoringprogramme zu erstellen und umzusetzen. Bis Ende 2015 Maßnahmenprogramme zu erstellen und diese bis Ende 2016 umzusetzen. 

Die Umsetzung der MSRL findet statt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Küstenländern. 

Die Anfangsbewertung des Umweltzustandes wurde bereits durchgeführt. Sie ist eine Zusammenfassung aller relevanten vorliegenden Kenntnisse und Analysen. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Merkmale und Belastungen der maritimen Ökosysteme nicht im Bereich eines guten Zustands liegen und die deutschen Meere den angestrebten Umweltzustand nicht erreichen. Daraus resultiert die Notwendigkeit – nach Artikel 10 MSRL – Ziele festzulegen, um den guten Umweltzustand zu erreichen. 

Auch wenn wir uns noch voll im Verfahren befinden, wird bereits jetzt deutlich, dass wir vor großen Herausforderungen stehen, um den guten Zustand der Meeresumwelt bis 2020 zu erreichen. Daher ist es richtig, dass wir uns mit dem Thema ausführlich befassen. 

Klar ist aber auch, dass Schleswig-Holstein die Probleme nicht allein lösen kann. Daher ist die MSRL durchaus das richtige Instrument, weil es eine einheitliche und abgestimmte Vorgehensweise vorgibt. Es sind aber dicke Bretter die zu bohren sind.

Wie wichtig ein einheitliches internationales Vorgehen im Bereich des Meeresschutzes ist, wird aus dem interfraktionellen Antrag deutlich. Auch wenn es internationale Übereinkommen gibt zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, so sind diese nur so gut, wie sie auch aktualisiert und eingehalten werden. Bereits in 2004 hat die IMO Paraffin in ihre Liste der umweltgefährdenden Stoffe aufgenommen und Vorschriften für den Transport von Paraffin erlassen. Trotzdem ist die Einleitung von Paraffin ins Meer nicht generell verboten. 

Daher ist es gut, dass der Schleswig-Holsteinische sich hier gemeinsamen positioniert und das Thema auf die Tagesordnung hievt, um das Problem neu anzugehen.

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