Tale · 19.10.2001 Rettungsdienstgesetz

Dass wir eine parteiübergreifende Lösung für das Problem der sogenannten Fehlfahrten für den Rettungsdienst gefunden haben, ist wirklich sehr zu begrüßen. Für etwas anderes hätte der Bürger auch kein Verständnis gehabt. Die Bürgerinnen und Bürger haben eine erheb­liche rechtliche Unsicherheit gehabt, was die Übernahme der Kosten für diese Fehlfahrten betraf. Nun haben wir endlich einen Gesetzentwurf, der ausschließt, dass ihnen die Kosten für Fehl­fahrten in Rechnung gestellt werden können.

Der Gesetzentwurf sieht eine Vereinbarung zwischen dem Kostenträger auf der einen Seite und den Trägern des Rettungsdienstes auf der anderen Seite vor. Darüber hinaus ist eine Schieds­stelle einzurichten, die in strittigen Fragen tätig wird. Auf jeden Fall sollen die Kosten für Fahrten, bei denen sich im nachhinein herausstellt, dass es Fehlfahrten sind, den Bürger­innen und Bürgern nicht in Rechnung gestellt werden. Das ist die Hauptsache.

In unseren Augen ist es auch gut, dass man weiterhin dabei bleibt, dass es sich beim Rettungs­dienst um eine öffentlich-rechtliche Aufgabe handelt, die den Kreisen beziehungs­weise den kreisfreien Städten obliegt und die sie gemeinschaftlich mit den Krankenkassen zu tragen haben. Es handelt sich hier um eine klassische Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Men­schen, deshalb muss die Verantwortung für diese Aufgabe beim Staat bleiben. Die Durch­führung dieser Aufgabe kann an Private übertragen werden, die Verantwortung kann die Politik aber nicht abgeben.

Ich verhehle nicht, dass wir sogar eine solche Übertragung der Durchführung an Private immer noch als problematisch einstufen. Nach unserer Auffassung lässt sich die für ein Unter­nehmen notwendige Gewinn­erzielungsabsicht nur schwer mit den Zielen der Daseinsvorsorge in Einklang bringen.

Da wir nun einmal die Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen haben, die für die kommunale Seite die Aufgabe des Rettungsdienstes ganz oder teilweise übernehmen, müssen wir selbst­ver­ständ­lich auch die Privaten angemessen beteiligen. Dies ist im Ausschuss auch entsprechend betont worden. Daher bitten wir alle gemeinsam die Kommunen und die Kosten­träger, dass sie die privaten Leistungserbringer am Gesamtverfahren - das heißt an den Verhandlungen - angemessen beteiligen mögen. Ich glaube, das ist ein transparentes Ver­fahren, mit dem alle Beteiligten leben können.

Das neue Rettungsdienstgesetz gilt nicht rückwirkend. Trotzdem wäre es das einzig vernünftige, wenn die Kommunen für Fehl­fahrten-Altfälle keine Gebühren in Rechnung stellen. In der Ver­gangen­heit haben die Kreise und kreisfreien Städte stets versucht, die Kosten von den Bürger­innen und Bürgern fern zu halten. An diesem Verfahren sollte die kommunale Seite in der jetzigen Übergangsphase festhalten und möglichst keine Gebühren für diese Fälle in Rechnung stellen.

Alles in allem erhalten wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf endlich Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen in Zukunft keine Angst vor finan­ziel­len Nach­teilen haben, wenn sie einen Rettungswagen rufen.

Im Rahmen der derzeitigen gesetzlichen Lage ist der vorliegende Gesetzentwurf ein guter Kompromiss, den wir mittragen können und wir möchten uns ausdrücklich für die Einigungs- und Kompromissbereitschaft bezüglich des Rettungsdienstgesetzes hier im Hause bedanken.

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