Tale · 12.11.2003 Rundfunkänderungsgesetz

Die SSW-Fraktion begrüßt die Bemühungen der Landesregierung, zusammen mit den anderen Bun-desländern Neuregelungen gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk festzulegen. Es geht dabei unter anderem darum, den Kulturauftrag von Rundfunk und Fernsehen noch einmal detailliert festzuschreiben.

Der SSW begrüßt ebenfalls, dass die Wirtschaftsführung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks transparenter gestaltet wird. Ein entsprechender Landtagsantrag aus dem Jahre 1999 hat sich hier niedergeschlagen. So kann man die Verwendung von Gebühren besser kontrollieren.

Andererseits will ich nicht mein Unbehagen verhehlen, was die Rolle des Landtages betrifft. Das ganze Verfahren zwischen den Landesregierungen lässt den Länderparlamenten überhaupt keine Möglichkeit der Einflussnahme. Gerade aber im Bereich des öffentlich-rechtlichen und regionalen Rundfunks ist das nicht hinnehmbar. Dabei spielt der Kieler Landtag keine Sonderrolle – auch den anderen

Länderparlamenten sind Einflussmöglichkeiten genommen. Ich hoffe daher umso mehr, dass unsere Anregungen in den derzeit laufenden Verhandlungen mit dem Norddeutschen Rundfunk ihren Niederschlag finden. Der SSW kann nicht hinnehmen, dass im Begründungstext zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag als Schwerpunkt für den besonderen Kulturauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Pflege der deutschen wie christlich-abendländischen Kultur genannt wird.

Hier in Schleswig-Holstein haben wir durch die Minderheiten eine bunte Vielfalt, die auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ihren Niederschlag finden sollte. Gerade die Ergänzung im neuen Rundfunkrecht um die regionale Ebene begreife ich als Chance, die Lebensbereiche aller Schleswig-Holsteiner und Schleswig-Holsteinerinnen wiederzugeben.

In den zwei Protokollerklärungen, an denen das Land Schleswig-Holstein beteiligt war, werden deutschsprachige Musik aus mehr deutschsprachigen Produktionen gefordert. Das mag angesichts der zunehmend Internationalisierung im Musikgeschäft eine sinnvolle und nachvollziehbare Forderung sein.

Warum billigt man aber nicht allen Hörern und Zuschauern – auch denen der autochtonen Minderheiten - Musik und Filmbeiträge in ihrer Muttersprache zu?

Ich bin gespannt, ob die Landesregierung ihren Verhandlungsspielraum gegenüber dem NDR ausnutzen wird. Ich würde es sehr begrüßen, wenn der Norddeutsche Rundfunk ebenso wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg und der Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg es bereits praktizieren seinen Hörern und Zuschauern noch mehr Minderheitenprogramme anböte.

Das wäre dann eine regionale Vielfalt, die den Paragrafen 11 des geänderten Rundfunkstaatsvertrages konkret mit Leben erfüllen würde.

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