Tale · 27.01.2010 Schocktherapie für sogenannte Gaffer



Innenminister Schlie möchte einen völlig neuen Weg beschreiten, indem er die Gaffer am Straßenrand namentlich erfasst, ihnen schockierende Bilder von Verkehrsunfällen zu sehen gibt, um sie damit zukünftig zu tatkräftigem Handeln statt des bloßen Zuschauens zu bewegen.
Er gibt vor, ein Phänomen erstmalig in Angriff nehmen zu wollen, das tatsächlich in der Kriminologie bereits seit 40 Jahren untersucht wird. Diese Untersuchungen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: je mehr Personen sich an einem Tatort oder Unfallort befinden, desto geringer ist die Hilfsbereitschaft des Einzelnen. Dieser Zuschauereffekt oder bystander-Effekt wurde in zahlreichen Versuchen belegt. Das Fernsehen unterstützt dieses Phänomen, in dem es gerne Katastrophenbilder zeigt und uns als Zuschauer hautnah miterleben lässt, was geschieht. Dies führt jedoch dazu, dass sich niemand vorstellt, was dieses „Ansehen“ derartiger Situation für die Helferinnen und Helfer bedeutet.

Die zunehmende Individualisierung der Gesellschaft ist allerdings weder mit Strafe noch mit Therapie beizukommen. Gesellschaftliche Probleme lösen wir nicht per Minister-Interview. Es ist zu befürchten, dass die ganze Debatte im Sande verlaufen wird, denn weder die Innenministerkonferenz noch der Bundesinnenminister lassen bislang den Willen zur ernsthaften Umsetzung der Schlie’schen Schocktherapie erkennen.

Zunächst sollten bestehende Instrumente genutzt werden, bevor neue eingeführt werden. Das gilt auch für das so genannte Gaffer-Syndrom. Der Gesetzgeber hat eindeutig festgelegt: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ So lautet § 323c StGB.

Wir haben also bereits zumindest ein Instrument, um Menschen, die tatenlos herumstehen und nichts tun, obwohl sie es könnten, zur Verantwortung zu ziehen. Dass die Polizisten bei einem Verkehrsunfall anderes zu tun haben, als die Personalien der Gaffer aufzunehmen, leuchtet unmittelbar ein.

Wie die IMK in Bremen jedoch in einer Protokollnotiz vermerkt, gibt es Überlegungen, im Zusammenhang mit der Behinderung von Feuerwehrleuten und Rettungskräften, eine Novellierung der strafrechtlichen Sanktionsnormen zu überprüfen. Dies wurde jedoch nur im Rahmen der Überlegungen zur Verschärfung des Strafrechts nach 113 StGB in Verbindung mit Widerstandshandlungen gegen Polizei und Rettungskräften diskutiert. Nach den Ausführungen des Ministers Schlie bei der letzten Sitzung des Innen– und Rechtsausschusses konnte dieser zu dieser Protokollnotiz keine näheren Angaben machen, wie die Länder dies umsetzen wollen.

Wir sehen die Behinderung durch Schaulustige bei Unfällen als ein gesellschaftliches Problem und es erscheint uns fraglich, ob dies mit Mitteln des Strafrechts zu lösen ist. Das aber hier etwas getan werden muss, ist klar.

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