Speech · 24.04.2013 Sicherungsverwahrung

Herzlichen Dank an die Ministerin für ihre Ausführungen. Und auch hier möchte ich nochmals unterstreichen, dass es richtig und wichtig war, dass sich die Ministerin und ihre Mitarbeiter sich diesem Thema gleich zu Beginn der Wahlperiode angenommen haben und innerhalb kürzester Zeit ein sehr gutes Ergebnis präsentieren konnten. Nur zur Erinnerung: Vor genau einem Jahr bezeichnete der damalige Justizminister die Unterbringung der Sicherungsverwahrung im Rahmen einer Mehrländerkooperation noch als Alternativlösung. Inhaltlich hatte man sich zu diesem Zeitpunkt sich noch nicht umfassend mit einer Mehrländerkooperation beschäftigt, da man auf ein neu errichtetes Haus innerhalb der JVA in Lübeck spekulierte. Es hat sich in den letzten 12 Monaten also einiges getan.

Die Karlsruher Richter des Bundesverfassungsgerichts haben dies auch in ihrem Rechtsspruch vom 4. Mai 2011 gefordert und eine Frist bis Mai 2013 auferlegt. Das Urteil stellt inhaltlich sieben konkrete Prinzipien auf, die so-genannten „sieben Gebote“. Erstens, dass Ultima-Ratio-Prinzip, in dem Sicherungsverwahrung als letztes Mittel gelten soll, wenn andere Maßnahmen nicht mehr ausreichend sind. Außerdem fordert das Urteil ein Individualisierungs- und Intensivierungsgebot sowie ein Motivierungsangebot für die Untergebrachten. An vierter Stelle steht das Trennungsgebot, welches eine Anpassung an den allgemeinen Alltag vorsieht. Fünftens sieht das Bundesverfassungsgericht ein Minimierungsgebot vor, welches Entlassungsvorbereitungen und Vollzugslockerungen beinhaltet. An sechster Stelle steht das Rechtsschutz- sowie Unterstützungsgebot und abschließend steht das Prinzip der Kontrolle, sprich eine regelmäßige Überprüfung des Verlaufs sowie eine Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung. All diese Vorgaben müssen von Bund und Ländern erfüllt werden.

Herausgekommen ist für uns in Schleswig-Holstein ein zeitgemäßes und finanziell tragbares Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz sowie der mit Hamburg ausgehandelte Staatsvertrag. Für die schleswig-holsteinischen Untergebrachten gilt in Fuhlsbüttel natürlich auch das Hamburger Recht, ganz so wie für die dort untergebrachten Hamburger. Hier besteht aber kein Dissens, denn die rechtliche Lage ist grundsätzlich gleich. Und war schon immer gleich.

Das Ergebnis von Staatsvertrag und Gesetz ist eine grundlegende Modernisierung und sozial orientierte Version der Sicherungsverwahrung.
Dass dieses Ergebnis auch stimmig ist, hat die kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts gezeigt. Demnach reicht die jetzige Zellengröße in der JVA Fuhlsbüttel vollkommen aus. Ebenso hat das Oberlandesgericht unterstrichen, dass die generelle Ausstattung gänzlich angemessen ist. Die Entscheidung hat gezeigt, dass es nicht eine ganz bestimmte Ausstattung geht, wie etwa eine eigene Küchenzeile- sondern, dass das Gesamtkonzept stimmen muss. Unser Gesamtkonzept für die Untergebrachten stimmt. Ausschlaggebend in diesem Konzept sind die Therapie- und soziale Behandlungsangebote für alle Untergebrachten. Zu den verschiedenen Schwerpunkten der Sozial- und Psychotherapie wurde ja schon vieles gesagt. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle jedoch, dass es sich bei den Maßnahmen um einen längeren Prozess zur Wiedereingliederung des Untergebrachten handelt. Denn machen wir uns nichts vor – Kurzzeitaufenthalte in der Sicherungsverwahrung sind meistens nicht der Fall. Um die Effizienz des Wiedereingliederungsprozess zu erhöhen muss hier auf möglichst frühzeitig beginnende Maßnahmen gesetzt werden. Denn nur eine umfassende und zeitintensive Sozialtherapie greift und kann sich nachhaltig auswirken, sodass eine gesellschaftliche Integration möglich ist.

Ich bin froh, dass dieses hoch sensible Thema weder hier im Plenum, noch im Ausschuss oder in der Anhörung auf Stammtischniveau debattiert wurde – sondern auf sachlicher und zielorientierter Basis. Diese neue Gesetzesgrundlage ist bisher mit Sicherheit eines der wichtigsten Gesetze dieser Wahlperiode. Der schwierige Spagat zwischen Schutz und Sicherung der Bevölkerung vor weiteren Straftaten, sowie das Recht auf Menschenrechte und Freiheit der Untergebrachten ist gelungen.

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