Pressemitteilung · 05.02.1998 Sinti und Roma müssen in die Landesverfassung

Anläßlich des heute abgegebenen Berichts über die Arbeit des "Sonderausschusses Verfassungsreform" hob die Vorsitzende des SSW und Mitglied des Sonderausschusses Anke Spoorendonk, ihre Enttäuschung darüber hervor, daß der Ausschuß in vielen Fragen nicht in der Lage gewesen sei, Einigkeit zu erzielen.

"Eine Änderung der Landesverfassung sollte auf breiter Zustimmung beruhen. Es wäre ein wichtiges Signal, daß immer dann eine Einigkeit aller Parteien vorliegt, wenn man sich an Verfassungsgrundsätze heranwagt. Leider haben wir eine solche fraktionsübergreifende Einigkeit nur in einem einzigen - allerdings sehr wesentlichen Punkt - feststellen können: Wir wollen alle die Einführung des Konnexitätsprinzips. Künftig soll das Land den Kreisen und Gemeinden keine Aufgaben übertragen können, wenn es nicht gleichzeitig für einen finanziellen Ausgleich sorgt."

Für den SSW sei entscheidend, daß die Sinti und Roma als schützenswerte und förderungswürdige Minderheiten in den Artikel 5 der Landesverfassung aufgenommen werden. "Daß man sich hierauf im Ausschuß nicht einigen konnte, ist für uns eine herbe Enttäuschung," so Spoorendonk.

Im Rahmen der Ausschußarbeit hätte sich der SSW für zwei weitere Anliegen entschieden, nämlich der Aufnahme eines Gebotes gegen die Diskriminierung von Behinderten und der Teilhabe an der Informationsgesellschaft. "Der Landesdatenschutzbeauftragte hat uns allen deutlich gemacht, daß die rasend voranschreitende Weiterentwicklung der Kommunikationstechnologien zu einer neuen Art von Zweiklassengesellschaft führen könnte: den informierten und den nichtinformierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Es ist entscheidend, daß in diesem Berecih schnelle Lösungen gefunden werden, damit es zu einer weiteren Spaltung in unserer Gesellschaft nicht kommt."

Der SSW hat sich seit langem für ein eigenes Landesverfassungsgericht ausgesprochen. "Für Schleswig-Holstein wäre es wesentlich, endlich - wie andere Bundesländer auch - ein eigenes Landesverfassungsgericht zu bekommen. Es kann nicht angehen, daß unsere Bürger in jeder verfassungsrechtlichen Streitigkeit gleich das Bundesverfassungsgericht anrufen müssen," so Spoorendonk, die ankündigte, daß der SSW entsprechende Anträge einbringen werde.

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