Tale · 22.03.2012 Situation der Ausgleichsflächen in Schleswig-Holstein

Auf der Homepage des Bundesumweltamtes ist nachzulesen, dass der tägliche Flächenverbrauch in Deutschland bei rund 100 Hektar am Tag liegt. Hauptsächlich ist damit die Umwandlung von landwirtschaftlichen genutzten Flächen in Wohn-, Verkehrs- und Wirtschaftsflächen gemeint. Mit der Versiegelung gehen der völlige Verlust der Bodenfunktionen sowie die Zerstörung des Bodens einher. Neben der Zerstörung des Lebensraumes Boden hat die Versiegelung aber noch andere negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Daher ist das erklärte Ziel der Bundesregierung die tägliche Umwidmung von unversiegelten Flächen bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar am Tag zu senken.

Eingriffe in den Naturhaushalt müssen ausgeglichen werden. Dafür gibt es das Instrument der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung. Mit diesem Instrument sollen die Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft vermindert und minimiert werden.
Soll heißen, der Natur wird auf der einen Seite etwas genommen und dafür muss auf der anderen Seite eine Kompensation stattfinden. Damit ist die Eingriffsregelung kein Selbstzweck. Sie hat ihre Berechtigung zum Schutz von Natur und Landschaft.

Nun kann man durchaus sagen, dass der Landwirtschaft zweimal Flächen entzogen werden. Zum einen für die Versiegelung, zum anderen für den Ausgleich. In Schleswig-Holstein geht man davon aus, dass für beide Maßnahmen rund 10 Hektar pro Tag verbraucht werden.
Aus diesem Grund ist die Parole der Landwirtschaft: „Stoppt Landfraß“. Sowohl der Deutsche Bauernverband als auch der Bauernverband in Schleswig-Holstein fordern nun gesetzliche Änderungen zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen.

Derartige Forderungen sind durchaus nachvollziehbar. Aber dann müssen wir uns darüber unterhalten, wie die Versiegelung von Flächen vermieden werden soll. Der Eingriff in Natur und Landschaft muss weiterhin ausgeglichen werden, daran halten wir als SSW fest.
Hier möchte ich aber noch mal klarstellen, dass für uns als SSW die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung nicht als Eingriff angesehen wird. Ebenso sind wir der Auffassung, dass Küstenschutzmaßnahmen nicht als Eingriff in die Natur oder in das Landschaftsbild zu werten sind und von daher auch nicht auszugleichen sind.

Ich komme aber noch einmal auf die Landwirtschaft zurück. So richtet sich die Forderung des Bauernverbandes hauptsächlich gegen die „übermäßige“ Ausweisung von Ausgleichsflächen, die damit für die landwirtschaftliche Produktion verloren gehen.
Dies ist aus Sicht des SSW eine einseitige Sicht auf die Problematik, gerade wenn ich an den enormen Anstieg der Ackerflächen für Energiemais denke. Natürlich sollen Landwirte einen Beitrag zur Energiewende leisten. Aber der Anbau von Energiemais ist komplett aus dem Runder gelaufen und diese Ackerflächen sind somit auch aus der landwirtschaftlichen Produktion rausgefallen. Ich kann mich nun nicht daran erinnern, dass der Bauernverband hier eine vergleichbare Initiative gestartet hat. Man gewinnt den Eindruck, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Das Naturschutzrecht wurde dahingehend geändert, dass Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen auf Naturschutzflächen sowie die Entsiegelung und die Vernetzung von Lebensräumen als Ausgleich anerkannt werden. Dies wurde gemacht, um landwirtschaftlich genutzte Flächen in der landwirtschaftlichen Nutzung zu belassen. Es ist also durchaus Bewegung in der Sache.
Nichts desto trotz halten wir daran fest, dass Eingriffe in Natur und Landschaft kompensiert werden müssen.

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