Tale · 21.02.2001 Sonderausschuss zur Reform der Kommunalverfassung

Wir haben es schon bei der Auflösung der Enquetekommission gesagt: Der SSW meint nach wie vor, dass die Kommunalverfassung in einem eigenständigen Gremium beraten werden muss, weil dort bessere Rahmenbedingungen vorhanden sind. Deshalb ist der Hintergedanke des vorliegenden Antrags nicht falsch. Allerdings stellt sich jetzt schon mehr denn je die Frage, was das Hühnertheater um die Enquetekommission sollte, um es mit einem guten dänischen Ausdruck zu sagen.

Der SSW hätte es eindeutig vorgezogen, einen Neuanfang in der Enquetekommission zu wagen. Denn die Form des Sonderausschusses hat gegenüber der Enquete eindeutige Nachteile.

Zum einen können die kommunalen Spitzenverbände nicht gleichberechtigt mit am Tisch sitzen, wie es in der Enquetekommission der Fall war. Und die Vertreter der Kommunen, Kreise und Städte waren ja weiß Gott nicht diejenigen, die Probleme bereitet haben. Sie sind es aber, die nachher mit dem Ergebnis leben müssen. Sie müssen eine geänderte Kommunalverfassung umsetzen und mit Leben erfüllen. Deshalb wäre ihr Platz auch an diesem Tisch gewesen.

Zum anderen birgt die Form des Sonderausschusses für den SSW auch die besonders pikante Pointe, dass wir nicht gleichberechtigt mit am Tisch sitzen dürfen. Das ist umso bedauerlicher als der SSW – daran muss anscheinend öfter erinnert werden – die drittstärkste Partei in den kommunalen Parlamenten ist. Der SSW ist die dritte Kraft in den Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins, deshalb hätten wir bei der Erörterung der Kommunalverfassung gleichberechtigt mit am Tisch sitzen müssen. Wir nehmen aber zur Kenntnis, dass die SPD in dieser Frage nicht kompromissbereit gewesen ist.

Der SSW hat die ehemalige Enquetekommission prinzipiell befürwortet, weil dort fernab vom Alltagsgeschäft tragfähige Lösungen für grundlegende Probleme gefunden werden könnten. Wir haben gehofft, dass man sich die Ruhe gönnt, um über Problemlösungen nachzudenken, die über Tagespolitik, Wahlkämpfe und Legislaturperioden hinausreichen. Diese Möglichkeit ist durch die Einsetzung eines Sonderausschusses wieder etwas verbessert worden. Das ist trotz allem erfreulich. Wir werden jedenfalls unseres für eine konstruktive Zusammenarbeit im Sonderausschuss tun.

Den Anfang machen wir schon mit dem vorliegenden Änderungsantrag. Wir möchten dem Arbeitsauftrag an den Sonderausschuss noch einen weiteren Punkt hinzufügen. Er betrifft die Öffentlichkeit von Ausschüssen. Manche Gebietskörperschaften haben Probleme, wenn es um den möglichst offenen Umgang mit Vorlagen der Ausschüsse geht. Diese Probleme müssen im Sinne einer möglichst umfangreichen Informationsfreiheit gelöst werden. Deshalb werden wir uns im Sonderausschuss um eine einvernehmliche Neuregelung der entsprechenden Bestimmungen in der Kommunalverfassung bemühen.

Wir hoffen aber ganz allgemein, dass es dieses mal gelingen wird, die Herausforderungen der Enquetekommission gemeinsam zu beraten und zu einer Lösung zu bringen - ohne dass wir in unkonstruktiver Weise von der Tagespolitik oder politischen Profilierungsbemühungen gestört werden. In diesem Sinne wünsche ich dem Sonderausschuss viel Glück.

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