Tale · 09.05.2003 Sonderzuwendung für Beamtinnen und Beamten

Eines möchte ich voranstellen: Natürlich haben die Bundesländer im Frühjahr nicht aus heiterem Himmel die sogenannte Öffnungsklausel in der Beamtenbesoldung beschlossen. Der ernstzunehmende Hintergrund sind die dramatisch angewachsenen Haushaltslöcher von Bund, Ländern und Kommunen. Das Gesetz, das auf Initiative der „Pleitehauptstadt“ Berlin am 14. März im Bundesrat beschlossen wurde, sieht vor, dass eine begrenzte Öffnung des Bundesrechts eine Kürzung des Urlaubsgeldes und der Sonderzuwendung (also das 13. Monatsgehalt) bei den Beamtinnen und Beamten zulässt. Die konkrete Ausgestaltung bleibt in der gesetzgeberischen Kompetenz eines jeden Bundeslandes.

Der SSW hatte sich von Anfang an gegen eine solche Öffnungsklausel ausgesprochen. Wir hatten bei der letzten Debatte zu diesem Thema im November unterstrichen, dass wir unüberlegte Maßnahmen in Verbindung mit der Beamtenbesoldung ablehnen. Wir sind immer noch der Meinung, dass Änderungen im Beamtenbesoldungsrecht auf dem Verhandlungswege mit den Arbeitnehmer-organisationen erzielt werden müssen. Wenn man per Diktat den Beamtinnen und Beamten ihre Be-soldungsanpassung, die Sonderzuwendungen oder das Urlaubsgeld kürzen oder streichen will, dann schafft man nur demotivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und das ist das letzte, was wir angesichts der vielen anstehenden Reformen im öffentlichen Dienst gebrauchen können. Wie alle Arbeitnehmer brauchen auch die Beamtinnen und Beamten Verlässlichkeit, und wir als Arbeitgeber müssen diese Verlässlichkeit gewährleisten.
Die Proteste gegen diese Maßnahmen haben wir alle ja zum Teil auch vor dem Landeshaus miterlebt. Es ehrt zwar den neuen Finanzminister, wenn er jetzt auf dem Verhandlungswege eine gemeinsame norddeutsche Regelung erreichen will, die auch bei den angepeilten Kürzungen der Sonderzuwendungen auf soziale Aspekte – also auf die Höhe des Gehaltes - Rücksicht nimmt. Das ist na-türlich ein Schritt nach vorne, aber es wird die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht wirklich beruhigen können.

Von daher möchte ich die Landesregierung dazu auffordern, zumindest mit den Beamtinnen und Beamten Verhandlungen über den Vorschlag des Beamtenbundes aufzunehmen, das Weihnachtsgeld ab 2004 nicht mehr gesondert zu zahlen, sondern in das Jahreseinkommen einzurechnen und auf 12 Monate zu verteilen. Wohlgemerkt soll sich das Weihnachtsgeld dann den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen anpassen. Dieser Vorschlag gibt genügend Spielraum, um ein Verhandlungsergebnis zu erreichen, dass beiden Seiten entgegen kommt.

Natürlich muss man dabei auch berücksichtigen, dass das Weihnachtsgeld bei diesem Vorschlag ruhegehaltsfähig wird. Das würde langfristig zu zusätzlichen Belastungen für die öffentlichen Haushalte führen. Dennoch finde ich, dass der Vorschlag es Wert ist, ernsthaft geprüft zu werden.

Auch den zweiten Teil des CDU-Vorschlages kann der SSW im Prinzip unterstützen. Denn in der Tat wäre eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit vor allem für Polizistinnen und Polisten im Außendienst überhaupt nicht zumutbar. Ob aber nicht auch der Großteil der Beamtinnen und Beamten länger arbeiten sollte, wenn beispielsweise das gesetzliche Rentenalter irgendwann auf 67 Jahre erhöht wird, dass will ich heute nicht zurückweisen. Aber auch in dieser sensiblen Frage gilt: verhandeln – nicht verordnen.

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