Pressemeddelelse · 03.05.2000 SSW bringt vier Initiativen zur kommenden Landtagstagung ein

Eigentlich schätzt die SSW-Landtagschefin Anke Spoorendonk ihren Kollegen Wolfgang Kubicki. "Wie dieser mit dem SSW-Antrag zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen umgeht, ist allerdings Ausdruck für Ignoranz gegenüber den verschiedenen Kulturen in unserem Land," kommentierte Spoorendonk heute in Kiel die Kritik des F.D.P.-Fraktionsvorsitzenden an dem SSW-Vorstoß. "Ich kann dem Kollegen Kubicki und anderen Kritikern nur empfehlen, sich bis zur Landtagstagung in der kommenden Woche mit dem Artikel 10 der Sprachencharta auseinanderzusetzen. Dort ist nämlich als Zielsetzung vorgegeben, dass die Bürgerinnen und Bürger bei Bedarf diese Sprachen bei dem Besuch von öffentlichen Behörden sprechen können sollten. Deshalb haben wir in der kommenden Landtagssitzung einen Antrag eingebracht, in dem sowohl die Landesregierung als auch die Kommunen des Landes aufgefordert werden, bei Neueinstellungen die Kenntnis dieser Sprachen als ein Einstellungskriterium zu nutzen. Für den SSW kommt es darauf an, dass die Bestimmungen der Charta mit Leben gefüllt werden."

Die Kritik an dem SSW-Antrag wies Spoorendonk zurück: "Es geht hier nicht darum, dass in Zukunft jeder Landesbedienstete oder Kommunalangestellter diese Sprachen beherrschen soll. Es geht schon gar nicht darum, dass Bewerberinnen und Bewerber, die plattdeutsch, dänisch oder friesisch sprechen, allein wegen der Sprachkenntnisse bevorzugt behandelt werden sollen. Deshalb kollidiert unser Vorschlag auch nicht mit dem Angestellten- und Beamtenrecht. Wir wünschen selbstverständlich weiter, dass die Besetzung von Stellen nach Eignung und Leistung, das heißt, nach der tatsächlichen Qualifikation erfolgt. Bei Tätigkeiten, bei denen die Kenntnis der genannten Sprachen zweckmäßig ist, sollte aber entsprechend Artikel 10 der Sprachencharta die Beherrschung einer Regional- oder Minderheitensprache als zusätzliche Qualifikation berücksichtigt werden. Wir wollen keine Sonderbehandlung, sondern dass die öffentliche Hand die Kenntnis dieser Sprachen als positive Qualifikation anerkennt."



Der SSW hat für die kommende Tagung über den Antrag zur Sprachencharta hinaus drei weitere Initiativen für die kommende Landtagstagung eingebracht.

Berichtsantrag zum Wattenmeerplan:

Mit einem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, über den aktuellen Stand der Umsetzung des trilateralen Wattenmeerplans in Schleswig-Holstein zu berichten (Drs. 15/51). "Wir wollen, dass die Landesregierung berichtet, was bisher auf schleswig-holsteinischer Seite geschehen ist, und ob noch immer offene Fragen bestehen. Es ist besser, wenn der Landtag nachhakt, ob die Landesregierung ihre Schulaufgaben macht, bevor wir bei der Konferenz durchfallen," so der SSW-Abgeordnete Lars Harms. Hintergrund des Antrages ist, dass im Juni 2001 die nächste trilaterale Wattenmeerkonferenz stattfindet. Vor dieser Konferenz sollen die Einzelprojekte des Wattenmeerplanes abgearbeitet werden. Ein Bericht der Landesregierung vom April 1999 ergab allerdings, dass zum damaligen Zeitpunkt teilweise noch nicht einmal Finanzierungsfragen abgeklärt waren.

Insolvenz nur für Vermögende

Außerdem hat der SSW einen Antrag zur Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren (Drs. 15/58) eingebracht. "Es ist absurd, dass manche Menschen am Insolvenzverfahren nicht teilnehmen können, weil sie es sich einfach nicht leisten können. Das passiert aber de facto, so lange die Gerichte die Prozesskostenhilfe kaum gewähren. Dann kommen nämlich nur die zum Zuge, die pfändbares Einkommen besitzen oder anderweitig Geld beschaffen können," begründet die SSW-Abgeordnete Silke Hinrichsen ihren Antrag. Die Landesregierung müsse im Bundesrat die Initiative ergreifen. Man könne nicht darauf warten, dass eine umfassende Novellierung vorliege. "Die Möglichkeiten der neue Insolvenzordnung sind bei der Verabschiedung als Fortschritt gefeiert worden. Es ist tragisch, dass sie vielen Bürgerinnen und Bürgern bis heute nicht zugänglich sind," so Hinrichsen. Dieser Antrag war vom SSW schon vor der Landtagswahl angekündigt worden.

Flüchtlinge aus Kosovo und Bosnien sollen hier bleiben dürfen

Mit einem Antrag zur Rückführung von Flüchtlingen in den Kosovo und nach Bosnien (Drs. 15/65) schließlich fordert der SSW die Landesregierung auf, bei Kosovoflüchtlingen vorläufig von Zwangsmassnahmen abzusehen, und bestimmten Gruppen aus dem Kosovo und Bosnien die Möglichkeit zu eröffnen, in der Bundesrepublik zu bleiben.
"Die im Kosovo tätigen UN-Vertreter und Hilfsorganisationen haben eindringlich davor gewarnt, dass eine schnelle Rückkehr vieler Flüchtlinge die Lage vor Ort gefährlich destabilisieren kann, und dass noch nicht ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht. Dem muss die Landesregierung Rechnung tragen - sowohl im Sinne der Flüchtlinge als auch um nicht wieder neue Probleme zu schaffen. Außerdem ist auch bei den Flüchtlingen aus Bosnien zu beachten, dass eine Rückkehr in vielen Fällen große Risiken birgt, die wir nicht hinnehmen können," erläutert die Vorsitzende des SSW im Landtag hierzu.

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