Press release · 28.03.2007 SSW fordert neue Chance für Windenergie in Nordfrieslands Gemeinden

Der SSW fordert eine neue Chance für Gemeinden in Nordfriesland, die bisher auf Flächen für Windenergie verzichtet haben. „Seit 1999 konnten die Gemeinden keine neuen Flächen für Windmüller zur Verfügung stellen, weil die entsprechenden Regionalpläne seitdem nicht fortgeschrieben wurden. Deshalb ist es höchste Zeit, dass die Landesregierung ihre Windenergieplanung überarbeitet“, fordert der energiepolitische Sprecher des SSW im Landtag, Lars Harms.

„30 Gemeinden in Nordfriesland haben bisher weniger Flächen für Windenergie zur Verfügung gestellt, als möglich wären. Angesichts der Klimadiskussion, effizienterer Technologien und steigender Verdienstmöglichkeiten ist die Windenergie aber in den letzten Jahren attraktiver geworden. Deshalb müssen diese 30 nordfriesischen Gemeinden wieder die Möglichkeit bekommen, in ihrem Gebiet Eignungsflächen für Windenergie auszuweisen. Das wäre nicht nur gut für die Umwelt, sondern bedeutet auch handfeste Einnahmen für die chronisch klammen Gemeindekassen.

Auf das ganze Land hochgerechnet müssten heute über 100 Gemeinden in Schleswig-Holstein noch Potenzial für die Windenergie haben, weil sie sich in den neunziger Jahren gegen Eignungsflächen entschieden haben. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die Regionalpläne für Windenergie zu überarbeiten und diesen Kommunen eine neue Chance zu geben“, sagt der Nordfriese Harms, der auch einen entsprechenden Antrag im Landtag gestellt hat.
 
 
Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Lars Harms (Drucksache 16/1273) geht hervor, dass in Nordfriesland 30 namentlich benannte Gemeinden 1999 bei der Teilfortschreibung des „Regionalplanes zur Festlegung von Eignungsräumen für die Windenergienutzung“ 50 so genannte Findungsflächen mit einer Gesamtfläche von 20 Quadratkilometern als Eignungsfläche für Windenergieanlagen abgelehnt haben.

Den vollständigen Text der Kleinen Anfrage erhalten Sie bei unserem Pressesprecher unter der u.g. Telefonnummer.

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