Pressemeddelelse · 30.10.1998 SSW-Initiative zur Abschaffung der erweiterten Meldepflicht und Rücknahme des Bewerbungszwangs für Arbeitslose

Der SSW fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat eine Initiative einzubringen, die zum Ziel hat, die am 1. Januar 1998 durch die Aufnahme in das Sozialgesetzbuch - SGB III - eingeführte erweiterte Meldepflicht und Bewerbungspflicht für Arbeitslose so schnell wie möglich wieder rückgängig zu machen.

Seit dem 1. Januar 1998 müssen sich Arbeitslose mindestens jedes Vierteljahr beim Arbeitsamt melden und von Zeit zu Zeit als Beweis der eigenen Arbeitssuche dem Arbeitsamt eine Anzahl von Bewerbungen nachweisen. Die noch von der alten Bundesregierung eingebrachte Änderung des Sozialgesetzbuches ist angesichts knapp 4 Millionen registrierter Arbeitsloser in Deutschland eine sinnlose Belastung der arbeitssuchenden Menschen, so die SSW-Abgeordnete Anke Spoorendonk. Sie beanspruche außerdem zusätzliche Ressourcen der Arbeitsämter, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die verstärkte Kontrolle der Arbeitslosen weniger Zeit haben, eine erfolgreiche Arbeitsplatzvermittlung durchzuführen.

"Nach dem Regierungswechsel in Bonn gibt es sicherlich eine ganze Reihe von Änderungsvorschlägen im Bereich der Arbeitsförderung, die auf Zustimmung bei der neuen Regierung stoßen werden. Der SSW tritt dafür ein, daß besonders die Verschärfung des Arbeitsrechts in Form der verstärkten Kontrollen der Arbeitslosen so schnell wie möglich beendet werden muß. Eine Änderung des Sozialgesetzesbuches in diesen Sinne hilft den vielen Millionen Betroffenen unmittelbar, kostet kein Geld und setzt Ressourcen der Arbeitsämter frei, so daß sie sich vermehrt auf ihre Kernaufgabe, die Arbeitsvermittlung, konzentrieren können, " so Anke Spoorendonk zum Antrag der SSW-Landtagsvertretung.



Der umseitige Antrag des SSW wird bei der 23. Tagung des Landtages, die in der Zeit vom 11. bis zum 13. November stattfindet, beraten werden.



Antrag des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Abschaffung der Meldepflicht und Rücknahme des Bewerbungszwangs

Der Landtag möge beschließen:

Der Schleswig-Holsteinischen Landtag fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat eine Initiative einzubringen, die zum Ziel hat, die am 1. Januar 1998 durch die Aufnahme in das Sozialgesetzbuch - SGB III eingeführte erweiterte Meldepflicht und Bewerbungspflicht für Arbeitslose so schnell wie möglich wieder rückgängig zu machen.



Begründung:

Seit dem 1. Januar 1998 müssen sich Arbeitslose mindestens jedes Vierteljahr beim Arbeitsamt melden und von Zeit zu Zeit als Beweis der eigenen Arbeitssuche dem Arbeitsamt eine Anzahl von Bewerbungen nachweisen. Die noch von der alten Bundesregierung eingebrachte Änderung des Sozialgesetzbuches ist angesichts knapp 4 Millionen registrierter Arbeitsloser in Deutschland eine sinnlose Belastung der arbeitssuchenden Menschen. Sie beansprucht außerdem zusätzliche Ressourcen der Arbeitsämter, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Kontrolle dieser Forderungen weniger Zeit haben, eine erfolgreiche Arbeitsplatzvermittlung durchzuführen.



Anke Spoorendonk

Vorsitzende des SSW im

Schleswig-Holsteinischen Landtag

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