Press release · 16.10.2012 SSW zur Wahlprüfbeschwerde: Vertreter der Jungen Union sind schlechte Wahlverlierer

Der Landesgeschäftsführer des SSW, Martin Lorenzen, sagt zu der heute vorgestellten Wahlprüfbeschwerde von Vertretern der Jungen Union gegen den SSW:

„Die Vertreter der Jungen Union sind schlechte Wahlverlierer, weil sie im Grunde mit ihrer Klage das Wahlergebnis vom 6. Mai nicht anerkennen wollen. Anstatt die Legitimität des SSW weiter anzuzweifeln, sollte sich die Junge Union lieber mit politischen Lösungsvorschlägen für die kommenden Herausforderungen in Schleswig-Holstein befassen. Der CDU-Vorsitzende Jost de Jager muss die Vertreter seiner Jugendorganisation zur Ordnung rufen, wenn er minderheitenpolitisch glaubwürdig bleiben möchte. Eine Partei, in der viele Mitglieder eine entscheidende Säule des Bonn-Kopenhagener Abkommens mit Dänemark, die Befreiung des SSW von der 5%-Hürde, in Frage stellen, ist nicht regierungstauglich. Die Wähler haben dies erkannt und der rückwärtsgewandten Minderheitenpolitik der CDU eine Absage erteilt.“

Inhaltlich sieht Martin Lorenzen den Klagen und dem Verfahren gelassen entgegen, da bereits in zwei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in 2004 und 2005 festgestellt worden ist, dass die Befreiung des SSW von der 5%-Hürde berechtigt ist: „Die Befreiung des SSW von der 5%-Hürde ist 1955 beschlossen worden, damit die besonderen Interessen der dänischen Minderheit politisches Gehör finden können. Ich kann nicht erkennen, dass sich die Situation heute grundlegend geändert hat. Denn gerade um diese Interessen zu sichern, ist der SSW in die neue Landesregierung eingetreten. Die alte Landesregierung hat trotz vieler Gespräche, Demonstrationen und Unterschriftensammlung die Zuschüsse der dänischen Schulen einseitig von 100% auf 85% gekürzt. Unter anderem um die 100% Bezuschussung wieder zu erreichen, musste der SSW in eine neue Landesregierung eintreten.“

Hinsichtlich der Kritik, dass der SSW sich in Holstein ausbreite und daher keine Minderheitenpartei mehr sei, stellt der Landesgeschäftsführer fest: „Bereits durch die Änderung des Wahlgesetzes in 1997 kann man den SSW mit der Zweitstimme in Holstein wählen. Dennoch hat der SSW auch bei dieser Wahl - außer in Pinneberg Nord wegen der friesischen Insel Helgoland - keine Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten in Holstein aufgestellt. Wir haben auch keine eigenen Orts- oder Kreisverbände in Holstein, sondern lediglich eine Arbeitsgruppe mit ca. 60 SSW-Mitgliedern, die sich viermal in Jahr trifft. Wir haben bei dieser Landtagswahl erstmals in ca. 10 holsteinischen Städten Plakate aufgehängt und in einigen wenigen Städten Straßenwahlkampf gemacht um darauf aufmerksam zu machen, dass man den SSW auch in Holstein über die Landesliste wählen kann. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen 2004 und 2005 festgestellt, dass sogar eine Aufstellung von Wahlkreiskandidaten in ganz Holstein zulässig wäre. Entscheidend für die Befreiung des SSW von der 5%-Hürde ist allein, ob wir weiterhin eine Partei der dänischen Minderheit sind. Dies ist der Fall, da über 95% unserer Vorstände und Mitglieder sich zur Minderheit bekennen.“

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