Tale · 26.01.2017 Terrorismusabwehr hat im Asylrecht nichts zu suchen

Lars Harms zu TOP 19+23+24 - Anträge zur Terrorismusbekämpfung

„Wenn wir unsere Freiheit für die vermeintliche Sicherheit opfern, hat der Terror schon gewonnen.“

Deutschland ist Anschlagsziel von nationalen und internationalen Terroristen mit oder ohne islamistischen Hintergrund. Und zwar von Anfang an. Deutschland ist nicht nur Anschlagsziel, sondern eben auch Anschlagswerkstatt. Auch von Anfang an. Es ist eine der größten und gleichzeitig auch komplexesten Herausforderungen unserer Zeit, den Terror abzuwenden. 

Verschärfungen in Bezug auf sogenannte „Gefährder“ haben dieser Tage Hochkonjunktur. 

Es kommen jetzt Lösungen auf den Tisch, die schon lange in Schubladen verstauben - alte Schreckensinstrumente, die die angeblich neuen Probleme lösen werden.  Ich darf sie beruhigen: Wir müssen jetzt nicht in Panik die Innenpolitik neu erfinden. Wichtig ist, die Sinnhaftigkeit jetzt nicht aus den Augen zu verlieren. In diesen Tagen muss vor allem betont werden: Verantwortungsbewusste Politik handelt nicht von der schnellsten Lösung, sondern von der effektivsten. Die Politik der Inneren Sicherheit muss mit einem feinen Skalpell arbeiten, nicht mit dem Buschmesser. 

Dabei gilt immer wieder der Verweis auf die aktuelle Gesetzeslage. Prävention ist möglich, Überwachung ist möglich, die Unterstützung von terroristischen Organisationen wird bestraft und kriminelle Handlungen werden ebenfalls bestraft und können auch zur Abschiebung führen. Was nicht möglich ist, ist die präventive Haft. Aus guten Grund. Wir als SSW lehnen es ab, Menschen präventiv in die Haftanstalten zu bringen. Und da unterscheiden wir uns, dem Antrag der CDU nach, ganz eindeutig von den Kollegen der Union. Menschen mit einer bestimmten Gesinnung zu Inhaftieren ist aus guten Gründen derzeit nicht möglich. Dies ist Kern unseres Rechtsstaats und unserer Demokratie.  Was uns als SSW zudem sauer aufstößt ist, dass die CDU in ihrem Antrag Terrorabwehr und Asylrecht miteinander vermischt, wie sonst niemand hier im Hohen Haus. Für uns als SSW steht jedoch fest, Terrorismusabwehr hat im Asylrecht nichts zu suchen. Die innere Sicherheit wird nicht durch Flüchtlinge bedroht, sondern durch Terroristen! Zudem sei an dieser Stelle bemerkt, dass rund die Hälfte der Gefährder einen deutschen oder EU-Pass besitzt. Eine Rückführung in die „Heimatländer“ ist da ohne weiteres wohl kaum zu machen. Zum andern sind nicht alle Gefährder in der Republik Asylbewerber. 

Und auch eine Fußfessel wird unserer Auffassung nach, kein Informationsgewinn sein. Entscheidend ist doch nicht, wo sich ein Gefährder aufhält, sondern vielmehr welche Handlungen er unternimmt und mit wem er Kontakt hält. Eine Fußfessel, so wie es CDU und FDP fordern, kann zu diesen Fragen keinerlei Antwort bieten. Es müssen keine neuen Wundermittel lanciert werden, sondern personelle Überwachung ist immer noch am effizientesten. Schließlich kann eine Fußfessel nicht darüber hinweg täuschen, dass es Menschen dazu braucht, um Zusammenhänge erkennen zu können und sich Kenntnisstände zu erarbeiten. 

Worum es hier doch eigentlich gehen sollte ist, die Zusammenarbeit und Unterstützung von terroristischen Organisationen vermehrt zu ahnden. Das ist natürlich leichter gesagt als getan, denn in nicht wenigen Fällen sind die Prozesse sehr aufwändig. Dies soll keine Kritik sein, sondern hiermit soll lediglich an die Ausgangslage erinnert werden. Vor diesem Hintergrund war es richtig, dass die Küstenkoalition Justiz und Verfassungsschutz in den letzten 4 Jahren personell gestärkt hat. Wir als SSW sind gerne dazu bereit, über weitere personelle Verstärkungen zu beraten. Es ist vor allem der behördliche Personalkörper, der gestärkt werden muss. Ob Gesetzesverschärfungen den gewinnbringenden Effekt haben werden, wage ich zu bezweifeln. Dabei gilt doch: Wenn wir unsere Freiheit für die vermeintliche Sicherheit opfern, hat der Terror schon gewonnen. Wenn jemand unsere Freiheit und Demokratie in Gefahr bringt, darf die Antwort immer nur lauten: Jetzt erst recht! 

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