Tale · 07.05.2009 Umfassende Prüfung der Auswirkungen einer Umverteilung des Frequenzbandes von 790 bis 862 MHz

Die Breitbandversorgung des ländlichen Raumes bis Ende 2010 ist das Versprechen der Kanzlerin an die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger, die derzeit noch nicht in den Genuss eines Breitband-Zuganges gekommen sind. Etwa 12 % der Bevölkerung im ländlichen Raum sind von diesem infrastrukturellen Defizit betroffen – sowie die dort ansässigen Betriebe. Daher auch die Forderungen von Seiten der Wirtschaft nach einem deutlich schnelleren Internet, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
Die schnelle Versorgung durch Internet hat sich mittlerweile zu einem Standortkriterium für die Ansiedlung neuer Betriebe entwickelt oder für die Entscheidung, wo man sich häuslich niederlassen möchte. Soll heißen, das schnelle Internet hat sich binnen weniger Jahrzehnte zu einem genauso entscheidenden Infrastrukturfaktor entwickelt wie Elektrizitäts-, Wasser- oder Abwasseranschluss.

Um die Unterversorgung zu lösen, hat die Kanzlerin eine zweiteilige Ausbau-Strategie vorgelegt. Zum einen sollen mit den Mitteln aus dem Konjunkturprogramm Leerrohre verlegt werden, in die die Anbieter dann ihr Breitbandkabel ziehen können. Zum anderen sollen ungenutzte bzw. frei werdende Rundfunkfrequenzen für die drahtlose Internetversorgung zur Verfügung gestellt werden. Damit kommen wir zu dem Antrag der Grünen.

Aus der Begründung des Grünen Antrages geht deutlich hervor, wo die Probleme liegen können, wenn die Bundesregierung die freiwerdenden Frequenzen künftig für breitbandige Mobilfunkanwendungen zur Verfügung stellen will. Störungen für Funkmikrofone oder auch im Kabelfernsehen, die aufgrund der hohen Feldstärken der mobilen Internetübertragung entstehen können. Labor- und Feldversuche bestätigen diese Befürchtungen.
Die Bundesnetzagentur hat für den Frequenzbereich von 790 bis 862 MHz die Zusage bis Ende 2015 erteil, dass auch drahtlose Funkmikrofone diesem Frequenzbereich nutzen dürfen. Das dürfen sie auch weiterhin, jedoch mit dem Unterschied, dass es rein praktisch so nicht mehr machbar sein wird. Das wäre so, als würde man eine Wohnung zweimal vermieten, ohne dass eine Regelung für die bestehenden Mieter gefunden ist.

Kurz gefasst sieht die Problematik wie folgt aus: Auf der einen Seite die durchaus berechtigte Forderung nach einer flächendeckenden schnellen Internetversorgung. Auf der anderen Seite die ungestörte Nutzung des Frequenzbereichs für Kultur- und Sportveranstaltungen oder Medienunternehmen.
Daher unterstützen wir den Antrag der Grünen, dass vor einer Zuteilung der Frequenzen für mobiles Internet, die Auswirkungen auf die drahtgebundene Rundfunkverbreitung sowie auf die anderen Nutzer umfassend geprüft werden müssen. Solange es keine tragbare Lösung gibt, darf die Landesregierung dem Verordnungsentwurf im Bundesrat nicht zustimmen.
Wir sollten daher im Ausschuss prüfen, ob es Lösungsmöglichkeiten gibt und wie diese gegebenenfalls aussehen könnten.

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