Press release · 28.04.2005 Vermittlung von Ausbildungsplätzen an Kinder von ALG II-Empfängern - 23.05.2005

Zur Vermittlung von Ausbildungsplätzen an Kinder von ALG II-Empfängern sagte Lars Harms heute im Landtag:

Der SSW hat sich bei Hartz IV von Anfang an insbesondere gegen die finanziellen Folgen für die Betroffenen z.B. der älteren Arbeitslosen – gewandt. Es kann einfach nicht angehen, dass Menschen, die über 30 Jahre in die Arbeitslosenkasse einzahlen schon nach sehr kurzer Zeit zu Arbeitslosengeld II-Empfängern degradiert werden. Angesichts des kommenden Bundestagswahlkampfes scheint ja nun Bewegung in die Sache gekommen zu sein. Denn sogar die CDU fordert jetzt Änderungen an diesem Teil von Hartz IV. Man kann nur hoffen, dass es sich nicht nur um Wahlkampfversprechungen handelt.

Es gibt allerdings auch noch viele andere Bereiche dieser Reform, die dringend geändert werden müssen. Denn die größte Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland entwickelt sich nicht nur zunehmend zu einer finanziellen Katastrophe für Bund und Kommunen, sondern erscheint bisher auch in dem entscheidenden Kernbereich; nämlich der Vermittlung von Arbeitslosen, voller Fehler und Ungereimtheiten.

Ein aus Sicht des SSW besonders schlimmer Fall ist die Ungleichbehandlung der Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern bei der Vermittlung von Ausbildungsplätzen. Denn eine Folge der Hartz-IV-Gesetzgebung ist, dass die Bundesagentur für Arbeit, in den vom Gesetz über die Bedarfgemeinschaften umfassten Kreisen und Städten, zur Zeit keinerlei Vermittlungsanstrengungen für Jugendliche unternimmt, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen. Das liegt daran, weil die Zuständigkeit laut Gesetz bei den Arbeitsgemeinschaften oder optierenden Kreisen liegt.

Während Jugendliche also üblicherweise von der Arbeitsagentur in Ausbildungsplätze vermittelt werden, bekommen Minderjährige aus ALG II-Haushalten diese Unterstützung nur bei den Arbeitgemeinschaften oder den optierenden Kreisen. Die Arbeitsagenturen verweigern diesen Jugendlichen die Vermittlungsleistung und können sich dabei auf Hartz IV berufen. Und nun muss die fachliche Expertise für diesen Bereich auch in den Arbeitsgemeinschaften und bei den optierenden Kreisen vorgehalten werden. Das ist kaum möglich und führt zu Problem und Ungleichbehandlung bei den Betroffenen.

Die Landesregierung muss sich deshalb dafür einsetzen, dass diese Ungleichbehandlung der Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern so schnell wie möglich gestoppt wird. Es darf nicht vom Status der Eltern abhängen, welche Unterstützung Jugendliche bei der Ausbildungsplatzsuche bekommen, aber leider ist dieses seit Hartz IV die Realität. Es kann aber nicht wahr sein, dass die Schulabgänger sich in zwei Reihen aufstellen müssen, je nachdem ob die Eltern ALG II beziehen oder nicht. Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass dieser Webfehler in Hartz IV so schnell wie möglich beseitigt wird und die Beratung und Vermittlung aller Jugendlichen wieder aus einer Hand erfolgt.

Darüber hinaus besteht das zusätzliche Problem, dass für die Eingliederung der Jugendlichen in Ausbildung und Arbeitsmarkt sehr unterschiedliche Finanzmittel vorhanden sind, je nachdem ob ihre Eltern länger als ein Jahr arbeitslos sind oder nicht. Aufgrund der ständig wachsenden Zahl von ALG II-Empfängern steht für die Förderung nach dem SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende - Hartz IV - wesentlich weniger Geld pro Kopf zur Verfügung als nach dem SGB III - Arbeitsförderung.

In der Praxis kann für die berufliche Integration von Minderjährigen aus ALG II-Haushalten im Durchschnitt weniger als die Hälfte dessen eingesetzt werden, was für andere Jugendliche zur Verfügung steht. Die rot-grüne Bundesregierung kann nicht ernsthaft wollen, dass es vom sozialrechtlichen Status des Elternhauses abhängt, wie viel Hilfe ein Jugendlicher bekommen kann. Da dieser Missstand aber offensichtlich noch niemandem in Berlin aufgefallen ist, muss unsere Landesregierung hier Nachhilfeunterricht erteilen. Diese Ungerechtigkeit auf Kosten der jungen Menschen muss so schnell wie möglich beseitigt werden.

Weitere Artikel

Press release · 02.11.2026 Gesunde Ernährung darf keine Frage des Geldbeutels sein

Vor den Tafeln stehen die Menschen Schlange. Doch wie viele Menschen in Schleswig-Holstein tatsächlich von Ernährungsarmut betroffen sind, weiß niemand genau. Dabei reicht das Problem weit über diejenigen hinaus, die auf Lebensmittelspenden angewiesen sind. Der SSW fordert deshalb mit einem Landtagsantrag ein landesweites Handlungskonzept gegen Ernährungsarmut. Dazu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen

Press release · Kiel · 03.11.2026 Kieler Schuldenstand: Projekte überdenken, soziale Einschnitte abschwächen

Zu der Diskussion um das Kieler Haushaltsdefizit und die Entwicklung der Kieler Schulden erklärt der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel, Ratsherr Marcel Schmidt:

Weiterlesen

Event · 04.11.2026 Einwohnerversammlung Flensburg mitgestalten – Deine Meinung zählt!

Wie gut ist Flensburg auf Krisen vorbereitet? Und wie können Bürgerinnen und Bürger künftig direkten Einfluss auf die Stadtpolitik nehmen?Darum geht es bei der nächsten Einwohnerversammlung am 4. November 2026!

Weiterlesen