Pressemeddelelse · 26.01.2006 Vogelschutz auf Eiderstedt: Folgen der Ausweisung sind ungeklärt

In der heutigen Landtagsdebatte zur Ausweisung von Vogelschutzgebieten auf Eiderstedt und in der Eider-Treene-Sorge-Region sagte der SSW-Landtagsabgeordnete Lars Harms unter anderem:

"Wir können feststellen, dass noch erhebliche Unsicherheiten bestehen, ob dieses Konzept des Umweltministers so durchstehen kann. Das einzige, was wir wissen ist, dass sich die ausschließliche Betrachtung auf die Trauerseeschwalbe, die Uferschnepfe und den Kiebitz beschränken kann, die zusätzliche Berücksichtigung des Goldregenpfeifers zumindest nicht verkehrt wäre und dass die EU-Kommission in ihrem Mahnschreiben von 2003 immer wieder geschrieben hat, dass sie grundsätzlich bei der Gebietsmeldung auf die IBA-Listen Bezug nimmt.

Damit ist der räumliche Bereich, in dem ein Vogelschutzgebiet liegen könnte, ziemlich genau umrissen. Im Norden und Nordwesten von Eiderstedt befindet sich eine rund 10.000 Hektar große IBA-Fläche und innerhalb dieser Fläche ist ein Vogelschutzgebiet auszuweisen, dass die eben genannten Vogelarten schützt. Dabei, auch dass geht aus dem Mahnschreiben der EU-Kommission hervor, muss keinesfalls die gesamte Fläche ausgewiesen werden, sondern nur der Teil der dafür notwendig ist, damit die am geeignetsten Gebiete hierfür ausgewiesen werden. Ob dieses Kriterium mit 2.700 Hektar erfüllt wird, ist noch nachzuweisen. Deshalb stehen wir als SSW auch weiterhin dazu, dass sowohl der einzelne Betroffene als auch die Umweltverbände eine Klagemöglichkeit eingeräumt bekommen müssen, damit die Flächenausweisung gegebenenfalls noch überprüft werden kann.

Losgelöst von der Diskussion um die Größe der Flächen, die ausgewiesen werden sollen, stellen sich aber noch andere Fragen. Zuallererst, wissen wir noch immer nicht, welchen Schutzstatus die zukünftigen Vogelschutzgebiete erhalten werden. Der Landwirtschaftsminister strebt zwar an, dass ein Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird, aber wir alle wissen, dass dies eigentlich nur bei FFH-Gebieten ausreichend ist und bei Vogelschutzgebieten ein höherer Schutzstatus vorgesehen ist. Im Mahnschreiben der EU-Kommission sind nur Naturschutzgebiete, Nationalparks und Biosphärenreservate als angemessene Schutzkategorien genannt. Schon im April 2004 hat der SSW hier im Landtag gefordert, vor Ausweisung der Schutzgebiete verbindlich zu klären, welcher Schutzstatus von der EU in den betroffenen Gebieten verbindlich anerkannt wird und wie dieser Schutzstatus verbindlich umgesetzt werden soll. An dieser Forderung halten wir fest. Bevor das Gebiet ausgewiesen wird, muss man genau wissen, was auf uns und auf die betroffenen Menschen zukommt. Nur die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets anzustreben ist dabei zu wenig."


"Es wird aber in jedem Fall zu Einkommenseinbußen bei der Landwirtschaft kommen. Deshalb ist es notwendig, dass die Landesregierung Programme auflegt, die das Einkommen der Landwirte ergänzen können und die für zielgerichteten Naturschutz in diesen Regionen sorgt. Auf Eiderstedt sind diese Programme gerade einkassiert worden und nur noch bestehende Maßnahmen werden derzeit aus den alten Programmen unterstützt. Wir brauchen aber für die betroffenen Betriebe Planungssicherheit und wir müssen ohnehin Maßnahmen einleiten, die dazu dienen den Schutzzweck in den Vogelschutzgebieten zu erfüllen. Deshalb nützt es nichts, wie bisher den Kopf in den Sand zu stecken, sondern die Landesregierung muss hier schnellstmöglich den Betroffenen zur Seite springen und finanziell attraktive Programme auflegen.

Sollte auch das nicht ausreichend sein, gibt es für einzelne Betriebe nur noch einen Weg: sie müssen dann aus dem Vogelschutzgebiet herausgenommen werden. Es ist also auch die Vorbereitung eines Flurbereinigungsverfahrens dringend notwendig, damit Betriebe aussiedeln können. Damit kombiniert, muss darüber nachgedacht werden, ob die Stiftung Naturschutz und andere hier Flächen zum Zwecke des Naturschutzes aufkaufen können und diese dann beispielsweise als Flächen für extensive Beweidung preisgünstig zurück verpachten können. Der aussiedelnde Landwirt hätte einen Verkaufserlös, der verbleibende Landwirt könnte wirtschaftlich überleben und eine Nische besetzen und die Stiftung hätte sichere Einnahmen und eine für den Naturschutz gesicherte Fläche.

Ich glaube, so schön emotional man auch eine Flächendebatte führen kann; es ist auch wichtig jetzt die konkrete Umsetzung von Vogelschutzgebieten zu planen und dabei die Interessen der Menschen vor Ort nicht zu vergessen."


Die vollständige Rede von Lars Harms finden Sie auf der Homepage der SSW-Landtagsgruppe


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