Tale · 21.11.2013 Vorratsdatenspeicherung stoppen

„Die Vorratsdatenspeicherung verletzt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.“


Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung des Menschen dar und verletzt damit ein elementares Grundrecht:
Nämlich das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Oder wie der Psychoanalytiker Erich Fromm es einst formulierte: Das höchste Ziel des menschlichen Lebens.

Zudem hebelt sie das Telekommunikationsgeheimnis aus, welches ebenfalls ein unverzichtbares Grundrecht der Menschen ist.

Welch enormer Nutzen müsste solch drastischen Einschränkungen unserer Grundrechte gegenüberstehen, um auch nur im Ansatz legitim sein zu können?
Die Freiheit, ein sicheres Leben in Deutschland zu führen? Ich bitte Sie!
Wie kann der Verzicht auf Freiheit zugleich Grundlage für den Erhalt von Freiheit sein?
Das ist doch absurd.

Es wird immer gern behauptet, durch Vorratsdatenspeicherung ließen sich wesentlich mehr kriminelle Straftaten aufklären. Eine vom Bundesjustizministerium beauftragte Max-Planck-Studie kommt jedoch zu einem anderen Schluss:
Die Vorratsdatenspeicherung hat in keinem einzigen Punkt zu Veränderungen in den Aufklärungsraten geführt, stellte das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht fest: Bei Tötungsdelikten nicht, bei Raubüberfällen nicht, bei Cyberkriminalität nicht, und bei Kinderpornografie auch nicht.
Es ist auch kein einziger Fall bekannt, in dem die Erhebung personenbezogener Daten zur Vereitelung eines geplanten Terroranschlags geführt hat. Das zeigt alles, dass es erst einmal überhaupt keinen sachlichen Grund gibt, der für die Vorratsdatenspeicherung spricht. Die nackten Fakten sprechen sogar eher für das Gegenteil. Die Studie belegt, dass es eben keinen positiven Effekt hatte, die Vorratsdatenspeicherung anzuwenden. Und wenn es nachweislich keinen positiven Effekt gibt, dann fällt sozusagen die Geschäftsgrundlage für die Vorratsdatenspeicherung weg.

Hingegen darf man bezweifeln, wie sicher die Datenspeicherung vor Zugriffen Dritter ist. Wenn es noch nicht einmal möglich ist, die Kanzlerin effektiv vor dem Abfangen ihrer Verbindungsdaten zu schützen, was müssen dann alle anderen erst befürchten?
Wie kann Vertraulichkeit im elektronischen Datenverkehr dann noch gewährleistet werden - in Arztpraxen - in Anwaltskanzleien – in Zeitungsredaktionen – Wirtschaftsbetrieben – in der Politik – und nicht zuletzt: Vor Millionen heimischen PCs?

In diesem Land sollte auch weiterhin der Grundsatz gelten, dass personenbezogene Datenerhebungen erst dann aufgenommen werden, wenn es einen begründeten Anfangsverdacht gibt.
Die Vorratsdatenspeicherung stellt dieses Prinzip auf den Kopf. Sie stellt Millionen unschuldige Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Und das wohlgemerkt ohne nachweisbaren Nutzen.

Außer Spesen also nichts gewesen, könnte man sagen. Und das ist durchaus wörtlich gemeint. Denn ironischerweise müssen die Menschen für ihre Überwachung ja auch noch selbst bezahlen. Die Telekommunikationsunternehmen bekommen schließlich keinen Cent für den Job als staatliche Erfüllungsgehilfen – und leiten die anfallenden Speicherkosten direkt an die Kunden weiter.
Deshalb bleiben wir dabei: Was machbar ist, ist noch lange nicht richtig.
Vorratsdatenspeicherung ist Unrecht am Menschen und gehört abgeschafft.

Ich freue mich, dass die Piraten diesen wichtigen Abschnitt in unserem Koalitionsvertrag ausgemacht und in einen Antrag gegossen haben. So erhält insbesondere die CDU die Möglichkeit zu zeigen, ob sie dazu gelernt hat, seit Whistleblower wie Edward Snowden – dank vertraulicher Kommunikationsmöglichkeiten – begonnen haben, das Ausmaß weltweiter elektronischer Überwachung aufzudecken.
Wir stehen an einem Scheideweg, der unsere Gesellschaft für immer verändern wird. Sollen wir jetzt aufrüsten oder uns für eine Abrüstung einsetzen?
Unsere Antwort steht bereits im Koaltionsvertrag. Und wir freuen uns über jeden Abgeordneten hier im Hause, der sie über den vorliegenden Antrag unterstützt.

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