Tale · 25.03.2022 Weite Wege von Küste zu Küste

Christian Dirschauer zu TOP 37 - Flotte.SH – Synergien für eine gebündelte Landesflotte
ergebnisoffen prüfen Drs. 19/3727

Rede zu Protokoll gegeben
 
Es gibt Anträge, über die kann ich mich nur wundern. Dieser Antrag ist so einer. Nicht, weil es nicht inhaltlich berechtigt sein mag zu prüfen, ob sich Synergien aus einer gebündelten Landesflotte ergeben. Aber: wir haben ja nicht erst seit gestern Behördenschiffe in Schleswig-Holstein. Hätte es den Regierungsfraktionen da nicht gut zu Gesicht gestanden, zu Beginn der Legislatur tätig zu werden, wenn sie hier einen Handlungsbedarf sehen? Sechs Wochen vor der Landtagswahl kommt ein solcher Prüfauftrag von den Regierungsfraktionen gelinde gesagt zur Unzeit. 
Beispielgebend für das Konzept Flotte.SH steht die Stadt Hamburg, wo man im Jahr 2017 die Einsatzschiffe verschiedener Behörden in der Flotte Hamburg unter dem Dach der HPA zusammengefasst hat. Es handelt sich dabei um etwa 50 Schiffe plus spezielle Wasserfahrzeuge und Schuten. Die Stadt Hamburg hat damit bisher gute Erfahrungen gemacht. Wobei hier auch von vornherein die geplante Ersatzbeschaffung von in die Jahre gekommenen Schiffen im Fokus stand, die bei uns überwiegend gerade nicht ansteht. Aber: die Stadt Hamburg ist eben eine Stadt, zwar eine große, aber dennoch handelt es sich um ein recht konzentriertes Wassergebiet. Darum stellt sich die Frage, inwieweit Hamburg hier als Vorbild für das Flächenland Schleswig-Holstein mit seinen langen Küstenlinien dienen kann. 
In Schleswig-Holstein haben wir an der Nordsee etwa 450 km Küstenlinie und an der Ostsee nochmal gut 400 km. Wir haben in diesen Einsatzgebieten Behördenschiffe unter anderem von der Wasserschutzpolizei und dem Landesbetrieb für Küstenschutz. Die maritimen Einsatzabteilungen des Bundes sind im Koordinierungsverbund Küstenwache zusammengefasst, hier findet eine gegenseitige Unterstützung schon heute statt. Auch die Wasserschutzpolizei des Landes ist in diese Zusammenarbeit eingebettet. Die im Antrag erwähnte mögliche Zusammenarbeit mit Einheiten des Bundes gibt es also schon heute. 
Aber wir haben eben, wie erwähnt, nicht nur ein Hafengebiet, sondern zwei Meere. Und wir haben sehr verschiedene Voraussetzungen in Nord- und Ostsee. Entsprechend vielfältig sind hier auch die Bedarfe an Bootsklassen. Und wir haben letztlich auch weite Wege zwischen unseren Küsten. 
Für mich ist daher erst einmal schwer zu erkennen, wo sich hier Synergieeffekte ergeben können. An dieser Stelle möchte ich darum nochmal eindringlich darauf hinweisen, dass die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort zu betrachten sind.
Ich fühle mich spontan ein wenig erinnert an kommunale Verwaltungsgemeinschaften, die man landauf und landab jahrelang für eine gute Idee hielt. Und mancherorts mag das auch gut sein. Oft aber ist dadurch letztlich ein großer Verwaltungsaufwand entstanden und die linke Hand weiß kaum, was die rechte tut, weil man zwar eine Gemeinschaft ist, aber doch an verschiedenen Orten mit verschiedenen Aufgaben sitzt und das ohne Mehraufwand nur schwer zu koordinieren ist. Zusammenarbeit ist nur dann gut, wenn sie inhaltlich auch wirklich geboten ist, sie darf kein Selbstzweck sein, weil sie ein schönes Label gibt. 
Ob eine Zusammenlegung der Einsatzschiffe der verschiedenen Behörden zu einer Flotte.SH Sinn macht, ist darum unbedingt eng mit denen abzustimmen, die täglich vor unseren Küsten im Einsatz sind. Die von solch einer Maßnahme betroffenen Dienststellen und die Gewerkschaften, wie die Gewerkschaft der Polizei, sind hier zu beteiligen. Es darf nicht sein, dass wir Dinge beschließen, die am Ende die tägliche Arbeit erschweren oder gar zu Mehrarbeit führen. 
Wenn das berücksichtigt wird, kann unseres Erachtens gern ergebnisoffen geprüft werden, ob eine gemeinsame Landesflotte in Schleswig-Holstein sinnvoll ist. 

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