Tale · 23.05.1996 Wiedereinführung des Buß- und Bettages

Ich denke, daß wir uns im Grunde genommen alle darüber einig sind, daß wir den Buß- und Bettag gerne wieder einführen würden. Die Wiedereinführung dieses gesetzlichen Feiertages ist aber nicht zum Nulltarif möglich. Er würde die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Lande teuer zu stehen kommen. Sie würden einseitig mit den Kosten der Pflegeversicherung belastet werden. Da sollten wir uns auch gar nichts vormachen. Wir können den Bettag jedenfalls nicht als Sonderangebot feilbieten. Die Preisfrage ist die Wurzel unserer unterschiedlichen Auffassungen.

Die einseitige Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den Pflegeversicherungskosten ist der Preis, den die Wiedereinführung des Bettages kosten würde. Wir können diese Regelung von hier aus nicht ändern. Für Änderungen des Pflegeversicherungsgesetzes ist der Bund zuständig. Diese Tatsache mag zugleich auch ausschlaggebend dafür gewesen sein, daß die Delegierten der Nordelbischen Kirche nur mit einer kleinen Mehrheit beschlossen haben, den Weg über das Volksbegehren zum Volksentscheid einzuschlagen.

In Kirchenkreisen herrscht Uneinigkeit darüber, ob die Wiedereinführung eines Feiertages jedenfalls dann, wenn der Feiertag auf einen Werktag fiele, diesen Preis wert ist. Für den SSW stellt sich da die Frage, wie wir es uns dann anmaßen können, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes diesen Tag mit dem Rattenschwanz an Folgekosten, den ein solches Handeln auslösen würde, zu verordnen.

Mein Vorgänger, Karl Otto Meyer, hat anläßlich der Volksinitiative zum Buß- und Bettag wiederholt betont, daß er nicht für die Abschaffung des Buß- und Bettages eingetreten war und somit auch nicht gegen dessen Wiedereinführung sein könne. Diese Haltung möchte auch ich mir zu eigen machen. Da das Ergebnis der Wiedereinführung des Bettages aber die einseitige Kostenverteilung der Pflegeversicherung auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist, sollten eben diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ein Mitspracherecht haben.

Der SSW begrüßt die demokratischen Mitwirkungsrechte, die unsere Landesverfassung den Bürgerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins einräumt. Bei uns gibt es gegen die Ablehnung einer Volksinitiative eine Art Berufungsinstanz. Es ist das gute Recht der Kirche, nun den Weg über das Volksbegehren zum Volksentscheid zu beschreiten.
In diesem besonderen Fall muß der Weg des Volksbegehrens unserer Meinung nach beschritten werden. Eines steht fest: sollte die Mehrheit der Bevölkerung Schleswig-Holsteins für die Wiedereinführung des Buß- und Bettages eintreten, so wird das für die überwiegende Mehrheit derselben Bevölkerung eine teure Angelegenheit werden. Eine derart folgenschwere Entscheidung sollte unserer Auffassung nach dann auch unbedingt von einer Mehrheit in diesem Lande getragen werden.
Wenn der überwiegende Anteil dafür ist - in Ordnung - dann machen wir das. Wenn aber nicht, dann werden durch einen Gesetzentwurf wie dem der F. D. P. viele Menschen erhebliche finanzielle Einbußen erleiden.
Der SSW möchte keine Politik gegen, sondern mit den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Lande machen. Der Ausschußüberweisung stimmen wir zu.

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