Tale · 15.12.2017 Wir wollen Eltern schulpflichtiger Kinder zu ihrem Recht verhelfen

Lars Harms TOP 11 - Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes

„Der Kreis Dithmarschen weigert sich, die Schülerbeförderungskosten zu übernehmen - und der SSW weigert sich, dies länger hinzunehmen“

Aus Sicht des SSW soll jede Schülerin und jeder Schüler in der Lage sein, eine attraktive Schule nach Wahl zu besuchen. Und zwar unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses. Und ausdrücklich auch unabhängig von irgendwelchen Verwaltungsgrenzen. Für den SSW ist der möglichst freie Zugang zu den Bildungsangeboten im Land ein wesentlicher Beitrag zur Chancengleichheit und damit auch zur Bildungsgerechtigkeit. Und zu einer optimalen Bildung für unsere Kinder zählt für uns auch, dass längst nicht immer die nächstgelegene Schule die jeweils beste sein muss. 

Man muss keine jahrzehntelange kommunalpolitische Erfahrung auf dem Buckel haben, um zu wissen, dass es rund um das Thema Schülerbeförderung immer wieder Probleme gibt. Aktuell hakt es bekanntlich bei der Schülerbeförderung im Raum Tönning. Und zwar gewaltig. Denn in diesem Fall weigert sich der Kreis Dithmarschen vehement, seinen Teil der Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler aus dem eigenen Kreisgebiet zu tragen, die die Gemeinschaftsschule im nordfriesischen Tönning besuchen. Ich will das nur kurz einordnen: Hier geht es nicht etwa um eine kleine Petitesse eines Bürgers, der die Dinge sehr genau nimmt. Nein, es geht um weit mehr: Denn durch dieses unflexible Verhalten des Kreises werden deutlich über 100 Schülerinnen und Schüler dauerhaft benachteiligt. Das kann aus meiner Sicht nicht angehen.

Wie angedeutet, ist es nicht das erste Mal, dass es zu finanziellen Unstimmigkeiten auf der kommunalen Ebene kommt, wenn Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen, die weiter weg liegt als die nächstgelegene öffentliche Schule. Ich will deshalb in aller Deutlichkeit auf eins hinweisen: Wir haben bei uns in Schleswig-Holstein das Recht auf freie Schulwahl unmissverständlich gesetzlich verankert. Deshalb muss man den Eltern dieses Recht auch gewähren. Ohne Wenn und Aber und vor allem auch über Kreisgrenzen hinweg. Entscheidend ist, dass ihnen eben gerade keine finanziellen Härten durch die Wahl einer entfernteren Schule entstehen. 

Im beschriebenen Fall in Tönning läuft es aber gerade anders herum: Eltern und Schulträger sollen zahlen, weil sich der Kreis Dithmarschen aus der Verantwortung zieht. Auch für die Einrichtung einer, noch dazu kostensenkenden, ÖPNV-Linie von Heide nach Tönning fühlt man sich nicht zuständig. Dabei ist der entsprechende Auftrag der Kreise doch nicht zuletzt im ÖPNV-Gesetz klar beschrieben. Direkt im ersten Paragraphen steht unter Absatz 4: „Bei der Planung und Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Fahrzeuge und des ÖPNV-Angebotes sind neben den spezifischen Bedürfnissen der Benutzergruppen, vor allem die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler (…) zu berücksichtigen.“ Und unter Paragraph 3 Absatz 1 heißt es völlig eindeutig, dass die Kreise als Aufgabenträger aus verkehrlichen, wirtschaftlichen, regionalplanerischen und ökologischen Gründen zusammenarbeiten sollen. Soweit ich weiß, steht der Kreis Nordfriesland für diese Zusammenarbeit auch weiterhin zur Verfügung.

Man könnte ja vielleicht noch Verständnis für dieses störrische Verhalten aufbringen, wenn sich kürzlich gesetzliche Grundlagen geändert hätten oder wenn das Problem völlig neu wäre. Aber nichts dergleichen ist der Fall: Trotz freier Schulwahl und Definition des ÖPNV als Daseinsvorsorge. Trotz der gebotenen Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und trotz der Verpflichtung zur kreisübergreifenden Kooperation ist bisher nichts passiert. Der Kreis Dithmarschen weigert sich einfach weiter, die Schülerbeförderungskosten zu übernehmen. Aber wir als SSW weigern uns auch, dies länger hinzunehmen und haben deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf zum Schulgesetz eingebracht. Damit wollen wir Eltern schulpflichtiger Kinder endlich zu ihrem Recht verhelfen und die kreisübergreifende Finanzierung von Schülerbeförderungskosten sicherstellen. 

Eins ist klar: Ohne volle Bezuschussung ist die freie Schulwahl nur ein Lippenbekenntnis ohne Wert für die Betroffenen. Und wenn wir ehrlich sind, dann ist die Tatsache, dass eine Kreisgrenze im Jahr 2017 für manchen Schüler zum unüberwindbaren Hindernis wird, doch auch völlig inakzeptabel. Mit unserem Gesetzentwurf wird klargestellt, dass künftig ein Zuschuss für die Schülerbeförderungskosten zur besuchten Schule zu entrichten ist. Im besagten Fall würden 114 Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich 1 profitieren. Kostenpunkt: Keine 70.000 Euro pro Schuljahr. Das ist doch wirklich überschaubar. Noch dazu für einen so wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit in unserem Land.

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