Tale · 23.03.2023 Wir wollen Naturschutz und Landwirtschaft nicht gegeneinander ausspielen

"Was die FDP mit ihrem Antrag verfolgt, einzig der Versuch das Landwirtschaftsministerium gegen das Umweltministerium aufzubringen, indem sie die Karte spielen Naturschutz versus Landwirtschaft. Damit ist aber niemandem geholfen, denn der Flächenverlust findet ganz woanders statt."

Christian Dirschauer zu TOP 23 - Vorkaufsrecht abschaffen und einen Runden Tisch zum Thema Flächentausch einrichten (Drs. 20/794)

Mit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes hat die Küstenkoalition seinerzeit das Instrument des gesetzlichen Vorkaufsrechts wieder eingeführt. Das nicht ohne Grund. Die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes stand für uns als Koalition unter der Zielsetzung: Stärkung der Biodiversität und Sicherung der biologischen Vielfalt. Das zog sich wie ein roter Faden durch den Gesetzentwurf. Dazu gehört selbstverständlich der Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der Biotopverbund. Aus diesem Grund war die Wiedereinführung des Vorkaufsrechts ein brauchbares Instrument, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Damit haben wir für Schleswig-Holstein, gemäß Bundesnaturschutzgesetz, von der Abweichungskompetenz in Bezug auf das Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht und eigene Definitionen ins Landesnaturschutzgesetz eingebracht. Ich will nicht verhehlen, dass das Vorkaufsrecht von einigen Verbänden durchaus kritisch gesehen wurde und entsprechend wurde auch darum gerungen. Aber ich will auch ganz klar sagen, dass das Vorkaufsrecht nicht ausufernd und uneingeschränkt gilt. Die Flächen, die für das Vorkaufsrecht infrage kommen, sind genau und einschränkend definiert.
Demnach gibt es das Vorkaufsrecht in und an naturschutzfachlich höherwertigen Flächen – beispielsweise Natura 2000-Gebieten, Nationalpark oder Naturschutzgebieten. Sowie für Moor- und Anmoorböden oder an Vorranggewässern. Dieses Instrument hat sich aus Sicht des SSW durchaus bewährt. 
Dank der kleinen Anfrage des Kollegen Kumbartzky, wissen wir nun auch, bei wie vielen Hektar das Vorkaufsrecht für den Naturschutz in den letzten Jahren in Anspruch genommen wurde. Demnach haben wir von 2017 – 2022 einen Schnitt von 59 Hektar pro Jahr für den Naturschutz gewonnen. Dies ist der FDP heute ein Dorn im Auge. Es sei eine einseitige Förderung des Naturschutzes zu Lasten der Landwirte, so die FDP. 
Ja, es ist eine Förderung des Naturschutzes. Das ist korrekt und deshalb ist es auch so im Landesnaturschutzgesetz verankert. Die Notwendigkeit unsere Flächen zu schützen, wird insbesondere dann deutlich, wenn wir sehen, wie viel Fläche wir täglich und jährlich verlieren durch Versiegelung. Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen beträgt rund drei Hektar pro Tag – also rund 1.100 Hektar pro Jahr. Diese Flächen verlieren wir nicht nur für die Landwirtschaft, wir verlieren diese Flächen auch für Naturschutz. Das, was seit 2016 durch das Vorkaufsrecht (insg. 369,44 Hektar) geschützt wird, ist nicht einmal die Hälfte von dem, was jährlich versiegelt wird. Daher sollten wir doch mal die beiden Zahlen in Relation zueinander sehen. Dann wird das eigentliche Problem deutlich. 
Daher ist das, was die FDP mit ihrem Antrag verfolgt, einzig der Versuch das Landwirtschaftsministerium gegen das Umweltministerium aufzubringen, indem sie die Karte spielen Naturschutz versus Landwirtschaft. Damit ist aber niemandem geholfen, denn der Flächenverlust findet ganz woanders statt.

Gleichwohl sind wir der Auffassung, dass wir nach nunmehr sieben Jahren das Vorkaufsrecht inhaltlich evaluieren sollten. Auch dahingehend, ob es Möglichkeiten gibt, im Rahmen des Vertragsnaturschutzes, hier Modelle zu schaffen, damit diese Flächen weiterhin auch landwirtschaftlich bewirtschaftet werden können. 
Der SSW ist ein Verfechter des Vertragsnaturschutzes. Und es ist ein praktisches Instrument des Naturschutzes das sich bei uns im Land bewährt hat im Zusammenspiel zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Damit erhalten wir für Landwirte die Möglichkeit im Rahmen von freiwilligen Vereinbarungen die Flächen unter bestimmten Voraussetzungen zu bearbeiten und sie gleichzeitig naturschutzfachlich zu schützen. Also eine Win-Win-Situation für beide Seiten. 
Mit dem Antrag der FDP gehen beide Seiten als Verlierer vom Platz. Ein politisches Ränkespiel, auf dem Rücken von Landwirtschaft und Naturschutz. Damit ist niemandem geholfen.

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