Tale · 11.03.2004 Zukünftige Energiepolitik in Schleswig-Holstein

Seit der Liberalisierung des Strommarktes und insbesondere seit des getroffenen Atomkonsenses hat sich auf dem Energiemarkt viel getan. Insbesondere der beschlossene Ausstieg aus der Atompolitik hat nachhaltige Auswirkungen auf unseren Strommarkt. Für uns in Schleswig-Holstein bedeutet dies, dass die Ära der schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke voraussichtlich im Zeitraum 2009 bis 2018 zu Ende geht. Und dies begrüßt der SSW ausdrücklich.

Aber was bedeutet dieser Ausstieg für uns in Schleswig-Holstein? Da gibt es durchaus Vertreter, die den Teufel an die Wand malen und ein Szenario aufzeichnen, dass in Deutschland die Lichter ausgehen. Dies halte ich für eine unverantwortliche Panikmache. Denn gerade diese Vertreter versäumen es schlicht weg immer wieder, auch auf die enormen Gefahren hinzuweisen, die von der Atomkraft ausgehen und auf die Chancen einzugehen, die neue Energieformen beinhalten.

Natürlich ist uns aber auch bewusst, dass wir derzeit nicht in der Lage sind, den Ausfall der Atomenergie durch regenerative Energieformen zu kompensieren. Daher begrüße ich die im Bericht genannten Maßnahmen, wie der Atomausstieg begleitet wird.
Nämlich:
- die Mobilisierung vorhandener Energieeinsparpotentiale,
- die Erhöhung der Effizienzsteigerung,
- und die kontinuierliche Erhöhung des Anteils an Erneuerbaren Energien.

Die Durchführung dieser Schritte wird es uns ermöglichen, nachhaltig den Atomausstieg zu vollziehen. Wir wissen, dass insbesondere die Energiesparpotentiale noch lange nicht ausgeschöpft sind. Gerade in diesem Bereich, kann noch sehr viel getan werden. Doch wenn dieser Weg nicht gesteuert wird, wird sich auch nichts ändern. Daher sehe ich in den politischen Steuerungsinstrumenten, wie Stromsteuer, Einführung des Erneuerbare Energien Gesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes durchaus Instrumente, die deutlich machen, dass Strom nicht nur aus der Steckdose kommt, sondern dass Strom ein „wertvolles Gut“ ist, mit dem sparsam und effizient umgegangen werden muss.

Dass die genannten gesetzlichen Regelungen nicht den Untergang des Abendlandes bedeuten, geht deutlich aus dem Bericht hervor. Für einen Stromverbrauch von 3000 kWh im Jahr ist der Stromtarif von 1995 bis 2004 um durchschnittlich 1% pro Jahr gestiegen, das heißt diese Steigerung liegt unterhalb der Inflationsrate.

Seit Einführung der Stromsteuer hat eine Steigerung im Zeitraum von 1999 bis 2004 von insgesamt 1,03 Cent/kWh stattgefunden. Seit Einführung des EEG hat es von 2001 bis 2004 eine Steigerung von 0,26 Cent/kWh gegeben und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz ist seit 2001 bis 2004 um 0,1 Cent/kWh angestiegen. Das ist jeweils verschwindend gering. Zwar wirken sich diese Steuerungsinstrumente auf alle aus, aber keiner wird hierbei besonders benachteiligt – auch nicht die Wirtschaft. Das Gegenteil ist der Fall. Aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage von November 2003 ging schon deutlich hervor, dass die Preise für Sondervertragskunden nach einem Strompreisvergleich auf Bundesebene von 8,71 Cent auf 7,08 Cent im Durchschnitt gesunken sind. Somit konnten die stromintensiven Unternehmen mit Sonderverträgen in einem Zeitraum von 6 Jahren um 18,7% billigeren Strom beziehen. Dadurch haben die Unternehmen also in den vergangenen Jahren sogar einen Standortvorteil bekommen.

Darüber hinaus, hat die Einführung der Stromsteuer – die überwiegend in die Rentenkassen fließt – auch noch dazu beigetragen, dass die Lohnnebenkosten gesenkt und stabilisiert werden konnten. Auch dies hat somit zu einem Standortvorteil für Unternehmen gesorgt. Wer sich also hinstellt und behauptet, dass für unsere Unternehmen einseitige unverhältnismäßige Belastungen durch die genannten Gesetze entstanden sind, sollte sich einmal mit allen Fakten befassen. Und diese waren auch schon vor Antragstellung der CDU durch unsere Kleine Anfrage bestens bekannt.

Nur mit Energieeinsparung, Effizienz und gesetzlichen Regelungen werden wir es natürlich nicht schaffen, den Atomausstieg zu vollziehen. Der Bericht macht deutlich, dass mit dem Ausstieg in Deutschland bis zum Jahr 2020 sukzessive rund 22.000 Megawatt vom Netz genommen werden. Davon in Schleswig-Holstein rund 3.500 Megawatt. Hinzu kommen im fossilen Kraftwerksbereich innerhalb des gleichen Zeitraums zwischen 30.000 und 40.000 Megawatt bundesweit. Diese Zahlen machen die Dimension deutlich, mit der wir es zu tun haben. Dass dies von der Landesregierung nur begrenzt steuerbar ist, dürfte allen klar sein, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür werden überwiegend von der EU und vor allem vom Bundesgesetzgeber vorgegeben. Trotzdem muss aber jedes Bundesland das seinige dazu beitragen, dass die Energiewende gelingt. Und das Land Schleswig-Holstein hat hier auch seine eigenen Stärken in der Vergangenheit ausgespielt, in dem wir hier bei uns besonders auf die regenerativen Energien gesetzt haben, die einen besonders hohen Arbeitsplatzeffekt - auch im ländlichen Raum - versprechen.

Die Einführung des EEG und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz haben dazu beigetragen, den Standort Schleswig-Holstein im Bereich der regenerativen Energiewirtschaft nicht nur voranzubringen, sondern Schleswig-Holstein hat hierbei mittlerweile eine Führungsposition am Markt eingenommen. Diese Führung gilt es zu erhalten und auszubauen.

Auch wenn an Land die geeigneten und ausgewiesenen Flächen immer knapper werden und wir uns nun im Zeitalter des Repowering befinden, liegt die Zukunft der Windenergie auf dem Meer. Dies ist eine Herausforderung an die Technik, der wir uns stellen.

Mit dem Ausbau des Husumer Hafens zum Offshore-Wind-Hafen, haben das Land Schleswig-Holstein und die Stadt Husum einen großen Schritt unternommen, um die Strukturen zu schaffen, damit diese Herausforderung angenommen werden kann. Dies ist nicht nur ein Erfolg für die Stadt Husum, sondern für die gesamte Westküste, da die Offshore-Technologie erneut einen Anschub bekommt. Die Landesregierung hat es verstanden, hier einen Wirtschaftsstandort zu unterstützen und zu fördern, der zukunftsweisend ist. Aber um diese Stärken auch weiterhin zu fördern, muss natürlich auch die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Windkrafttechnik schwerpunktmäßig in Husum angesiedelt werden. Dies ist die logische Weiterführung der bisherigen Politik, die sich bewährt hat.

Neben der Förderung der Windenergie haben aber auch die Biomasse und die Kraft-Wärme-Kopplung in den letzten Jahren erheblich zugelegt, mit weiter steigender Tendenz. So liegt der KWK-Anteil in Schleswig-Holstein mittlerweile bei 20% des Stromverbrauchs. Damit liegen wir 10% über dem Bundesdurchschnitt. Auch diese Entwicklung ist ein Pfund mit dem wir wuchern sollten.

Unterm Strich ist also festzustellen, dass Schleswig-Holstein mit dem Ausbau der regenerativen Energien eine Erfolgsgeschichte aufweisen kann, die den Atomausstieg unterstützt und ihn nicht unrealistisch macht.

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