Tale · 09.04.2014 Zukunftsperspektiven für den Wohnungsbau

„Der Markt kann es in Sachen bezahlbarem Wohnraum nicht alleine richten!“

Der vorliegende Antrag ist ein Sammelsurium von Dingen, die manchmal tatsächlich etwas mit der konkreten Wohnungsbaupolitik zu tun hat und manchmal eben auch nur am Rande. Durchgängig kann man aber sagen, dass alle dort angesprochenen Themen hier schon ausgiebig im Landtag besprochen worden sind. Es ist tatsächlich unschwer zu erkennen, dass sich in Sachen Wohnraumförderung bei uns im Land gerade sehr viel bewegt. Von den verschiedensten Seiten, von privat sowohl als auch öffentlich, wird kräftig agiert.
Der Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein lässt sich, wie wir es schon gehört haben, nicht über einen Kamm scheren. Das hängt mit der Bevölkerungsstruktur zusammen, welche sich in Ockholm sicherlich anders gestaltet als in Kiel. In vielen zentralen Orten, wie etwa Eckernförde oder Husum, steigt die Anzahl der Haushalte und das trotz eines generellen Bevölkerungsrückgangs. Dies ist durch eine zurückgehende Haushaltsgröße geschuldet. Von diesen kleinen und Kleinstwohnungen gibt es aber in genau diesen Städten zu wenige. Husum verzeichnet etwa 4 % an Kleinstwohnungen unter 30 Quadratmeter. Auf der anderen Seite fehlen aber auch größere Wohnungen, von mehr als 80 Quadratmeter. Das Mittelfeld ist hingegen gut abgedeckt. Doch junge Erwachsene, die eine erste eigene Wohnung suchen, haben Schwierigkeiten etwas Passendes zu finden. Das gleiche gilt für Familien die gerne 4 oder 5 Zimmer beziehen würden. Hier müssen wir am Ball bleiben und das geht am besten, wenn man frühzeitig miteinander redet. Schließlich müssen hier verschiedene Akteure möglichst an einem Strang ziehen, um auch Erfolge vorweisen zu können.

Dass für ein Mehr an Wohnraum, ebenso wie für den bezahlbaren Wohnraum Geld in die Hand genommen werden muss, leuchtet uns, glaube ich, allen ein. Die Grunderwerbssteuer hat mehr Geld in die Kassen der Kommunen gespült, was diese wiederum für die Schaffung von Baurecht oder ähnlichen Maßnahmen nutzen können. Und hier gibt es eine kommunale Verantwortung. Es muss bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Das heißt auch und gerade, dass eine Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften angezeigt ist. Hier müssen Bauplanung und die Weiterentwicklung des Bestandes der Wohnungsbaugenossenschaften Hand in Hand gehen.

Um eine vernünftige Wohn- und Baupolitik zu schaffen, brauchen wir deshalb einen rechtlichen Rahmen. Mir ist schleierhaft, wie sich der Antragsunterzeichner dies ganz ohne zusätzliche Verordnungen und Gesetze vorstellen kann. Ich kann es jedenfalls nicht. Denn wenn wir in dieser Sache vorankommen wollen, dann müssen wir auch eine Richtung vorgeben. An dieser Stelle kann ich auch nur wiederholen, dass es der Markt in Sachen bezahlbarem Wohnraum eben nicht alleine richten kann.

Noch eine Anmerkung zum Denkmalschutz: Der Denkmalschutz wird nicht völlig auf dem Kopf gestellt. Ein Denkmal erfordert nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Das war schon immer so und dessen sind sich Behörden und Eigentümer auch bewusst. Was jedoch gestärkt werden soll, ist die Vereinfachung und auch Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen. So soll jedes Denkmal nach den gleichen Rechten und Pflichten behandelt werden. Die Verschachtelung wird herausgenommen, dafür kommt ein Mehr an Planungssicherheit mit rein. Und natürlich kann einem denkmalgeschütztem Objekt nichts Besseres passieren, als dass es mit Wirtschaftlichkeit und Leben gefüllt wird. Auch das war schon immer so und dies wird in dem neuen Denkmalschutzgesetz auch berücksichtigt.

Alles in allem, kann man sagen, dass der Wohnungsbau dank der Initiativen aus dem Innenministerium hier auf einem guten Weg ist und dass es jetzt insbesondere auf die kommunalen Planungsprozesse ankommt, wie sich der Wohnungsbau vor Ort entwickelt.

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