Tale · 09.07.2010 Zusammenarbeit mit Hamburg bei der Sicherung der Unterrichtsversorgung

Der vorliegende Antrag der SPD lässt sich eigentlich nur zusammen mit der Kleinen Anfrage und der dazu herausgegebenen Pressemitteilung der SPD vom 25. Mai verstehen. Demnach nutzt die Landesregierung bei der kurzfristigen Sicherstellung von Unterrichtsvertretungen nicht die Möglichkeit, diese Stellen mit Hamburger Inhabern des Ersten Staatsexamens befristet zu besetzen. Die SPD schlägt daher vor, Absprachen zu schaffen, nach denen befristete Tätigkeiten im jeweils anderen Bundesland auch im Heimatbundesland ohne Nachteile anerkannt werden.

Aus Sicht des SSW ist diese Zielsetzung erst einmal grundsätzlich zu begrüßen. Mit einer gewissen Flexibilität und den ja bereits vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten könnte eine Lösung geschaffen werden, um nicht-besetzte Vertretungsstellen für das jeweilige Schuljahr doch noch zu besetzen. Dieser Vorteil würde vor allem den Hamburger Speckgürtel treffen, da wohl kaum ein Hamburger bereit wäre, für ein paar Monate nach Flensburg oder Husum zu ziehen. Dies soll aber kein Grund sein, diese Möglichkeit nicht trotzdem in Anspruch zu nehmen.

Angesichts der Verhandlungen zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg zum Gastschulabkommen, ist es allerdings nicht weiter verwunderlich, dass es derzeit keine Zusammenarbeit zwischen den beiden Bundesländern gibt, um die Unterrichtsvertretung über die Landesgrenzen hinaus sicherzustellen. Die Situation zwischen den beiden Bildungsministerien dürfte relativ belastet sein, so dass hier fraglich ist, ob eines der beiden Bundesländer derzeit überhaupt an einer stärkeren Zusammenarbeit im Bildungsbereich interessiert ist. Man sollte nämlich nicht vergessen, dass Kooperationen immer auch auf Vertrauen aufbauen. Und die Verhandlungen um das Gastschulabkommen haben deutlich gemacht, dass Schleswig-Holstein und Hamburg es gerade nicht einfach miteinander haben.

Aus Sicht des SSW löst der vorgelegte Antrag der SPD nicht das grundlegende Problem des Lehrermangels. Derzeit haben Lehramts-Absolventen sowieso die Möglichkeit, sich in allen Bundesländern zu bewerben. Dass dies aufgrund der unterschiedlichen Schulstrukturen und auch Lehrerausbildungen nicht immer leicht ist, ist nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite sieht nämlich so aus, dass viele Bundesländer in Konkurrenz zueinander um Lehrerinnen und Lehrer stehen und dabei die Bundesländer mit den besseren Besoldungsbedingungen auch besser abschneiden.

Ich verrate Ihnen ja kein Geheimnis, wenn ich sage, dass Schleswig-Holsteins Besoldungsbedingungen nicht zu den besten in Deutschland gehören. Wenn wir also wollen, dass Hamburger mit dem ersten Staatsexamen kurzfristig in Schleswig-Holstein tätig werden und diese befristete Tätigkeit anschließend ohne Probleme in ihrem Heimatbundesland anerkannt wird, müssen wir auch akzeptieren, dass Schleswig-Holsteiner mit dem ersten Staatsexamen kurzfristig in Hamburg eingesetzt werden und hier die Gefahr besteht, dass sie aufgrund der besseren Besoldungsbedingungen auch gleich dort bleiben. So sinnvoll und gut der Vorschlag der SPD daher ist, muss man ihn auch mit Vorsicht angehen, damit wir nicht durch die Hintertür unseren Lehrermangel verschärfen.

Ein noch viel größeres Problem, das mit diesem Antrag nur am Rande angesprochen wird, ist außerdem das Thema Lehrerbedarfsplanung. Bisher sind die Arbeitsmärkte für Lehrerinnen und Lehrer, gerade in Überschusssituationen, entlang der Grenzen zu anderen Bundesländern faktisch weitestgehend abgeschottet. Überschusssituationen sind allerdings so eine Sache, da die Lehrerbedarfsplanung insgesamt unwahrscheinlich kompliziert und unsicher ist. Die Trägheit und antizyklische Bewegung dieses Systems wird seit der ersten bundesweiten Bedarfsplanung der KMK 1963 immer wieder festgestellt. Mit anderen Worten, es herrscht eine gewisse Ohnmacht bei der Steuerung dieses Arbeitsmarktes, der sich nicht durch prognostische Aussagen beeinflussen lässt. Kurzfristige Lösungen sind daher gut, aber lösen nicht das grundlegende Problem der Lehrerbedarfsplanung in Schleswig-Holstein.

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