Tale · 22.01.2004 Zusammenlegung zur Innovationsstiftung Schleswig-Holstein

Der SSW hat schon mehrmals darauf hingewiesen, dass eine Zusammenlegung von Technologiestiftung und Energiestiftung Sinn macht. Durch die Zusammenlegung werden Synergieeffekte erzielt, die nicht von der Hand zu weisen sind. Trotzdem muss man festhalten, dass es sich bei beiden Stiftungen bisher um in Teilbereichen völlig unterschiedlich arbeitende Einrichtungen handelte. Die Technologiestiftung arbeitete stark anwendungsbezogen und war auch inhaltlich mit der Technologietransferzentrale verknüpft, die insbesondere die Etablierung von technologischen Entwicklungen am Markt unterstützte. Das heißt, dass sich die Technologieförderung in Schleswig-Holstein sehr stark am Markt orientiert hat und weniger einer quasi ganzheitlichen Betrachtungsweise verpflichtet war. Der Ansatz der Technologieförderung war hierfür auch logischerweise zu breit und in weiten Bereichen der geförderten Technologien hatte schon eine Technikfolgenabschätzung und eine Debatte über diese Technologien stattgefunden. Hier ging es also mehr um das „Wie“ und weniger um das „Ob“ und das „Warum“.

Die Energiestiftung war bisher anders aufgestellt. Viele der erneuerbaren Energien waren neu am Markt und wurden und werden intensiv diskutiert. Bei der Einführung von neuen Energieformen musste man die Auswirkungen auf Natur und Landschaft überprüfen und ihre langfristige wirtschaftliche Sinnhaftigkeit überprüfen. Dies erforderte in der Vergangenheit einen breiteren Ansatz. So musste zum Beispiel nicht nur die technische Machbarkeit von Windenergieanlagen erforscht werden, sondern eben gerade auch die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die Natur und die Landschaft betrachtet werden. Auch heute macht es im Einzelfall Sinn, eine breitere Betrachtung als Maßstab anzulegen, wenn es beispielsweise um die Erschließung von Energie aus Biogas geht oder die Gewinnung von Kraftstoff aus Raps betrachtet werden soll. Es geht dann nicht nur darum, ob eine solche Technologie funktioniert, sondern eben auch darum, wie solche Technologien sinnvoll etabliert werden können. Das hat etwas mit Bio- und Gentechnologie aber auch mit Vermarktungschancen zu tun.

Die unterschiedlichen Ansätze von Technologiestiftung und Energiestiftung sind für die neue Innovationsstiftung nicht nur eine Schwierigkeit, sondern auch eine Chance. Schwierig wird es sicherlich sein, die bisherige umfassende ganzheitliche Arbeit der Energiestiftung in allen Bereichen aufrecht zu erhalten. Aber bestimmte fachübergreifende Kompetenzen aus der Energiestiftung lassen sich auch auf Bereiche übertragen, die bisher in der Technologiestiftung beheimatet waren und bisher möglicherweise nicht so umfassend und fachübergreifend betrachtet werden konnten. Ich glaube, gerade hier besteht eine Chance, die Innovationsstiftung neu aufzustellen. Die Fusion der beiden Stiftungen bietet die Möglichkeit sowohl stark anwendungsbezogene Technologien sozusagen direkt zu fördern und darüber hinaus in Einzelfällen Technologien auch auf breiterer Basis zu betrachten und sie quasi einer Technikfolgenabschätzung zu unterziehen. Die uns vorliegenden Regelungen lassen dies auf jeden Fall zu.

Wo wir aber gerade bei den konkreten Regelungen sind, gebe ich zu bedenken, dass auch der Landtag entsprechend eingebunden sein muss. Im Stiftungsrat der Innovationsstiftung werden vier Vertreter der Landesregierung sein, während nur zwei Vertreter des Landtages dort Sitz und Stimme haben werden. Ich verstehe schon, dass die Landesregierung wegen der Kontinuität des Verwaltungshandelns gut vertreten sein muss. Ich glaube aber, dass sich die Kontinuität des Verwaltungshandelns auch anders sichern lässt. Für mich ist es wichtiger, dass wir auch eine politische Kontinuität in der Innovationsstiftung erhalten, und dass deshalb der Landtag besser und politisch breiter vertreten sein muss als bisher vorgeschlagen. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, als Landtag die strategische Ausrichtung der Innovationsstiftung stärker mit zu begleiten als bisher vorgesehen. Im übrigen möchte ich auch in der Kürze der Zeit noch darauf hinweisen, dass sich im vorliegenden Gesetzentwurf keine Bestimmung zum Gendermainstreaming in den Gremien der neuen Innovationsstiftung finden. Dies sollte auch noch mal überprüft werden.

Zum Schluss möchte ich trotzdem noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir die Zusammenlegung der Technologiestiftung und der Energiestiftung als gleichberechtigte Partner begrüßen und dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf, der im übrigen auch gerade die Arbeitnehmerinteressen der in den Stiftungen Beschäftigten berücksichtigt, daher auch positiv sehen.

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