Tale · 16.09.2011 Zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern

Aus fiskalischen Gründen, um die Einnahmesituation des Landes zu verbessern und um damit auch Umweltmaßnahmen zu finanzieren wurde seinerzeit die Oberflächenwasserentnahmeabgabe eingeführt. Der SSW hat dieses Gesetz immer unterstützt.
Es geht aber auch darum, eine wirtschaftliche Ungleichbehandlung auszugleichen. Betriebe, die jährlich große Mengen Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen, haben gegenüber anderen Betrieben am Markt einen Vorteil. Denn sie nutzen die natürlich vorhandene Ressource Wasser entgeltfrei – über den so genannten Gemeingebrauch hinaus.
Im Gesetz ist auch eine soziale Komponente verankert, so dass Betriebe für die Entnahme bis zu einer Bagatellgrenze von 2.500 Euro nicht mit der Abgabe belastet werden. Überwiegend sind es die Betreiber der schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke die diese Abgabe zahlen müssen, schließlich haben sie auch den weitaus größten Verbrauch. Darüber hinaus geht es darum, Sensibilität für die knappen Ressource Wasser zu entwickeln. Ein nicht unerheblicher Aspekt.

Die Kleine Anfrage des Kollegen Matthiessen macht deutlich, dass ein Jahr nach der Einführung der Abgabe der Betreiber des Pumpspeicherkraftwerks in Geesthacht, Vattenfall, die Stromerzeugung durch das Wasserkraftwerk massiv zurückgefahren hat. Vattenfall erklärt hierzu, dass die Abgabe durch das OWAG die Nutzung des Punkspeicherkraftwerks unrentabel macht.
Angesichts der politischen Beschlüsse zur Energiewende, kann das nicht gewollt sein. Damit konterkariert das OWAG in seiner geltenden Fassung den Nutzen der regenerativen Energie Wasserkraft. Aus den Begründungen der vorliegenden Entwürfe wird darüber hinaus deutlich, dass die Speicherung von Energie eine immer größere Rolle einnimmt. In diesem Zusammenhang spielt das Speicherbecken in Geesthacht eine wichtige Rolle. Es gilt die wind- und sonnenarmen Zeiten zu überbrücken, um Schwankungen umweltfreundlich auszugleichen und um die Grundlast zu sichern. Darin sind sich alle einig. Politisch unterscheiden sich die vorliegenden Entwürfe nur marginal hinsichtlich der Höhe der Abgabe für Pumpspeicherkraftwerke. Politisch ist dieser Punkt nicht umstritten.

Aus politischen Gründen können wir durchaus einer Erhöhung der Nutzung zur Kühlung zustimmen, wie es im Antrag der Grünen formuliert ist. Der zeitliche Druck, der aufgebaut wurde macht es jedoch unmöglich, die im Ausschuss aufgeworfenen Fragen abschließend zu klären. Daher halten wir daran fest, eine Erhöhung der Nutzungsabgabe zur Kühlung ist nach 10 Jahren, seit bestehen des Gesetzes, durchaus angebracht.

Es hat sich gezeigt, dass die Behandlung im Ausschuss mehr Fragen aufgeworfen hat, als ursprünglich zu erwarten war. Auch wenn der Minister bereits im Ausschuss Stellung genommen hat, gibt es aus Sicht des SSW immer noch offene Fragen. Daher ist es bedauerlich, dass dieser Gesetzentwurf nun doch durchgedrückt werden soll. Die Ausschussbehandlung hat deutlich gemacht, dass eine Anhörung angebracht gewesen wäre. Wir brauchen Klarheit wenn das OWAG zum Vorteil von Pumpspeicherkraftwerken geändert werden soll.

Die erklärte Eile, das Gesetz in dieser Tagung des Landtages in erster und zweiter Lesung durchzuziehen sehe ich nicht. Der Betreiber Vattenfall hat, wie wir erfahren haben, angekündigt seine Klagen gegen das OWAG fallen zu lassen, sobald eine Änderung des OWAG erfolgt. Das kann nicht Grund für die Eile sein. Stattdessen vermittelt es den Eindruck, dass die Koalition vor dem Energiekonzern einknickt. Welche Auswirkungen die Änderung des OWAG insgesamt haben werden, sind nicht abgeklärt.

Um es deutlich zu sagen, wir wollen die Energiewende und dafür brauchen wir Speicherbecken und wir stehen zu dem Pumpspeicherkraftwerk in Geesthacht. Daher werden wir uns dem Gesetzentwurf von CDU und FDP auch nicht in den Weg stellen.
Ein parlamentarisches Verfahren mit entsprechender Anhörung wäre aber in der Sache angemessen gewesen.

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