Tale · 27.05.2004 Änderung des Hochschulgesetzes (HSG) – Hochschulmanagement

Der Referentenentwurf des nun vorliegenden Gesetzesentwurfs wurde bereits im Vorwege heiß diskutiert – und zwar nicht nur in Zusammenhang mit der Initiative der CDU in der letzten Landtagssitzung, sondern auch wegen der eingegangenen Stellungnahmen. So z. B. die Stellungnahme der FH Kiel, die ja unter anderem über ihre Kritikpunkte zu der Einführung von Unternehmensstrukturen und der drohenden Entdemokratisierung durch Aufgabenverschiebung zwischen den verschiedenen Organen, zu dem Schluss kam, dass die Stärkung der Hochschulautonomie für sie kaum erkennbar war.

Kurz und gut: wir brauchen heute nicht das Rad von neuem zu erfinden. Wir begrüßen, dass die Stärkung des Rektorats in diesem Entwurf nicht mehr zulasten der Gremien geht. Bereits zum Entwurf der CDU sagten wir, dass die Stärkung des Rektorats nicht auf Kosten der Hochschuldemokratie durchgesetzt werden darf. Wir dürfen nicht über das sture Streben nach Effizienz vergessen, dass die Universitäten eine wichtige allgemeingesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen haben.

Das Rektorat sollte daher auch so eingreifende Entscheidungen wie den Abschluss von Zielvereinbarungen nicht alleine fällen dürfen, da die Hochschule insgesamt von der Umsetzung der für sie gültigen Zielvereinbarungen betroffen sind. Die für eine Universität abgeschlossenen Zielvereinbarungen nehmen großen Einfluss auf das gesamte Innenleben einer Hochschule. Aspekte wie die Finanzen, Qualitätssicherung und nicht zu letzt die Umsetzung von Gleichstellung und Chancengleichheit gehören dazu.

Und das bringt mich dann auch auf einen weiteren wichtigen Punkt, der noch zu klären sein wird. So hoben die Frauenbeauftragten in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf hervor, wie wichtig ihnen § 66 a Absatz 2 ist. Dort geht es um die Rolle der Frauenbeauftragten in Entscheidungsprozessen. Auch bei dem Entwurf, den wir jetzt vorliegen haben, befürchten sie eine Schwächung ihrer Position im Gender-Mainstreaming Prozess, da ihrer Auffassung nach die Ergänzung der Landesregierung zu dem bestehenden HSG hinter die geltende Praxis zurückfällt.

Uns ist in Gesprächen dazu erklärt worden, dass Satzungen, die sich die Hochschulen selbst geben, zu erheblichen Rechtsunterschieden und damit verbunden zu Rechtsunsicherheiten führen können. Mit anderen Worten: zur Wahrung landeseinheitlichen Rechts und von Rechtssicherheit sollte eine Regelung daher nicht durch Hochschulsatzung, sondern durch das HSG selbst erfolgen. Die Rolle der Frauenbeauftragten in den Hochschulen ist und bleibt uns wichtig, da unter anderem der Frauenanteil in der Forschung immer noch zu klein ist - um nur ein Beispiel zu nennen.

Hier muss in der Ausschussarbeit noch nachgebessert werden. – Und daher noch mal: wir wollen starke Hochschulen, und wir wollen die Zukunftsfähigkeit unserer Hochschulen in Europa sichern. Um dieses zu erlangen, werden Änderungen auf dem Hochschulsektor von Nöten sein. Wir begrüßen daher, dass die Botschaft von Lissabon – die Forschungsausgaben auf mindestens 3 % des BNP zu steigern – endlich auch von der Bundesregierung verinnerlicht worden ist. Für uns gilt aber auch, dass wir nicht vor lauter Effizienz- und Wettbewerbsdenken die Demokratie an unseren Hochschulen mit dem Bade ausschütten dürfen.

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