Tale · 10.11.2004 Änderung des Hochschulgesetzes und Umwandlung der Muthesius-Hochschule

Mit dem LänderRanking des Centrums für Hochschulentwicklung und der Bewertung der Hochschulgesetze der Bundesländer seitens des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft kommt man nicht umhin, die Novellierung des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes auch vor dem Hintergrund dieser beiden Studien zu betrachten. – Zumal die Ergebnisse so sind, dass sie hier im Lande nicht gerade Jubelstürme auslösen.

Zur Schwarzmalerei besteht aus Sicht des SSW dennoch kein Anlass, denn die Eckpunkte in der Analyse des Stifterverbandes – mit den zentralen Begriffen „Gängelung“ und „Autonomie“ – sind nicht frei von ideologischen Wertungen. Auf Gängelung setzen laut Manfred Erhard, Vorsitzender des Stifterverbandes, Länder wie Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein. Die größten Reformdefizite bei den Hochschulgesetzen sieht er darin, dass es faktisch verboten ist, Studiengebühren erheben zu dürfen. „Das gilt ebenso bei der Auswahl der Studienbewerber. Noch immer verhindert das Hochschulrahmengesetz, dass die Hochschulen ihre Studenten selbst aussuchen. Dabei ist das Abitur, wie Pisa gezeigt hat, kein geeignetes Indiz mehr für die Qualität eines Studienbewerbers“, heißt es weiter.

Für den SSW sage ich aber: Wir stehen zur Allgemeinen Hochschulreife und wollen keine „Rosinenpickerei“ der Hochschulen. Unseres Erachtens gibt es in der Bundesrepublik immer noch zu wenig Hochschulabsolventen. Das heißt, dass es zu den zukunftsweisenden Aufgaben der Hochschulpolitik gehört, sowohl das Fundament des Studienzugangs zu verbreitern als auch die „Exzellenz“ an den Hochschulen zu fördern. Wenn dies als Gängelung aufgefasst wird, dann mit unserer Unterstützung.

Beim Ländervergleich der deutschen Universitäten ist das Ergebnis für Schleswig-Holstein auch nicht gerade berauschend. Dennoch sollte auch dieses Ergebnis aus unserer Sicht differenziert betrachtet werden: Schleswig-Holstein hat seine Position in einigen Bereichen verbessern können, und das hohe Maß an Zufriedenheit bei den Studierenden der Ingenieurwissenschaften ist ein Pfund, mit dem gewuchert werden kann. Mit den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den Hochschulen sind wir aus Sicht des SSW auf dem besten Weg die Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein auch inhaltlich zu verändern. Dabei darf nicht darüber hinweggesehen werden, dass Schleswig-Holstein im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern die Budgets der Hochschulen nicht gekürzt hat. Dass bundesweiter immer noch zu wenig Mittel in Forschung und Lehre investiert wird steht trotzdem außer Frage. Das heißt, dass die „Lissabon-Agenda“ der EU – die Forschungsausgaben auf mindestens 3 % des BNP zu steigern – weiterhin ein wichtiges Ziel bleibt.

Mit den genannten Studien wird deutlich gemacht, dass die Novellierung des Hochschulgesetzes nicht im luftleeren Raum stattfindet. – Es geht eben nicht nur um Hochschulmanagement, sondern auch um Ziele in der Hochschulpolitik. Daher sage ich: die Richtung des Gesetzentwurfs stimmt. Die Hochschulen erhalten mehr Autonomie, ohne dass z.B. die Stärkung der Rektorate zulasten der Gremien oder der Hochschuldemokratie geht. Die Aufgabenverteilung zwischen Rektorat und Dekanat einerseits und Senat oder Konvent andererseits wird transparenter, wobei wir ausdrücklich begrüßen, dass die Zielvereinbarungen mit der Zustimmung der Senate abgeschlossen werden sollen.

Wir hätten uns gewünscht, dass die Forderungen der Frauenbeauftragten besser berücksichtigt worden wären. Nun bleibt es dabei, dass es den Hochschulen überlassen wird, inwieweit sie ihre Frauenbeauftragten in die jeweiligen Entscheidungsprozesse mit einbeziehen. Die Rolle der Frauenbeauftragten ist und bleibt uns wichtig, da unter anderem der Frauenanteil in der Forschung immer noch zu gering ist – um nur ein Beispiel zu nennen.

Insgesamt gilt, dass wir es eher mit einer Detailnovellierung des Hochschulgesetzes zu tun haben. – Soll heißem: das wird uns auch in der nächsten Legislaturperiode begleiten.

Zu den anderen Punkten nur so viel: auch der SSW will keinen Hochschulrat im Sinne des CDU-Entwurfs. Der Muthesius-Hochschule gratulieren wir ganz herzlich zu ihrem neuen Status als Kunsthochschule.

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