Tale · 22.03.2007 Änderung des Kommunalabgabengesetzes


Wie zeitgemäß eine Fremdenverkehrsabgabe heute ist, in der unsere heimische Tourismuswirtschaft mit Destinationen in der Karibik und im Indischen Ozean – „all inclusive“ natürlich – konkurriert, mag mit gutem Recht bezweifelt werden. Aber es gilt das eherne Gesetz, dass sich bei Abgaben und Steuern, wenn sie erst eingeführt sind, niemand findet, der den Mut aufbringt, sie abzuschaffen. Das gilt offensichtlich auch für den Fall, wenn der ursprüngliche Zweck und die Form sich längst überlebt haben.

Die Sektsteuer zur Finanzierung des Wilhelminischen Flottenbaus ist hier ein oft und gerne zitiertes Beispiel einer solchen Staatseinnahme. Der Flottenbau gilt im Übrigen als einer der entscheidenden Faktoren für den Ausbruch des I. Weltkriegs, das sei mir als Historikerin als Randbemerkung gestattet. Von den geschichtlichen und globalen Zusammenhängen zurück zum Kommunalen Abgabengesetz und zur Ausweitung der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung muss ich zunächst -  und zwar leider wiederholt - dessen Form kritisieren. Es hätte sich für eine ordentliche Vorlage gehört, dass die potenzielle Mehrbelastung für die lokale Wirtschaft von ca. 500.000 € im Jahr unter Punkt „D 3. Auswirkungen auf die private Wirtschaft“ zu finden gewesen wäre. Spiegelbildlich natürlich auch die möglichen Mehreinnahmen für die betroffenen Kommunen in gleicher Höhe. Denn im Bericht der Landesregierung über die Kompensation der Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs rechnet man ja ab 2008 mit genau dieser Summe.

Die Vertreter der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen nehmen das Wort Entbürokratisierung zwar merklich weniger häufig und gern in den Mund als noch vor einem Jahr, aber trotz alledem muss Entbürokratisierung mit der Transparenz von Kosten anfangen, wenn das alles nicht nur heiße Luft sein soll. Eine quantifizierte Angabe über Be- und Entlastung – wenn auch nur als Schätzgröße - gehört vorne in die Drucksache, das verlangt der Respekt vor dem Landtag und das erfordert die Transparenz von Regierungshandeln vor der Öffentlichkeit.

Ich komme nun zu einem anderen Punkt, nämlich zum Inhalt des Gesetzentwurfes. Innerhalb des bestehenden KAG ist die Ausweitung der Abgabenerhebung durchaus nachvollziehbar, ja sogar folgerichtig. Diejenigen, die durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde wirtschaftliche Vorteile haben, auch an den Lasten zu beteiligen, ist soweit schlüssig - zuminderst theoretisch.

Dass die Gemeindegrenzen in Schleswig-Holstein in der Praxis ansonsten meist kaum den Funktionsräumen entsprechen, also die Nutznießer einer kommunalen Infrastruktur bzw. Dienstleistung oft außerhalb der vorhaltenden Gemeinde steuer- und abgabenpflichtig sind, sollte nicht vergessen werden.

„Zweckverbandsdemokratur“, Trittbrettfahrermentalität von Umlandgemeinden sowie ein Investitionsstau bei öffentlichen Infrastrukturen in Städten sind einige der entwicklungshemmenden Nebenwirkungen einer überfälligen Gemeindestrukturreform.

Der Gesetzentwurf ist als eine von mehreren Kompensationsmaßnahmen zugunsten der Kommunen für den vorgenommenen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich gedacht.
Es bleibt zu hoffen, dass die weiteren Maßnahmen mehr Wirkung versprechen lassen als die vorliegende. Die Reformmaßnahmen der Landesregierung werden brav abgearbeitet. Das Muster bleibt aber Pepita, nämlich klein kariert.

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