Tale · 16.07.2008 Änderung des Landeswahlgesetzes


Schon bei der letzten Änderung der Gemeindeordnung im Jahre 2004 hatte der SSW eigene Änderungsvorschläge eingebracht, die unter anderem darauf abzielten, dass die Ausschusssitze nicht mehr nach dem d´Hondt-Verfahren verteilt werden, sondern nach dem Hare/Niemeyer Verfahren. Hintergrund für diesen Vorschlag war, dass Hare/Niemeyer und auch das von den Grünen jetzt vorgeschlagene Verfahren nach Sainte-Lague gerechter ist, wenn es um die Verteilung von Mandaten oder Ausschusssitzen geht.

Es ist allgemein anerkannt, dass das immer noch in Schleswig-Holstein verwendete d´Hondt-Verfahren kleinere Parteien und Wählergruppen bei der Mandatsvergabe benachteiligt, weil diese im Durchschnitt mehr Stimmen pro Mandat benötigen als die größeren Parteien. Ein Gutachten der Bundestagsverwaltung hat dies bereits 1999 bestätigt und das Bundeswahlgesetz wurde ja schon vor vielen Jahren dahingehend geändert, dass bei der Mandatsvergabe das Hare/Niemeyer-Verfahren angewendet wird.

Es ist also nicht einzusehen, dass die beiden großen Parteien in Schleswig-Holstein allein durch das Wahlrecht weiterhin einen Vorteil haben. So hätte zum Beispiel der SSW sein drittes Landtagsmandat nach der Wahl 2005 behalten, wenn in Schleswig-Holstein das Hare-Niemeyer-Verfahren angewendet würde.

Jede Stimme sollte also gleich viel zählen und da ist das von den Grünen vorgeschlagene Sainte Lague-Verfahren sogar noch etwas gerechter als Hare Niemeyer. Deshalb kann der SSW den ersten Punkt des Grünen-Antrages bei der Änderung des Landeswahlgesetzes unterstützen.

Auch der zweite Punkt sollte zumindest ernsthaft geprüft werden. Denn in der Tat hat es nach der Kommunalwahl unterschiedliche Interpretationen des Gemeinde- und Kreiswahlrechts wegen der Überhangmandate gegeben und im Landeswahlgesetz haben wir dieselbe Formulierung zu dieser Frage.

Es laufen jetzt zu diesem Thema verschiedene Gerichtsverfahren und man wird sehen, wie die letzte Instanz darüber entscheiden wird. Nach Auffassung des SSW muss aber bereits jetzt im Landeswahlgesetz eine Klarstellung erfolgen, so dass wir nicht nach der Landtagswahl bei etwaigen Überhangsmandaten dieselben Probleme bekommen wie in Kiel und in anderen Kommunen.

Im Grunde sollte man dann aber auch gleichzeitig das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz entsprechend ändern, um für die Kommunalwahlen in 2013 diesen Problemen zu entgehen. Und das bringt mich zu einer anderen Problematik, die auch etwas mit der Ausschussverteilung in den Kommunen zu tun hat. So hat der SSW Husum, obwohl er bei der Kommunalwahl am 25. Mai 10,5% der Stimmen und drei Mandate in der Stadtvertretung erreicht hat, bei der Ausschussverteilung nur 2 von 63 Ausschusssitzen bekommen. Nach dem normalen Auswahlverfahren hätte der SSW auf jeden Fall sieben Ausschusssitze bekommen müssen.

Zwar sind Zählgemeinschaften nach der Gemeindeordnung nicht mehr erlaubt, aber in Husum haben die Vertreter der anderen Parteien höchstwahrscheinlich Absprachen untereinander getroffen. Denn es wurde geheime Abstimmung nach dem Verhältniswahlrecht beantragt und entgegen dem Wahlergebnis der Kommunalwahl bekam der SSW Husum die wenigsten Ausschusssitze in der Stadtverordnetenversammlung.

Obwohl die Grünen und die FDP also weniger Stimmen zur Kommunalwahl als der SSW erhalten haben, bekamen sie mehr Ausschusssitze, weil sie eben Absprachen mit den anderen Parteien eingegangen sind. Dies ist zwar formal keine Zählgemeinschaft, aber das Ergebnis in Form von Ausschusssitzen ist das gleiche.

Der SSW vertritt die Auffassung, dass das in Husum praktizierte Wahlverfahren nicht rechtmäßig sein kann und dass das Ausschussergebnis die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die dem SSW Husum ihre Stimme gegeben haben, verletzt. Der SSW Husum hat jetzt gegen diese Vorgehensweise Beschwerde bei der Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein eingelegt. Auch hier muss man die Entscheidung abwarten. Aber für uns als Gesetzgeber des Landes sollte dieser Vorfall Anlass genug sein, auch hier das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.


Weitere Artikel

Pressemeddelelse · 23.04.2024 Aidshilfen in Gefahr

Die Aidshilfen in Schleswig-Holstein drohen auszubluten. Zu dieser Einschätzung gelangt der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer, nach Auswertung einer kleinen Anfrage an die Landesregierung (Drucksache 20/2045).

Weiterlesen

Pressemeddelelse · Kiel · 23.04.2024 Mehr Sicherheit für Kiel-Gaarden durch Partnerschaft zwischen Stadt und Land

Zur Unterzeichnung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen dem Innenministerium, der Landeshauptstadt Kiel und der Kieler Polizeidirektion für die Verbesserung der Sicherheit in Kiel-Gaarden erklärt Ratsherr Pascal Schmidt, stellvertretender Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:

Weiterlesen

Pressemeddelelse · 23.04.2024 Ein Leben fürs Wattenmeer: Siegmund Pfingsten ausgezeichnet

Weiterlesen