Tale · 27.05.2005 Antidiskriminierungsgesetz

Das Antidiskriminierungsgesetz gehört zu denjenigen Vorhaben der rot-grünen Bundesregierung, die einen breiten Widerstand hervorgerufen haben. Dabei holt die Bundesregierung nur etwas nach, was die EU schon lange angemahnt hat: Einen effektiven Schutz vor Benachteiligungen im Zivilrecht und im Arbeitsleben. Dabei wird unter anderem eine Anlaufstelle eingerichtet, um Menschen, die beispielsweise am Arbeitsplatz benachteiligt werden - aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder der sexuellen Identität - die Möglichkeit einer umfassenden Beratung zu geben. Ein anderer Punkt ist, dass die Arbeitgeber angehalten werden, ihre Unterlagen für eventuelle Prozesse zu archivieren. Besonders dieser Punkt löst Kritik aus, weil dahinter eine neue bürokratische Belastung der Betriebe vermutet wird. Soweit das neue Gesetz.

Allerdings zeigt der Blick auf die Antidiskriminierungsvorschriften, die wir bereits haben, dass ein Gesetz allein nicht viel bewegen kann. Seit 1980 können Männer und Frauen, die aufgrund ihres Geschlechts am Arbeitsplatz diskriminiert werden, Schadensersatzansprüche geltend machen. Seit dem Inkrafttreten kam es überhaupt erst zu 112 Prozessen, das sind rechnerisch vier pro Jahr. Nun kann mir aber niemand erzählen, dass diese geringe Zahl von Prozessen ein Beleg dafür sei, dass Frauen in Deutschland im Arbeitsleben gleichberechtigt sind. Subtile Ausschlussprozesse führen dazu, dass in Deutschland der Anteil von Frauen in Führungspositionen europaweit zu einem der niedrigsten zählt. Professorinnen, Vorstandsvorsitzende oder auch Ministerinnen sind in Deutschland auch im 21. Jahrhundert in der Minderheit.

Das zeigt zweierlei. Erstens: Die Befürchtungen vor einer Flut von Klagen gegen das Antidiskriminierungsgesetz sind unbegründet. Es ist nicht zu erwarten, dass das neue Gesetz alles auf den Kopf stellen wird.

Zweitens: Auch ein Gesetz kann die Gleichstellung der Geschlechter nicht einfach verordnen. Die Lebenswirklichkeit richtet sich nach anderen als gesetzlichen Vorgaben. Man kann nur die schlimmsten Auswüchse verhindern.

Doch den Kollegen von der FDP-Fraktion geht es ja um etwas ganz anderes: Sie wollen keine Regelungen, die über die Vorgaben der EU hinausgehen. Das ist der Hebel, um Schleswig-Holsteins Ablehnung gegen das Gesetz im Bundesrat zu begründen. Diese Kritik ist nicht ganz neu. Aber auch andere Länder haben die bestehenden Spielräume genutzt und die Richtlinien erweitert. Die Merkmale Geschlecht und ethnische Herkunft reichen einfach nicht aus. Die Vervollständigung ist richtig, und übrigens, was das Merkmal Behinderung angeht, im Sinne des Grundgesetzes. Die Bundesregierung ist sich darüber hinaus durchaus bewusst, dass sie mit der Öffnung der Anlaufstelle für alle von Diskriminierung Betroffenen die Richtlinien erweitert. Aber ich halte das durchaus für sinnvoll, statt innerhalb der Diskriminierungsgründe eine Hierarchie einzuziehen.

Aus den genannten Gründen lehnt der SSW den Antrag ab.

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