Tale · 25.04.2013 Anträge zur Ausschreibung der Strecke Hamburg-Westerland/Sylt und zum Ausbau der AKN zur S21

Im Großen und Ganzen haben wir in Schleswig-Holstein mit den Ausschreibungen der Schienennetze gute Erfahrungen gemacht. Damit bestimmen wir die Qualität und Quantität der zu erbringenden Leistungen im Schienenverkehr. Wir stehen nun vor der Ausschreibung des Netzes West. Damit wird der Grundstein gelegt für die Ausgestaltung der Marschbahn für den Zeitraum 2015 bis 2025. Die Marschbahn ist die Verbindung der Metropolregion an die Westküste bis rüber nach Westerland.
Wir wissen, dass es Unterschiede gibt hinsichtlich der Anbindung der Regionen in Schleswig-Holstein. Hierauf macht jüngst auch das Prognos-Gutachten der Landesregierung aufmerksam. Dort ist zu entnehmen, dass Nordfriesland extrem schlecht an die Verkehrsinfrastruktur angebunden ist. Die Aussage bezieht sich zwar auf den Straßenverkehr, aber dann ist es umso wichtiger, dass der Schienenverkehr dort weiter vernünftig ausgestaltet ist.

Aus Sicht des SSW spielt auf der Strecke neben der Nord-Südachse auch die Ost-Westachse eine wichtige Rolle. Soll heißen: Bei der Ausschreibung muss darauf geachtet werden, dass die Verbindungen von Husum und Büsum mit den Standorten Schleswig und Neumünster weiterhin gut vertaktet sind. Dies gilt natürlich auch für die anderen Haltepunkte auf der Strecke. Je besser die Vertaktung ist, desto mehr gewinnt die Strecke an Attraktivität.

Wenn wir uns heute mit der Ausschreibung für das Netz West beschäftigen, dann will ich auf bestimmte Kriterien eingehen, die dem SSW besonders am Herzen liegen.
Zum einen geht es um die Zweisprachigkeit – die zweisprachige Ansage in den Zügen in Nordfriesland. Hier ist es uns wichtig, dass es in den Zügen eine Ansage der Haltepunkte auf Friesisch gibt. Dies hätte nicht nur einen sprachfördernden Effekt, sondern würde auch die Einmaligkeit der touristischen Region Nordfrieslands unterstreichen.
Zum anderen ist es uns wichtig, dass die Wartungs- und Reparaturarbeiten weiterhin in Husum durchgeführt werden. Dort wird bereits alles vorgehalten und wäre wünschenswert, wenn dies dann weiterhin genutzt wird.
Der dritte Punkt, der uns am Herzen liegt, ist natürlich die Tariftreue. Schleswig-Holstein hat gerade eben erst das Tariftreugesetz verabschiedet. Es liegt sozusagen druckfrisch vor und wir werden es bei der Ausschreibung für das Netz West anwenden. Dies ist ein gutes Signal für die Angestellten und ihre Familien, die dadurch die Sicherheit haben – sofern die NOB den Zuschlag nicht bekommt – auch von einem neuen Anbieter zu den ortsüblichen Tariflöhnen übernommen zu werden.
Wenn nun der Kollege Arp fordert, die Wirtschaftlichkeit und die Umweltverträglichkeit ab 2015 zu erhöhen, dann ist dies grundsätzlich zu begrüßen. Dies hat nichts mit Bürokratieaufbau zu tun. Statt dessen erhöht dies die Qualität des Betriebes. Gleiches gilt für die Tariftreue. Gute Qualität verlangt qualifiziertes Personal und das hat Anspruch auf ordentliche Löhne – das hat nichts mit Bürokratieaufbau zu tun.

Kommen wir nun zum Ausbau der AKN zur S21. Wir wissen wie wichtig die Reduzierung des Individualverkehrs gerade in der Metropolregion ist. Dort muss die Verlagerung auf den SPNV weiter angestrebt werden. Das macht man am besten damit, dass man attraktive Angebote vorhält, die wirklich eine Alternative zum eigenen PKW darstellen. Dies wird mit der S21 erreicht.
Die Achse Kaltenkirchen-Hamburg hat ein großes Einzugsgebiet und Fahrgastpotential, was derzeit nicht ausgeschöpft wird, weil die bestehende Bahnverbindung nach Hamburg keine Alternative für die Menschen darstellt. Doch bevor Nägel mit Köpfen gemacht werden können, müssen wir abwarten, zu welchem Ergebnis die dafür notwendige Machbarkeitsstudie kommt. Hier verweise ich auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dornquast, wonach mit der Fertigstellung der Studie zur Jahresmitte fertiggestellt sein soll. Dies sollten wir abwarten.

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