Press release · 07.09.2026 Muschelfischerei: Endlich Licht am Ende des Tunnels
In das Thema Verbot der Muschelfischerei in der Flensburger Förde ist endlich Bewegung gekommen, wie die Antwort auf unsere Kleine Anfrage zeigt (Drucksache 20/4730). Dazu erklärt der Flensburger Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:
Es freut mich sehr zu hören, dass nun endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden beim Verbot der Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde. Wie das Landwirtschaftsministerium uns mitteilt, hat die deutsch-dänische Kommission sich auf einen Entwurf verständigt. Dieser regelt, dass „zukünftig in der Flensburger Innenförde nur noch der Einsatz von passiven Fanggeräten (wie Reusen und Stellnetzen) erlaubt sein“ soll, heißt es in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage. Das käme einem Verbot der Wildmuschelfischerei gleich, da diese mit Schleppnetzen, die über den Grund gezogen werden, erfolgt. Und für die Förde ist jedes weitere über den Grund gezogene Schleppnetz eines zu viel. Der Meeresboden ist schon weitgehend zerstört, der ökologische Zustand katastrophal.
Nach Angaben des Ministeriums sollen die neuen Regeln zum 01.01.2027 in Kraft treten. Wir werden den Prozess weiterhin ganz genau beobachten und hoffen, dass das Thema Muschelfischerei damit nach langem Ringen endlich vom Tisch ist. Denn das wären wahrlich gute Nachrichten für die Förde!
Hintergrund:
Die Fischerei in der grenzüberschreitenden Flensburger Förde ist geregelt im „Abkommen vom 29. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde“ . Dieses war im vergangenen Jahr plötzlich vom Landwirtschaftsministerium ins Spiel gebracht worden, als der Landtag sich auf unseren Antrag hin mit dem Verbot der Wildmuschelfischerei befassen sollte. Die dort benannte deutsch-dänische Kommission ist nun im Juli 2026 zusammengekommen, um die neuen Regeln abzustimmen.