Tale · 08.10.2010 Bundesweit einheitlichen Basisfallwert umsetzen – Planungssicherheit für Schleswig-Holsteinische Krankenhäuser schaffen

Der SSW hat bei dem Thema Krankenhausfinanzierung regelmäßig betont, dass selbstverständlich der Grundsatz: „Gleiche Bezahlung für gleiche Leistung“ gelten muss. Das ist für uns ganz einfach eine Frage der Gerechtigkeit. Wie wir aber alle wissen, wird dieser Grundsatz durch die bundesweit uneinheitlichen Basisfallwerte verletzt. Die aktuelle Situation ist nicht nur deshalb besonders unbefriedigend, weil man auf Bundesebene offensichtlich nichts an diesem ungerechten Zustand ändern will. Es steht sogar zu befürchten, dass diese Ungerechtigkeit nun langfristig zementiert wird.

Gerade aus Sicht des Landes Schleswig-Holstein ist es unerträglich, dass man in Berlin anstrebt, die zweite Konvergenzphase zur Angleichung der Basisfallwerte ersatzlos zu streichen. Denn die Krankenhäuser hier im Land haben damals besonders schnell auf die angekündigte Änderung des Systems zur Krankenhausfinanzierung reagiert. Mit der Einführung der Fallpauschalen im Jahr 2004 hat man tief greifende Veränderungen und teilweise schmerzliche Einschnitte vorgenommen. Neue Strukturen wurden geschaffen, neue Nischen wurden erschlossen und die Arbeitsabläufe wurden optimiert, um kostengünstiger und damit auch konkurrenzfähiger arbeiten zu können. Und es ist kein Geheimnis, dass nicht zuletzt hierdurch der Druck und die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter in den Krankenhäusern stetig gewachsen ist. Besonders in den öffentlichen Häusern wurden also erhebliche Opfer erbracht, die sich leider bis heute nicht auszahlen.

Geht es aber nach dem Willen der Bundesregierung, sind die Krankenhäuser Schleswig-Holsteins unverändert gezwungen, jährliche Mindereinnahmen von rund 20 Millionen Euro hinzunehmen. Nach Meinung des SSW wird dem Land Schleswig-Holstein auf diesem Weg regelrecht Wirtschaftskraft entzogen. Die notwendige Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Versorgungsqualität in unseren Krankenhäusern lässt sich so wohl kaum erreichen. Wir sehen die Landesregierung deshalb klar in der Pflicht, alle Möglichkeiten zu nutzen, um diese fatalen Folgen der Gesundheitsreform zu stoppen.

Es mag zwar für viele Anwesende nicht neu sein, aber ich möchte trotzdem noch mal auf diese Tatsache hinweisen: Die uneinheitlichen Basisfallwerte bringen ganz erhebliche, und teilweise sogar Existenz bedrohende Nachteile für die Kliniken mit sich. Es kann doch nicht sein, dass ein und dieselbe Krankenhausleistung in fast allen anderen Bundesländern mehr einbringt, als in Schleswig-Holstein. Die Kosten für notwendige Investitionen und den Einkauf von Material oder Dienstleistungen sind dabei doch bundesweit identisch. Für den SSW ist es jedenfalls nicht hinnehmbar, einen solchen Zustand mit Gründen des Wettbewerbs zu erklären und ihn einfach zu akzeptieren oder sogar zu befördern. Auch die strukturellen Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern können wir hier nicht als Argument für uneinheitliche Basisfallwerte akzeptieren. Eine einheitliche Regelung trägt unserer Meinung nach dazu bei, diese Unterschiede, nicht zuletzt im Sinne der Patienten, abzubauen.

Wir hätten uns in dieser wichtigen Sache sehr gewünscht, dass sich alle Landtagsfraktionen gemeinsam gegen dieses Vorhaben des Bundes ausgesprochen hätten. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesratsantrag der Landesregierung auf eine zweite Konvergenzphase Wirkung zeigt. Wenn aber auf Bundesebene nicht tatsächlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, nimmt man unserer Meinung nach billigend eine Schwächung des Gesundheitsstandorts Schleswig-Holstein in Kauf.

Für den SSW ist jedenfalls klar: Wir wollen keinen Wettbewerb des ständigen finanziellen Unterbietens, sondern einen Qualitätswettbewerb im Krankenhauswesen. Über einen bundeseinheitlichen Basisfallwert können wir nicht nur Planungssicherheit für unsere Krankenhäuser schaffen, sondern auch eine Steigerung der Versorgungsqualität erreichen.

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