Pressemeddelelse · 22.02.2011 CCS-Gesetz: Die Alternative zur Länderklausel ist ein Totalverbot im Norden

Der SSW hat heute einen Dringlichkeitsantrag für die morgige Landtagstagung eingebracht, mit dem der Landtag der Landesregierung im Kampf gegen die CO2-Endlagerung in Schleswig-Holstein und im Wattenmeer den Rücken stärken soll. „Falls der Bund sich einem Vetorecht verschließt, muss das Land dafür kämpfen, dass Schleswig-Holstein ganz vom CCS-Gesetz ausgenommen wird“, fordert der parlamentarische Geschäftsführer der SSW-Landtagsfraktion, Lars Harms.

„Artikel 4 der entsprechenden EU-Richtlinie zur CO2-Speicherung im Untergrund sieht vor, dass die Staaten die CO2-Endlagerung in Teilen oder dem gesamten Hoheitsgebiet verbieten können. Dies muss unsere Forderung sein, wenn der Bund dem Land nicht ein glasklares Vetorecht einräumt. Die Festlegung auf eine Länderklausel ist bereits ein großes Entgegenkommen Schleswig-Holsteins gewesen. Sollte der Bund sich nicht auf diesen Kompromiss einlassen, dann muss ganz Schleswig-Holstein dafür kämpfen, dass unser Land und unser Meer ausdrücklich vom CCS-Gesetz ausgenommen werden. Die Landesregierung kann sich gewiss sein, dass bei diesem Kampf so viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner hinter sich hat, wie sonst nie.“


Die Dringlichkeitsantrag mit den Details und dem Wortlaut der EU-Richtlinie finden Sie in unserem Presseservice hier

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