Tale · 02.09.2005 Das Grünland muss gestärkt werden

Mit der Grünlandverordnung hat das Land Schleswig-Holstein seinerzeit ein Weg eingeschlagen, um die jahrelange Ungleichbehandlung bei den Direktzahlungen abzufedern und um die Grünlandstandorte in Schleswig-Holstein zu stärken. Mit der Verordnung wurde die Ackerprämie von 320 Euro auf 300 Euro pro Hektar gekürzt und auf der anderen Seite wurde die Grünlandprämie von 80 Euro auf 120 Euro pro Hektar angehoben. Mit der Erhöhung der Direktzahlungen für Grünlandbetriebe wurde das Ziel verfolgt, den Wettbewerbsnachteil auszugleichen. Die eben genannten Zahlen sprechen für sich und machen deutlich, dass es hierbei nicht um eine Besserstellung der Grünlandbetriebe gegenüber der Ackerbaubetrieben geht.

Mit der Verordnung wurde das Ziel verfolgt, Anreize zu schaffen, um gewachsene Grünlandstandorte und Kulturlandschaften zu erhalten. Dies wurde notwendig, da immer mehr Grünlandflächen zu Ackerflächen umgebrochen wurden und der Anteil an Grünland über Jahrzehnte hinweg abgenommen hat. So liegt der Anteil von Grünland- und Grasflächen mit rund 400.000 Hektar derzeit bei ca. 40 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Tendenz fallend.

Es geht hierbei aber nicht nur um den Erhalt wertvoller Kulturlandschaften, es geht auch um den Erhalt naturschutzfachlich wertvoller Flächen. Denn Grünlandflächen haben eine höhere ökologische Wertigkeit. Wenn wir dies also weiterhin erhalten wollen, dann müssen wir entsprechend steuern. Und das beste Steuerungselement das wir haben, ist nun einmal den finanziellen Anreiz zu schaffen.

Brüssel hat mit der Agrarreform die Weichen für eine neue europäische Landwirtschaft gestellt. Die europäische Landwirtschaft wird langfristig bis 2013 dahingehend reformiert, dass die Förderkulisse umgestaltet wird - das heißt weg von den reinen Produktionssubventionen hin zu einer marktorientierten Förderung und hin zu einer größeren Gewichtung der Faktoren Tier-, Umwelt-, und Naturschutz. Diesen Schritt hat der SSW immer befürwortet.
Und wir haben uns immer dafür ausgesprochen, dass es bei der Umgestaltung der Agrarreform sanfte Übergänge geben muss. Diese Möglichkeit hat Deutschland genutzt und ermöglicht, dass die Prämien schrittweise umgesetzt werden können. Schleswig-Holstein hat diese Chance genutzt und setzte mit der Grünlandverordnung die europäische Intention um.

Nun hat die Landesregierung wie wir wissen, die Grünlandverordnung aufgehoben und eine neue Verordnung auf den Weg gebracht. Wie wir bereits im Ausschuss erfahren konnten, hält die neue Landesregierung die Grünlandoption für eine Fehlbeurteilung der alten Landesregierung und wird daher die Grünlandprämie wieder auf rund 80 Euro je Hektar abschmelzen. Dies ist aus Sicht des SSW mehr als bedauerlich.

Um jedoch den Grünlandanteil im Land zu erhalten, beabsichtigt die Landesregierung mit ihrem neuen „Kulturlandschaftsprogramm“ - das ab 2007 in Kraft treten soll - den Grünlandanteil gezielt zu fördern. Diese Aussage des Landwirtschaftsministers macht gleichzeitig deutlich, dass es bis dahin zu weiteren Verlusten von Grünlandflächen in Schleswig-Holstein kommen wird.
Ob das Programm überhaupt zum tragen kommt, ist jedoch fraglich, da die Grundsätze derzeit erarbeitet werden und schließlich noch mit der EU abgestimmt werden müssen. Zumindest so lange bis das neue Programm inhaltlich steht, hätte man warten können, um so das Grünland zu stärken, das gerade bei uns im Norden und an der Westküste ein prägendes Landschaftselement ist. Diese Chance wurde nun vertan und die Landesregierung gibt einer Bauernverbandslobby nach, die Krampfhaft an alten Strukturen festhalten will. Wenn das die Politik der Landesregierung ist, dann wiederholt sie die Fehler, die schon CDU-geführte Landesregierungen in den 70’er Jahren gemacht haben.

Wir hätten uns von der Landesregierung gewünscht, dass sie die Belange der Grünlandbetriebe stärker berücksichtigt hätte. Schließlich handelt es sich hierbei um 60% aller Arbeitskräfte in der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft. Dies wird leider von der Landesregierung völlig außer Acht gelassen.
Mit dem Entschluss die Grünlandverordnung aufzuheben macht die Landesregierung deutlich, welche Klientel innerhalb der Landwirtschaft bedient wird.

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