Tale · 21.09.2016 Das Land ist verlässlicher Partner der Gemeinden bei der Städtebauförderung

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 26 - Städtebauförderung verbessern – Förderrichtlinien anpassen

Die Städtebauförderung ist eine zentrale Aufgabe der Bau- und Wohnungswirtschaft, die aber genauso unter einem sozialpolitischem Aspekt zu sehen ist. 

Sie ist als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen gesetzlich verankert und als Daueraufgabe ausgelegt. Damit hat man sich zur Aufgabe gemacht, den Städten und Kommunen bei ihren städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen fördernd zur Seite zu stehen. 

Derzeit gibt es fünf Städtebauförderungsprogramme, die jährlich neu aufgestellt werden: Das Programm “Soziale Stadt“, das Programm „Stadtumbau West“, das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz West“ sowie das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“. 

So unterschiedlich die Programme sind, geht es im Wesentlichen darum, den Städten und Kommunen zu helfen, die Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu verbessern. Es geht darum, der kommunalen Ebene Fördermöglichkeiten an die Hand zu geben, damit sie sich den Herausforderungen des demografischen und wirtschaftskulturellen Wandels stellen können. Und damit sie die Wohnungsangebote und Aufenthaltsqualität der Innenstädte verbessern können. Aber auch, um die Versorgungsfunktion der Stadt- und Stadtteilzentren zu stärken oder der Stadt-Umland-Wanderung und städtebaulicher Funktionsverluste entgegenwirken zu können. Damit ist nicht nur die Stärkung von Zusammenhalt und Motivation der Bewohner, sondern letztlich auch die allgemeine Verbesserung der Lebensbedingungen verbunden. Es hat also einen vielseitigen und positiven Einfluss auf den Alltag der Menschen in den betroffenen Stadtteilen.

Wie bereits gesagt, Bund, Länder und Kommunen haben sich der Städtebauförderung als Gemeinschaftsaufgabe verpflichtet und sind als Finanzierungsträger mit je einem Drittel beteiligt. 

Die Vorbereitung, Durchführung, Abwicklung und Finanzierung der jeweiligen Maßnahme liegt im Bereich der Gemeinden – als Selbstverwaltungsaufgabe. Das Land erstellt die Städtebauförderungsrichtlinien und stellt, entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel, die Zuwendungen bereit und berät die Gemeinden bei der Umsetzung. Mit den Richtlinien schafft das Land die notwendige Transparenz und einen diskriminierungsfreien Zugang. Damit haben die Gemeinden einen verlässlichen Partner an ihrer Seite, um ihre entsprechenden entwicklungspolitischen Ansätze umsetzen zu können. Darauf kommt es an.

Es mag ja durchaus vorkommen, dass Kommunen, die Zuwendungen, drei Monate nach der Auszahlung nicht fristgerecht verwenden können und sie dann für die Mittel Zinsen zahlen müssen. Zugegeben, die Gründe für Verzögerungen können sehr unterschiedlich sein. Das Versäumnis oder der Fehler ist dabei auch nicht immer auf Seiten der Kommune zu finden. Die Umsetzung von Maßnahmen kann durchaus schwierig sein, so dass es dadurch zu Zeitverzögerungen kommen kann. Inwieweit eine flexiblere Handhabung und eine Verlängerung der Frist auf sechs Monate helfen können, solche Probleme zu lösen, sollten wir im Ausschuss vertiefend beraten. 

Für absolut kontraproduktiv, halte ich den Ansatz der Kollegin Nicolaisen, die Zweckentfremdungszinsen, als zusätzliche Fördermittel in das entsprechende Sondervermögen der Fördermaßnahme einzubringen, damit sie somit weiterhin der Kommune zugute kommen. Soll heißen: Kommunen zahlen einen Zweckentfremdungszins, der ihnen hinten herum aber wieder zugute kommt. Damit wird den Kommunen der Anreiz genommen ihre Maßnahme innerhalb der Frist umzusetzen. Das kann so nicht gewollt sein. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies haushaltsrechtlich so machbar ist.

Das Land ist ein verlässlicher Partner und Ratgeber für die Kommunen, bei der Umsetzung und Durchführung von Städtebaumaßnahmen. Dazu gehört der regelmäßige kooperative Austausch. Das machen wir bereits und damit wäre der Punkt des Antrages erledigt.

Als Parlamentarier bin ich natürlich immer daran interessiert, zu erfahren, wie Maßnahmen der Städtebauförderung umgesetzt werden, oder ob es irgendwo hakt? Aber das kann ich auch im Ausschuss erfragen. Daher sollten wir die zuständigen Mitarbeiter im Ministerium nicht mit jährlichen schriftlichen Berichten zusätzlich belasten. Uns allen ist mehr geholfen, wenn sie sich auf ihre Arbeit konzentrieren können, um den Kommunen bei der Durchführung der Städtebauförderung mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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