Tale · 13.10.2023 Das wird eine ganz knappe Nummer

„Wenn die Gelder nach der Haushaltsabstimmung hoffentlich endlich fließen, muss ja damit auch noch eine Menge geschaffen werden, um die Ganztagsbetreuung für den Rechtsanspruch ab Sommer 2026 auszubauen. In diesen zwei Jahren müssen räumliche und fachliche Strukturen im großen Maßen geschaffen bzw. ausgebaut werden.“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 31 - Bericht zum Sachstand Rechtsanspruch - Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter (Drs. 20/1478)

Jetzt im September 2023 ist es also so weit, dass es eine Eckpunktevereinbarung auf Rahmenbedingungen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung zwischen Land und Kommunen gibt. Jetzt da die Finanzierung quasi steht und 196 Millionen nur noch darauf warten an die Frau oder den Mann gebracht zu werden, kann man nur noch auf ein reibungsloses und unkompliziertes Antragsverfahren hoffen. Die Anträge sind ja nun verfügbar und wir sind gespannt auf die Rückläufe und -Meldungen der Schulträger.
Es wird trotzdem alles sehr knapp! Wenn die Gelder nach der Haushaltsabstimmung hoffentlich endlich fließen,  muss ja damit auch noch eine Menge geschaffen werden, um die Ganztagsbetreuung  für den Rechtsanspruch ab Sommer 2026  auszubauen.
In diesen zwei Jahren müssen räumliche und fachliche Strukturen im großen Maßen geschaffen bzw. ausgebaut werden. Das wird eine ganz knappe Nummer.
Mir ist nochmal ganz wichtig darauf hinzuweisen, dass wenn es um die Schaffung von Infrastrukturen geht, man die vorhandenen Vereins- und Organisationsstrukturen nicht vergessen darf. Besonders in den ländlichen Gebieten bangen die Sportvereine, Musik- und Tanzschulen, die Jugendfeuerwehr oder die Pfadfinder durch die Konkurrenz des Ganztagsangebot um ihre Mitglieder. Viele Schülerinnen und Schüler besuchen nachmittags ehrenamtliche Freizeitangebote der lokalen Vereine und Organisationen, denen darf man das Wasser nicht abgraben! 
Es müssen gut verträgliche Kooperationen zwischen Schulen und den lokalen Angeboten entstehen. Besonders in Hinblick auf den Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich und den schwindenden ehrenamtlichen Kursleiter, könnten durchaus Win-Win-Situationen entstehen, die  den Schulen wie auch den Vereinen und Organisationen nützen.
Ob z.B. Sportvereine, die bisher nachmittags ihr Angebot in der Schulsporthalle angeboten haben, in das Ganztagskonzept integriert werden oder ob die Schule Angebote in die Vereine und Organisationen auslagert, muss mit allen Beteiligten vor Ort beraten und geplant werden.
Besonders wichtig ist es die bestehende Angebotsstruktur zu berücksichtigen, um den Finanzierungsanteil der Kommunen und Schulträger zu planen. Sie hätten somit eine andere Grundlage ihre kommunalen Budgets einzusetzen. Immerhin tragen sie noch 15% der Ausbaukosten. Vor Allem, da vereinbart wurde, dass das Land ab 2026 zwar weiterhin aber schrittweise in Höhe von 75% an den Betriebskosten beteiligt ist.
Ob schrittweise bedeutet, dass das Land mit 75% Beteiligung bereits 2026 einsteigt und schrittweise erhöht - oder ob das Land schrittweise über die Jahre auf 75% Beteiligung erhöhen will, erschließt sich mir nicht aus dem kommunalen Haushaltserlass 2024.
Fakt ist, dass die Kommunen 2026 ca. 25% oder vielleicht etwas mehr oder weniger der Betriebskosten übernehmen. Da ist eine Finanzierung leichter zu stemmen, wenn man dadurch auch die gesamte Infrastruktur der lokalen Vereine und Organisationen stärkt.
Wichtig ist auch hier der Zeitfaktor- man muss jetzt zügig an einen Tisch und die Kommunen bzw. Schulträger gut unterstützen, damit sie eine realistische Chance haben, verträgliche, nachhaltige und qualitativ gute Strukturen für die Ganztagsbetreuung an Grund- und Förderschulen zu schaffen. 
Zwei Jahre sind dafür nicht viel Zeit.

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