Tale · 20.09.2017 Den Weg frei machen für eine Musterfeststellungsklage

Flemming Meyer zu TOP 17+18 - Verbraucherschutz im Dieselskandal und Bestandsgarantie für Diesel- und Benzinfahrzeuge

Es kommt schon einem Wirtschaftskrimi gleich, wenn wir uns die Historie um den Diesel-Skandal rückblickend vor Augen führen. PKW-Hersteller stehen vor dem Problem, dass ihre Fahrzeuge die geforderten Abgaswerte nicht einhalten. Daraufhin entwickeln sie ein System, mit dem Abgastests manipuliert werden, um die geforderten Emissionswerte einzuhalten. Damit wird das Auto - zu Unrecht - in ein umweltfreundliches Licht gerückt und der Verbraucher irregeführt. 

Das Fehlverhalten wurde vor zwei Jahren öffentlich und nach und nach hat sich der Skandal immer weiter ausgedehnt – immer mehr Hersteller und Fahrzeugtypen waren davon betroffen.

Die deutsche Autoindustrie hat sich hier einen Imageschaden zugefügt, der seinesgleichen sucht. Von Reue oder Schuldgefühl ist von Seiten der Automobilhersteller nicht viel zu spüren. Mittlerweile hat sich auch die Politik eingeschaltet und in Zeiten des Bundestagswahlkampes überschlagen sich die Forderungen nach Lösungen und Maßnahmen. 

Der jüngst einberufene Dieselgipfel sollte das Problem nun lösen. Politikgrößen von Bund und Länder trafen sich mit den Bossen der großen deutschen Autoindustrie. Das Ergebnis dieses Gipfels ist eher kläglich einzustufen. Zwar wurde von Seiten der Autoindustrie angeboten die Software zu erneuern – aber nicht bei allen Modellen. 

Experten gehen davon aus, dass dies nicht ausreichen wird, um weite Teile der Fabrikate so einzustellen, dass sie die Grenzwerte einhalten. Was quasi dazu führen wird, dass es Klagen geben wird und dass Gerichte dann über Fahrverbote entscheiden müssen. Das kann nicht die Lösung sein. 

Unterm Strich ist der Verbraucher der Leidtragende. Es wurde von der Autoindustrie bewusst irregeführt und ihm wurde ein Produkt verkauft, dass nicht hält was es verspricht. Oder, um es anders zu sagen, für die Umwelt gibt es klare Grenzwerte die einzuhalten sind. Über mögliche Klagen entscheiden dann die Gerichte. Jedoch der Kunde, der sich seinerzeit für ein betroffenes Fahrzeug entschieden hat, wird nur schwer die Möglichkeit haben eine entsprechende Schadensersatzklage einzureichen. Daher fordern wir, dass Verbraucher die Möglichkeit bekommen sich zusammenzuschließen, um gemeinsam und ohne hohes Kostenrisiko ihr Recht durchzusetzen. Die Musterfeststellungsklage ist ein solches Instrument. Nur so sehe ich die realistische Möglichkeit, dass betrogene Verbraucher in diesem Fall zu ihrem Recht kommen.

Wir wissen, dass von Bundesjustizminister Maas bereits eine solche Klagemöglichkeit vorbereitet wurde und dem Kanzleramt vorgelegt wurde. Doch die Union hat sich bisher gewunden dies zu ermöglichen. Mittlerweile ist der Wahlkampfdruck in dieser Sache scheinbar so stark, dass die Union eine solche Klageform in Erwägung zieht. Hier können wir nur an die Union appellieren, sich im Sinne der betroffenen Verbraucher zu entscheiden und den Weg frei zu machen für eine Musterfeststellungsklage. Leider ist im Alternativantrag der Jamaika-Koalition keine Rede von solch einer Klagemöglichkeit. Statt dessen setzt Jamaika weiterhin auf Einsicht und Freiwilligkeit der Automobilindustrie. Hier hat die Koalition eine Chance vertan und es wird deutlich, wo die eigentlichen politischen Interessen liegen – schade.

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