Tale · 17.12.2015 Der derzeitige Familiennachzug ist schon sehr eng gestrickt

Lars Harms zu TOP 24 - Asylverfahren entlasten

Der hier vorliegende Vorschlag für den Bundesrat beschreibt den status-quo schon sehr deutlich und formuliert klare Ziele. Von daher ist dieses Papier schon einmal eine gute Ausgangsposition und ein gutes Instrument für die weitere parlamentarische Debatte. Im Entwurf lässt sich herauslesen, dass das BAMF entlastet werden soll. Wir als SSW sagen aber, das BAMF muss endlich mal in die Puschen kommen! Natürlich verkennen wir nicht, dass tagtäglich von Seiten der Mitarbeiter vernünftige Arbeit verrichtet wird. Jedoch muss man an dieser Stelle auf eine akute Schieflage hinweisen. Der zuständige Minister sowie der Leiter der Nürnberger Behörde handeln unbefriedigend. Noch immer wartet die ganze Republik auf die große Anzahl an Neueinstellungen des BAMFs. Doch was passiert? Die Bewerbungen könnten nicht ordnungsgemäß behandelt werden, auf Grund von Überlastung. Das BAMF stolpert also über die eigenen Füße und ein nicht unwesentlicher Teil der langen Bearbeitungsdauer ist hausgemacht. Diesen Zustand können wir uns als Bundesrepublik einfach nicht leisten. Die Lage macht die Orientierungslosigkeit und den vorherrschenden Stillstand der Bundesinnenpolitik deutlich. Deshalb  erinnere ich gerne daran, dass man vor drei Monaten eben genau jene Maßnahmen beschlossen hat, die die Behörde entlasten sollen. Würde man diese Maßnahmen zur Wirksamkeit verhelfen, wären wir auf Bundesebene schon einen großen Schritt weiter. 

Ein anderer Punkt, der im vorliegenden Entwurf aufgeführt wird, ist der des vorübergehenden humanitären Schutzes, beispielsweise für Menschen aus Syrien oder dem Irak. Eine Idee die zweifelsohne Wert ist, angemessen beraten zu werden. Den Entlastungsgedanken der vorrangig dahinter steckt, kann ich gut nachvollziehen. Jedoch dreht sich bei mir der Magen um bei der Vorstellung, der Staat könnte überhaupt an den Kriegs- und Bürgerkriegsstatus dieser Menschen zweifeln. Eine Debatte mit Beigeschmack, doch vielleicht führt an ihr kein Weg vorbei, wenn wir die Asylverfahren verbessern wollen.  Im Grunde müsste es doch darum gehen, Lösungen herbeizuführen, die es dem BAMF ermöglichen, raschere Entscheidungen zu treffen. Ob die beschriebene Maßnahme zum vorübergehenden humanitären Schutz in diesem Fall ein positives Ergebnis liefern kann, darüber sollte man einmal im zuständigen Ausschuss beraten. 

Noch eine Anmerkung zum Familiennachzug, über den in den letzten Wochen zunehmend auf politischer Ebene gestritten wird.  An dieser Stelle muss einmal klar gesagt werden, dass der Familiennachzug derzeit schon sehr eng gestrickt ist. Nachziehen dürfen nur Ehepartner und minderjährige Kinder. Brüder, Schwestern, Schwiegermütter sowie volljährige Töchter und Söhne sind von dieser Regelung schon jetzt ausgeschlossen. Von daher muss auch einmal betont werden, welche Härte diese Regelungen schon umfassen. Dabei denke ich vor allem an die vielen jungen Erwachsenen, die vor diesem Hintergrund in gewisser Weise von ihrer Familie abgekoppelt sind. Hinzu kommt, dass die Aussicht auf den Nachzug der eigenen Familie den entscheidenden Haltepunkt im Alltag in der neuen Umgebung bildet, welches an ein großes Stück Hoffnung und Zuversicht geknüpft ist. Diese Tatsache sollten wir nicht einfach ausblenden, nur um an irgendwelchen Gesamtzahlen schrauben zu können. 

Alles im allem gibt es unzählige Punkte, mit denen wir uns befassen sollten. Die Ziele sind jedenfalls klar dargestellt und nun muss erörtert werden, inwiefern man sich in Schleswig-Holstein über konkrete  Ziele einigen kann und ob eine entsprechende Bundesratsinitiative, wie es hier angedacht ist, der richtige Weg sein kann. 

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