Tale · 14.06.2018 Der große Wurf ist das nicht

Lars Harms zu TOP 8 - Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften

„Der große Schritt findet sich im SPD-Gesetzentwurf!“

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung nun den großen Wurf  in Sachen Beamtenbesoldung präsentieren. Es sollen in Zukunft mehr Kräfte eingestellt werden, zu mindestens was Polizei und Schuldienst betrifft, und dies natürlich mit einer attraktiveren Bezahlungsstruktur. Laut Landesregierung sollen unter anderem Justizwachtmeister beim Berufseinstieg künftig nach Besoldungsgruppe A4 und nicht mehr nach A3 bezahlt werden. Ferner sollen Beamte in Elternzeit einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung und Jubilare nach 25 Jahren im Dienst eine Zuwendung erhalten.

Dieses Ansinnen können wir als SSW natürlich nur unterstützen.  Aber so viel Ehrlichkeit gehört auch dazu, der ganz große Wurf, wie es die Finanzministerin hier darstellen möchte, ist das nicht. Und dabei ist es doch so, dass die Steuereinnahmen auf einem historisch guten Niveau sind. Und dabei erinnere ich gerne noch an die Zeit zurück, in der es vielleicht nicht so gut aussah, beispielsweise in Zeiten der Finanzkrise.  Auch damals schon wusste man um die Situation der Beamten im Land. Die Streichung des Weihnachtsgelds etwa war sicherlich schmerzlich. Dabei hat man als Landespolitik jedoch auch ein ganz entscheidendes Versprechen gemacht.  Wenn es dem Land, oder besser gesagt, dem Landeshaushalt besser geht, so wolle man die Sonderzahlung für die Beamten im Land wieder einführen. Man könnte durchaus meinen, dass eine solche Situation heute gegeben ist. Was ist bisher geschehen? Rein gar nichts! Das ist gelinde gesagt, schon dürftig. 

Zumal durchaus schwierige Themen im vorliegenden Gesetz gar nicht erst vorkommen.  Dies gilt etwa für das Thema Krankenversicherung. Denn tatsächlich ist es doch so, dass eben genau diese Krankenversicherung vielen Beamtinnen und Beamten, sowie auch deren Familien, große Sorgenfalten in die Stirn hervorruft. Beamte erhalten nicht, wie andere Arbeitnehmer, einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung – stattdessen wird ihnen ein Teil der Kosten von der Beamtenbeihilfe zurück erstattet. Sie müssen demnach nur noch die Differenzkosten versichern – dies ist über die private Krankenversicherung über die speziell für Beamte eingerichteten Beihilfetarife möglich. Möchte man jedoch einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, so wird die Sache etwas komplizierter bzw. teurer, denn dann haben sie den vollen Versicherungsbeitrag zu zahlen.  Einen freiwilligen und bezahlbaren Zugang zu beiden Modellen ist derzeit in Schleswig-Holstein nicht existent.  Dabei zeigen unsere Nachbarn in Hamburg oder das Land Hessen, wie es gehen kann.  Dort bestehen bereits gesetzliche Regelungen, die eben genau diese Hürden überwinden. Ich denke, diesbezüglich ist die Landesregierung den Beamtinnen und Beamten im Land noch Antworten schuldig. Schließlich gehört die Krankenversicherung ganz selbstverständlich zu den attraktiven Rahmenbedingungen mit dazu. 

Alles in allem lässt sich jedoch feststellen, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist, dem man sich nicht verwehren kann. Denn eins ist klar: Eine moderne öffentliche Verwaltung braucht bestes Personal. Was die finanziellen Belange betrifft, werden nun dementsprechend  einige Verbesserungen angekündigt, welche in ganz konkreten – und deshalb auch kleinen Teilen – umgesetzt werden. Aber der große Schritt ist das nicht. Der große Schritt findet sich im SPD-Gesetzentwurf. 

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