Press release · 26.01.2005 DNA-Analyse: Spektakuläre Einzelfälle dürfen nicht entscheiden

Der SSW lehnt die Ausweitung der kriminalistischen DNA-Analyse ab. In der heutigen Aktuellen Stunde des Landtages sagte die innenpolitische Sprecherin der SSW-Landtagsgruppe, Silke Hinrichsen, dazu unter anderem:

„Für uns hat der Fall Mooshammer keine neuen Erkenntnisse gebracht, die unsere Meinung ändern könnte. Im Gegenteil: Die derzeitige Gesetzeslage hat ausgereicht, um den Täter schnell zu fassen. Deshalb halten wir daran fest: Mit der Speicherung dieser Daten greift man in die Persönlichkeitsrechte von Tatverdächtigen ein. Deshalb muss der Anwendung dieses Instruments enge Grenzen gesetzt werden. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen festgestellt.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig- Holstein warnt zudem davor, dass bei einer Ausweitung der DNA-Analyse die Gefahr von Falschverdächtigungen steigen kann. Dieser Befürchtung können wir uns nur anschließen.

Der SSW lehnt nach wie vor die Anwendung von DNA-Profilen als erkennungsdienst­liche Standardmaßnahme ab, denn eine solche Erweiterung würde auch die Gendaten von Unschuldigen in die polizeilichen Register bringen.

Erkennungsdienstliche Maßnahmen werden bei Tatverdächtigen durch­geführt unabhängig davon, wie schwer die Tat ist und ob die Person die Tat über­haupt begangen hat. Deshalb lehnen wir den Vorschlag ab, ohne richterlichen Beschluss bei erkennungsdienstlichen Maß­nahmen standardmäßig ein DNA-Profil abzu­nehmen. Wer von der Polizei zu Unrecht eines Dieb­stahls verdächtigt wird, könnte ebenso erfasst werden wie ein Mörder. Heute ist es schon möglich DNA-Tests bei Sexualstraftaten und anderen schweren Straftaten zu machen. Das reicht aus.

Verbrechen die besonders brutal sind und in denen Kinder betroffen sind, machen uns alle betroffen und ratlos. Bei allem Verständnis für Wut, Trauer und Betroffenheit dürfen diese Gefühle aber nicht zum Leitfaden unserer Rechtspolitik werden.

Es sind immer wieder die spektakulären Einzelfälle, wie der Mooshammer-Mord, die diese Diskussion entflammen. Taten wie diese sind aber gerade spektakulär, weil sie besondere Einzelfälle sind. Deshalb können und dürfen sie nicht dafür entscheidend sein, wie wir mit weniger schwerwiegenden Straftaten und Kleinkriminellen umgehen.

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