Tale · 26.09.2013 Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung von Dauergrünland und zur Änderung anderer Vorschriften

„Für uns ist wichtig, dass Landwirtschaft und Naturschutz mit dem Gesetz leben können.“

Das Dauergrünland, in seinen unterschiedlichen Ausprägungen, ist mit einer Größenordnung von rund einem Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche, ein wichtiger Bestandteil der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft. Neben der landwirtschaftlichen Bedeutung, erfüllt das Dauergrünland auch andere wertvolle Aufgaben. So nehmen Wiesen und Weiden auch aus naturschutzfachlicher Sicht wichtige Funktionen war. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zum Gewässer- und Bodenschutz und zum Schutz der Biodiversität.

Seit dem Jahr 2003 war kontinuierlich ein Rückgang der Dauergrünlandflächen festzustellen. Die ackerbauliche Nutzung der Flächen – insbesondere für den Maisanbau – war für viele Landwirte finanziell interessant geworden. Entsprechend sind immer mehr Grünlandflächen unter den Pflug gekommen. Im Jahr 2008 wurde dann die Hürde von 5% gerissen, sodass vom Land, aufgrund EU-rechtlicher Bestimmungen, die Verordnung zum Erhalt des Dauergrünlandes eingeführt wurde. Diese Verordnung hat derzeit noch Bestand. Jedoch sehen wir die Gefahr, dass mit der Unterschreitung der 5% Hürde die Verordnung außer Kraft treten könnte. Damit wäre das Grünland den Pflügen wieder schutzlos ausgeliefert und wir sehen die Gefahr, erneut wertvolle Grünlandflächen zu verlieren. Mit dieser Einschätzung stehen wir nicht allein dar. Dies wurde auch in der Anhörung zum Gesetzentwurf bestätigt. Aus diesem Grund ist ein effektiver Schutz des Grünlandes unabdingbar.
Der nun vorliegende Entwurf für ein Dauergrünlanderhaltungsgesetz leistet diesen Schutz. Die Anhörung hat wichtige Ziele des Gesetzentwurfs bestätigt, aber auch neue Erkenntnisse gebracht. Dies spiegelt sich auch in unseren vorliegenden Änderungen zum Entwurf wider. Damit wird einmal mehr deutlich, wie wichtig das parlamentarische Verfahren für Gesetzentwürfe ist.
Wir haben uns das Ziel gesetzt, Landwirtschaft und Naturschutz unter einen Hut zu bringen. So auch mit dem Gesetz zum Erhalt des Dauergrünlandes. Mit der Verabschiedung der von uns eingebrachten Änderungsvorschläge wird uns genau dies gelingen. Mit diesem Gesetz werden beide Seiten leben können.

Ziel des Gesetzes ist in erster Linie der Erhalt des Grünlandes – Sprich: Umwandlungsverbot. Aus landwirtschaftlicher Sicht kann festgestellt werden, dass es sich hierbei nicht um ein starres Umbruchsverbot handelt, denn Ausnahmen sind zulässig.
Dem naturschutzfachlichen Ansatz wurde hierbei aber auch Rechnung getragen. So sind Ausnahmen nicht zulässig, wenn es sich beispielsweise um Moor- oder Anmoorböden handelt, die Flächen in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten liegen oder es sich um Gewässerrandstreifen handelt.
Das Verbot der Erstanlage von Entwässerungsmaßnahmen auf Moor- und Anmoorböden ist sowohl aus landwirtschaftlicher Sicht als auch aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoll und begrüßenswert. Wir wissen, um die ökologische Bedeutung von Mooren. Es sind äußerst sensible Biotope, die aufgrund ihrer Beschaffenheit Lebensraum für seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten darstellen. In Schleswig-Holstein sind rund 15% der Moorbodenflächen als FFH-Gebiet geschützt. Das macht deutlich, dass es wichtig ist, diese Lebensräume zu schützen. Mit dem §5 des Entwurfs halten wir somit zumindest den Status-Quo der Moore und Anmoore. Auch dies ist ein Aspekt der deutlich macht, dass es durchaus möglich ist Landwirtschaft und Naturschutz zu einen.
Der Dialog zum Dauergrünlanderhaltungsgesetz war umfangreich und unsere vorgelegten Änderungen machen deutlich, dass wir diesen Dialog sehr ernst genommen haben. Wir schaffen mit der Verabschiedung des Gesetzes Sicherheit für den Erhalt unsere Grünlandflächen unter Berücksichtigung ökologisch wertvoller Flächen – dies ist ein guter Kompromiss.

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