Tale · 22.02.2023 Erhöhung und Entfristung der Entfernungspauschale

„Unsere Lösung führt dazu, dass Autofahrer das erstattet bekommen, was sie aufwenden müssen und Nutzer des ÖPNV und von Fahrrädern einen Bonus dafür bekommen, dass sie auf nachhaltigere Verkehrsmittel umgestiegen sind. Genau so muss es gehen!“

Lars Harms zu TOP 8 - Erhöhung und Entfristung der Entfernungspauschale (Drs. 20/576)

Schleswig-Holstein ist ein Pendlerland. Nehmen wir nur einmal den Kreis Nordfriesland. Dort pendelt laut Pendleratlas fast jeder Dritte; mit steigender Tendenz. Pendeln gehört also in unserem Bundesland zum Job wie die Arbeitszeiterfassung und die Steuererklärung.
Doch die Gesetzgebung hinkt dieser Entwicklung hinterher. Erinnern wir uns: 2004 wurde die Pendlerpauschale auf 30 Cent pro Kilometer erhöht – das ist mittlerweile fast zwei Jahrzehnte her. Die Preise für die Monatskarten in Bahn und Bus haben in der Vergangenheit kräftig zugelegt; auch wenn jetzt das 49 Euro Ticket ansteht. Die Spritpreise haben in dieser Zeit eine atemberaubende Entwicklung hingelegt. Ich habe einmal nachgeschaut: 2006 war der 28. April der teuerste Tag im Jahr mit einem durchschnittlichen Preis von 1,17 für den Liter Diesel. Diese Zeiten sind längst vorbei, aber die Pendlerpauschale liegt immer noch bei 30 Cent für die ersten zwanzig Kilometer. Im Übrigen sind aber auch die Strompreise explodiert und damit auch die laufenden Kosten für Elektroautos. Die Mobilitätsbedürfnisse steigen, aber leider auch die Kosten. Das müssen wir ernst nehmen und reagieren. 
Die Bundesregierung hat die Neuordnung der Entfernungspauschale noch in dieser Legislaturperiode beschlossen, mit der die ökologischen und sozialen Belange der Mobilität besser berücksichtigt werden sollen. In diesen Prozess muss sich Schleswig-Holstein vernehmlich zu Wort melden. Die Menschen in unserem Land erwarten, dass für ihre Reallohnverluste, die im Zuge von Inflation und Energiekostensteigerung alle Haushalte betreffen, eine vernünftige Lösung gefunden wird. FDP und SSW legen mit dem Antrag eine Lösung vor: nämlich eine Pendlerpauschale, die vom ersten Kilometer die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich entlastet. Die zwanzig-Kilometer-Hürde ist willkürlich, veraltet und ungerecht. Sie muss weg. Es gibt nämlich keine billigen oder teuren Kilometer. 
Darum müssen auch Geringverdiener, deren Einkommen so niedrig ist, dass es unter den Grundfreibetrag fällt, eine vernünftige Pauschale bekommen statt der Mobilitätsprämie. Diese hat nämlich auch diese willkürliche Grenze von 20 Kilometern: Erst ab dem 21. Kilometer erhalten diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 14 % von 38 Cent, also 5,3 Cent. Die müssen dann, in Deutschland geht das wohl nicht anders, mit einem speziellen Formular beim Finanzamt beantragt werden. Auch von dieser Seite ist das System dringend reformbedürftig.
Mit 38 Cent pro Kilometer können Wartung, Instandhaltung, Betriebskosten und nicht zuletzt die Anschaffung eines PKW bezahlt werden. Ich gehe aber auch davon aus, dass 38 Cent pro allererstem Kilometer die Wahl des Verkehrsmittels erleichtern und den Umstieg begünstigen. Das Rad ist bei Entfernungen zwischen 5 und 8 km ein sehr geeignetes Verkehrsmittel. Gerade diese Strecke wurde bislang benachteiligt. Wer sich aufs Rad setzt, könnte von dem neuen, einheitlichen Kilometersatz massiv profitieren. Und genau diesen Anreiz wollen wir doch. Und gleiches gilt dann ja auch für das 49 Euro Ticket. Wenn ich 38 Cent steuerlich geltend machen kann, aber nur 49 Euro monatlich aufwende, dann lohnt sich ein Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Personennahverkehr – und da wollen wir doch hin.
Unsere Lösung führt dazu, dass Autofahrer einigermaßen das erstattet bekommen, was sie aufwenden müssen und Nutzer des ÖPNV und von Fahrrädern einen Bonus dafür bekommen, dass sie auf nachhaltigere Verkehrsmittel umgestiegen sind. Genau so muss es gehen! Darum erwarte ich, dass sich die Landesregierung für einen einheitlichen Satz ab dem ersten Kilometer einsetzt.

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