Tale · 12.12.2002 Europäischer Minderheitenschutz

Anke Spoorendonk: „Wir dürfen beim Minderheitenschutz in Europa nicht mit zweierlei Maß messen: Der Schutz der Minderheiten muss in einer zukünftigen europäischen Verfassungsordnung verankert werden!“

Der SSW begrüßt diesen gemeinsamen Antrag, der die Landesregierung dazu aufgefordert, sich bei den deutschen Vertretern im Europäischen Verfassungskonvent dafür einzusetzen, dass Schutz und Förderung von nationalen Minderheiten und Volksgruppen in einer künftigen europäischen Verfassungsordnung verankert werden. Es steht Schleswig-Holstein mit seiner wechselvollen Geschichte und mit den Erfahrungen, die im Minderheitenbereich in den letzten 50 Jahren gemacht wurden, gut an, sich für einen Minderheitenschutz in der erweiterten Europäischen Union einzusetzen.

Wenn nicht wir, wer dann? Wenn nicht wir - mit den positiven Erfahrungen, die wir trotz aller Probleme und Auseinandersetzungen im Detail, doch in Schleswig-Holstein haben - wer sollte sich dann im europäischen Raum für die vielen nationalen Minderheiten und Volksgruppen in Europa einsetzen? Der Schleswig-Holsteinische Landtag greift damit eine Forderung auf, die nicht zuletzt auch von der FUEV, der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen, - also der Vertretung aller nationalen Minderheiten und Volksgruppen - schon seit langem aufgestellt worden ist.

Trotz des Rahmenüberkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta für Minderheitensprachen, die beide vom Europarat beschlossen worden sind, und als große Fortschritte in der europäischen Minderheitenpolitik zu bezeichnen sind, hat es seitens des FUEV immer wieder Klagen darüber gegeben, dass der Minderheitenschutz in Europa ungenügend ist.

Das liegt vor allem daran, dass gerade auch in der Europäischen Union einige Mitgliedsländer immer noch Probleme mit der Anerkennung ihrer Minderheiten und Volksgruppen haben. Ich will hier nur beispielhaft Frankreich und Griechenland erwähnen. In einigen Kernländern der EU hat man – sicher auch aus der eigenen geschichtlichen Erfahrung heraus – große Schwierigkeiten mit der Existenz von Minderheiten im eigenen Land.

Ein anderes negatives Beispiel haben wir zur Zeit in Österreich, wo der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider trotz eines Urteils des österreichischen Verfassungsgerichtshofs der slovenischen Minderheit das Recht auf mehrsprachige Ortsschilder verwehrt.

Das hat zu der eigenartigen Situation geführt, dass man an die EU-Beitrittskandidaten - wie zum Beispiel an die baltischen Länder an Tschechien, Polen und Ungarn weitgehende Anforderungen hinsichtlich des Schutzes und der Förderung ihrer Minderheiten gestellt hat, während man in den Mitgliedsstaaten nicht gewillt war, mit gutem Beispiel voran zu gehen. Für uns steht daher fest: Wir dürfen nicht mit zweierlei Maß messen: Was für die EU-Beitrittsländer gelten soll, muss auch für die alten EU-Länder gelten.

Deshalb unterstützt der SSW, dass der Schutz der Minderheiten in einer zukünftigen Verfassungsordnung der erweiterten Europäischen Union fest verankert wird. Es muss einen klaren Katalog von Rechten und Pflichten in diesem Bereich geben, der sich passender Weise an der „Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten“ und an der „Europäischen Sprachencharta des Europarates“ orientieren sollte. Es ist ja nicht so, dass man das Rad neu erfinden muss.

Die Aufnahme eines Minderheitenschutzes wäre auch ein klares Signal aller Mitglieder der Europäischen Union, dass man die Existenz von nationalen Minderheiten und Volksgruppen in jedem Land anerkennt und somit auch die unterschiedlichen Identitäten in den Völkern respektiert und achtet. Vor dem Hintergrund der leidvollen europäischen Geschichte, die ja voller nationaler Auseinandersetzungen ist, wäre dies wahrlich ein Zeichen für ein stabiles, demokratisches und freiheitliches Eu-ropa.

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