Tale · 07.11.2018 Fehlen nur noch die Zulässigkeit von Holzbauweisen und die Anpassung von Standardkriterien

Lars Harms zu TOP 2 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung

„Die vorgeschlagenen Änderungen sind durchaus sinnvoll!“

Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf soll geltendes EU-Recht in die entsprechende Norm des Landes umgesetzt werden. Dabei geht es insbesondere auch um den Schutz vor Gefahren bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen.  Der Entwurf orientiert sich dabei an dem Musterbeispiel, welches in der Bauministerkonferenz ausgearbeitet wurde. 

Dazu hat eine ausführliche parlamentarische Beratung, inklusive der im zuständigen Ausschuss durchgeführten schriftlichen wie mündlichen Anhörung stattgefunden. Und wieder einmal zeigt sich, dass sich im Zuge der Beratung Änderungsbedarfe aufgetan haben. Das ist sicherlich nichts schlechtes, ganz im Gegenteil. Dabei hat unter anderem das Fachreferat des Innenministeriums dem Ausschuss weitere Änderungsvorschläge vorgelegt. In diesem Fall ging es auch um die Frage, unter welchen Bedingungen Wasserzähler in Gebäuden zu installieren sind. Herausgekommen ist dabei, wie ich finde, eine ganz vernünftige Lösung. Und zwar geht es nicht darum, jetzt flächendeckend Wasserzähler in allen Einheiten zu installieren, sondern dies gilt ausdrücklich für den Neubau oder die vollständige Renovierung der sanitären Bereiche. Denn tatsächlich ist es doch so, dass eine Nachrüstungspflicht von Wasserzählern im Wohnungsbestand zu unverhältnismäßig hohen Investitionskosten führt und der angedachte Nutzen quasi von den zusätzlich anfallenden Kosten völlig zunichte gemacht wird. Schon die Einbaukosten belaufen sich auf 500 bis 750 Euro je Gerät, so wurde es in der Anhörung geschildert. Dabei sind teilweise wesentlich höhere Kosten zu erwarten, wenn das gesamte Fliesenschild ebenfalls ausgetauscht werden muss. Die laufenden Kosten, etwa zur Wartung der Geräte, sind dabei noch nicht eingerechnet. Diese Kosten würden dann auf die Mieter umgelegt werden. Eine solche Handhabung würde daher tatsächlich völlig am Ziel vorbei führen. Denn ja, es gilt auch in diesem Fall: Nachhaltigkeit muss sich eben auch lohnen und darf Mieter nicht überfordern. Denn nur so kann der gewünschte Effekt auch letztendlich erzielt werden. 

Und auch eine weitere Sache wurde vorgeschlagen, dabei geht es um Folientunnel oder kleinere Gewächshäuser, die in der Garten- und Landwirtschaft genutzt werden. Für Folientunnel, die weniger als ein halbes Jahr genutzt werden und somit danach wieder abgebaut werden, gilt eine einfache Handhabung ohne viel Bürokratie und Genehmigungsverfahren. Das dient vor allem den Beerenzüchtern, Kleinobstbauern, Gärtnern oder eben diejenigen, die  eben mal nur für eine einzige Saison etwas ausprobieren wollen. Auch das ist, denke ich, eine gute Sache.  

Zusammenfassend kann man sagen, dass die vorgeschlagenen Änderungen durchaus sinnvoll sind und sich ganz konkret an der tatsächlichen Umsetzung in der Praxis orientieren. Mit dem vorliegenden, korrigierten Entwurf wird also nicht nur EU-Recht umgesetzt, sondern es werden ebenfalls hier und da hilfreiche Anpassungen vorgenommen. Es wird mit Sicherheit über kurz oder lang noch weitere Änderungen der Landesbauordnung geben müssen. Ich denke dabei an die Zulässigkeit von Holzbauweisen oder auch an die Anpassung von Standardkriterien, die jetzt noch einer größeren Bautätigkeit und der Schaffung von Wohnraum entgegenstehen. Alles in allem können wir als SSW, dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. 

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