Tale · 30.01.2008 Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

Der vorliegende Antrag zur Änderung der Landesverfassung ist keine juristische Lappalie, sondern berührt ein zentrales demokratisches Recht. Ich begrüße ausdrücklich die Einhelligkeit in diesem Punkt. Das ist ein wichtiges Signal nach außen, dass wir es im Landtag ernst meinen mit den Bürgerrechten.

Grundrechte werden nun einmal auch in unserer demokratisch verfassten Gesellschaft und eben auch in Schleswig-Holstein verletzt. Dahinter stehen in der Regel keine bösen Motive, sondern oftmals Nachlässigkeit oder Schlamperei. Die Verletzung der Grundrechte kommt nicht häufig vor. Dazu würde es aber kommen, wenn wir uns weiter mit den langen Verfahrenzeiten in Karlsruhe abfinden. Die Überlastung der Bundesrichter führt dazu, dass die Kontrolle der Grundrechte zu viel Zeit in Anspruch nimmt. Grundrechte gehören zum demokratischen Fundament unserer Gesellschaft. Sie verkümmern, wenn sie nicht immer wieder aufs Neue gelebt werden.

Der estnische Staatspräsident Lennart Merri hat vor ein paar Jahren in Kiel erzählt, wie er noch zu Zeiten des Kalten Krieges ein Exemplar des Deutschen Grundgesetzes nach Hause schmuggelte. Damals für ihn eine unerhörte Lektüre und gleichzeitig ein starker Ansporn, die undemokratischen Verhältnisse in seinem Land zu verändern.

Genau diese Haltung wünsche ich mir auch für Deutschland: dass wir das Grundgesetz ernst nehmen und die Grundrechte leben. Dazu gehört, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ihre Grundrechte mittels eines kurzen, übersichtlichen Verfahrens hier in Schleswig schützen können. Albert von Mutius hat in seinem Gutachten auf die guten Erfahrungen anderer Bundesländer hingewiesen, wo ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Bekanntheit und Akzeptanz des Landesverfassungsgerichtes mit der Möglichkeit der Bürgerklage besteht. Die Bürgerinnen und Bürger begreifen, dass die Verfassung nicht nur die Beziehungen der Verwaltungen untereinander regelt, sondern auch für sie da ist. Natürlich wird das Landesverfassungsgericht den Umfang der Rechte und Pflichten von Landtag oder Landesregierung regeln, aber beispielsweise auch das Polizei- und Ordnungsrecht überprüfen.

Die Verfassung ist nach dem Krieg, nach Jahren der Unterdrückung und Unfreiheit, als Akt der demokratischen Selbstbestimmung entstanden. Der SSW legt Wert darauf, dass die Grundrechte nicht auf Sonntagsreden beschränkt bleiben, sondern das demokratische Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger stärken. Streitbare Demokratie ist für den Landtag nicht immer einfach, aber sie stärkt unseren Zusammenhalt. Vor allem den Jüngeren sind der demokratische Willensbildungsprozess und die ungeheuerliche Anstrengung, die dem Grundgesetz 1949 vorausgingen, nur noch Gegenstand verstaubter Papiere. Diese zunehmende Distanz ist besorgniserregend. Ich hoffe, dass das Landesverfassungsgericht als ein unabhängiges und streitbares neues Verfassungsorgan hilft, die Distanz zu verringern. Grundrechte gehen uns alle an und sollten nicht zur Angelegenheit weniger Spezialisten verkümmern.

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