Tale · 17.06.2004 Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Der jetzige Antrag der FDP bietet uns heute die Chance den Verwirrungen entgegenzuwirken, die auf Grund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes Ende 2003 und den daraus resultierenden Erlass des Innenministeriums zu Zählgemeinschaften entstanden sind. Darüber hinaus bietet sich uns erneut die Möglichkeit, die Demokratie in den Kommunen zu stärken.

Denn die Kommunen sind die Keimzelle einer lebendigen Demokratie. Im Rahmen der kom­munalen Selbst­­verwaltung bestimmen die Menschen, wie ihre nächste Umgebung aussehen soll. Dort im Alltag lernen schon die jungen Bürgerinnen und Bürger, was demokratische Teilhabe heißt. Deshalb haben wir alle ein Interesse daran, dass die Demokratie in Gemein­den, Städten und Kreisen gute Bedingungen hat.

Es ist die Aufgabe des Landtages, die Rahmenbedingungen für die kom­mu­nale Demokratie zu setzen. Wir entscheiden, wie die Aufgaben und die Entschei­dungs­­kom­pe­tenzen in den Kommunen verteilt sind. Am Anfang dieser Legislaturperiode haben wir uns in einem Sonderausschuss und danach im Innen- und Rechtsausschuss und im Landtag lange darüber debattiert, wie ein neues zukünftiges Kommunalverfassungsrecht aussehen sollte.

Im Dezember 2003 fällte dann das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil, nachdem Zählgemeinschaften nicht zulässig sind. Im Anschluss an dieses Urteil gab es dann von verschiedenen Seiten Aussagen hierzu, die für Verwirrung sorgten. Das Hamburger Abendblatt sprach im März vom Todesstoss für die kleinen Fraktionen, während die Grünen im Mai noch davon ausgingen, dass auf Grund eines Urteils des bayrischen Verwaltungsgerichts Zählgemeinschaften doch zulässig sind.

Dieser Bewertung wird durch die Antwort auf die kleine Anfrage des Abgeordneten Hildebrand letztendlich auch widersprochen. Die Landesregierung geht davon aus, dass möglicherweise bei Beschlüssen eines Ausschusses, der so besetzt ist, diese einer rechtlichen Prüfung durch ein Gericht nicht standhalten.

Der Vorschlag der FDP das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer einzuführen, begrüßt der SSW. Wir haben uns schon lange dafür ausgesprochen, da dies Zähl­verfahren das prozentuale Wahlergebnis besser wider­spie­gelt. Der SSW hatte deshalb schon bei der Änderung der Kommunalverfassung beantragt, die Man­dats­verteilung zu­künf­tig nach dem System Hare-Niemeyer statt nach dem d’Hondtschen Höchstzählverfahren vorzunehmen. Der Antrag wurde damals behan­delt und abgelehnt. Eine plau­sible Erklärung hierfür wurde nicht gegeben. Der Grund ist vermutlich, dass die großen Parteien von der Auszählung nach d’Hondt profitieren.

Es gibt jedoch auch Kritikpunkte am Antrag der FDP. Der SSW lehnt das Konzept des Grundmandates ab. Durch die neue Kommunalverfassung wurde allen gewählten Vertretern und bürgerlichen Mitgliedern eines Ausschusses ein Rede – und Antragsrecht in den Ausschüssen eingeräumt. Dies wird durch die Einführung eines Grundmandates ad absurdum geführt. Dies Grundmandat sollen aber grundsätzlich nur Fraktionen haben. Hier sollten wir im Ausschuss nochmals über die genauen Auswirkungen sprechen. In diesem Zusammenhang sei aber jetzt schon mit eingebracht, dass aufgrund der Kleinteiligkeit der Kommunen in Schleswig- Holstein und damit auch vieler Einzelvertreter in Kommunen, die Ausschüsse nicht mehr unbedingt die Verhältnisse der Gemeindevertreterversammlung widerspiegeln.

Darüber hinaus ergeben sich schon aus dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf unklare Regelungen. So steht dort zu § 46 Abs. 1 der Gemeindeordnung und zu § 41 Abs. 1 der Kreisordnung: „Fraktionslose Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter erhalten für die von ihnen ausgewählten Ausschüsse ebenfalls ein Grundmandat.“ Soll das heißen, dass die fraktionslosen Vertreter selbst bestimmen, in welchem Ausschuss sie ein Mandat erhalten und in wie vielen Ausschüssen sie einen derartigen Sitz erhalten? Dies kann auch dazu führen, dass Personen einfach aus ihrer Fraktion ausscheiden, um damit einen Sitz im Ausschuss zu erhalten. Vielleicht wäre es auch eine gute Idee im Ausschuss mal zu klären, was mit dem Begriff „Grundmandat“ eigentlich gemeint ist. Die Grünen verstehen anscheinend darunter ein Mandat ohne Stimmrecht während die FDP es als Chance für „Einzelkämpfer“ sieht. Es gibt reichlich Klärungsbedarf, dem im Ausschuss Rechnung getragen werden muss.

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