Tale · 25.01.2013 Greening Maßnahmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ökologisch vernünftig und sozial gerecht durchsetzen

Wenn wir über europäische Landwirtschaftspolitik reden, dann reden wir über den größten EU-Haushaltsposten und wir reden über Steuergelder. Über Jahrzehnte wurden die Mittel überwiegend für Direktzahlungen oder für Produktionsprämien genutzt. Diese Art der Subventionierungspolitik hat die europäische Landwirtschaft in ein Abhängigkeitsverhältnis geführt, aus dem sie heute nur schwer raus kommt. Der Druck auf die Landwirtschaft wächst seit Jahren. Natürlich lassen sich die alten gewachsenen Subventionsstrukturen nicht von heute auf morgen umkehren. Es ist ein langwieriger Prozess und schwieriger Prozess für die Landwirtschaft. Die Herausforderung vor denen die Politik heute steht ist das austarieren des Zumutbaren. Wir kommen aber nicht umhin die Entkoppelung fortzusetzen.

Heute gelten andere Kriterien und andere Fakten spielen eine Rolle, wenn wir über europäische Agrarpolitik sprechen. Dies gilt es zu berücksichtigen, wenn es um die Gestaltung der Förderperiode nach 2013 geht. Auf jeden Fall haben sich die Vorzeichen geändert.
Gesellschaftliche Belange müssen stärker in den Focus der Förderpolitik gerückt werden. Soll heißen, auch die Landwirtschaft muss sich den neuen Herausforderungen wie Klimawandel, Umweltschutz, Biodiversität und Wassermanagement stellen. Als größter Flächenbewirtschafter trägt die Landwirtschaft hierbei auch Verantwortung. Aus diesem Grund müssen Maßnahmen für Umweltschutz noch stärker in den Focus der Förderpolitik gerückt werden. Mit dem Greening – die Einführung zusätzlicher Umweltmaßnahmen – will die EU dies nun erreichen. Die dafür benötigten Mittel werden zusätzlich aus der ersten Säule finanziert. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, bekommt keine „Umweltprämie“.

Wenn politisch gewollt ist, dass gesellschaftliche Aspekte bei der Umgestaltung der EU-Agrarförderpolitik stärker Berücksichtigt werden müssen, dann gehören neben den Umweltkriterien ganz klar auch soziale Kriterien dazu. Soll heißen: Die Direktzahlungen dürfen sich künftig nicht mehr nur an der Betriebsgröße orientieren, sondern müssen auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - je nach Betriebsgröße - bei den Direktzahlungen berücksichtigen. Auch dieser Aspekt gehört nach Auffassung des SSW dazu, wenn es um eine Neuausrichtung der Förderkriterien geht. Zudem würde es die Betriebe stärken, die einen hohen Personalaufwand haben.

Die Neuausrichtung der Agrarförderung betrifft primär die erste Säule. Das darf aber nicht dazu führen, dass eine Umschichtung der Mittel – von der zweiten Säule in die erste Säule – zur Finanzierung der Greeningmaßnahmen gibt. Damit wäre uns nicht geholfen. Der SSW hat immer wieder die Bedeutung der zweiten Säule hervorgehoben. Schleswig-Holstein ist ein Flächenland und wenn wir den ländlichen Raum weiterentwickeln wollen und die Lebensqualität dort verbessern wollen, dann darf es keine Umschichtung geben. Eine Umschichtung schwächt den ländlichen Raum, sie stärkt aber nicht die Landwirtschaft.

Die ökologischere Ausrichtung der Landwirtschaft erfordert die genannten Änderungen der Förderkulisse. Dass solche Änderungen nicht von allen so gewollt sind, ist nachvollziehbar. Daher wird um die Ausgestaltung der Förderkulisse heftig gerungen.
Wir müssen uns jedoch immer wieder vor Augen führen, dass es um die Verteilung von Steuergeldern geht. Ein Status Quo kann und darf es bei der Aufstellung der Förderkulisse nicht mehr geben. So ist auch unser Antrag zu verstehen.
Der gestrige Beschluss im EU-Agrarausschuss zum Greening wird jedoch dazu beigetragen, dass die ursprünglich eingebrachten Vorschläge nun verwässert werden. Damit wird sich der Systemwandel in der europäischen Landwirtschaft weiter verzögern.

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